“Es fehlen noch wichtige Daten zur Sicherheit, Wirksamkeit und Qualitأ¤t” — RT DE
14 Dez. 2020 12:27 Uhr
Bei der 30. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss zur Untersuchung sowie öffentlichen und rechtlichen Bewertung der Corona-Maßnahmen von Politik und Verwaltung in Deutschland ging es um die “Corona-Impfung”, bei der erstmals sogenannte genetische Impfstoffe in der Humanmedizin eingesetzt werden.
In einer mehrstündigen Anhörung am 4. Dezember in Berlin mit dem Titel “Unter der Lupe” berichteten der Toxikologe und Pharmakologe Prof. Rolf Bass und der Toxikologe, Immunologe und Pharmakologe Prof. Stefan Hockertz über das Zulassungsverfahren sowie Nutzen und Risiken der in kürzester Zeit entwickelten genetischen “Corona-Impfstoffe” für den Menschen.
Unterstützt wurde die Ausschussarbeit in dieser Sitzung durch den Lungenarzt und Epidemiologen Dr. Wolfgang Wodarg und den Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab.
Wodarg trug maßgeblich zur Aufklärung der Vorgänge rund um die sogenannte “Schweinegrippe” im Jahr 2009 bei und kritisiert heute den Umgang mit der “Corona-Krise”. Hierzu war er bereits selbst als Experte in der ersten Ausschusssitzung ausführlich befragt worden. Ende November hat Wodarg Klage “wegen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz” beim Landgericht Berlin gegen Behauptungen erhoben, wonach er Falschmeldungen und Lügen insbesondere zum Einsatz der sogenannten PCR-Tests für die Registrierung von Corona-Befunden verbreite.
Der Ausschuss erinnerte zu Beginn der Sitzung daran, dass dessen Mitglieder als Rechtsanwälte “Eidträger” sind, und zitierte die Eidesformel:
“Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.”
Auch bei Ärzten gebe es einen Hippokratischen Eid, der zwar nicht geschworen, doch als verbindlich angesehen werde.
“Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil. Ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.”
Auch hier werde Recht und Gesetz berührt und gehe es vor allem um den Schutz vor Willkür. All dies ist angesichts der Situation, in der wir uns infolge der “Corona-Krise” befinden, von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit, betonte eine der Juristinnen des Ausschusses, die dieses als einen Appell an ihre Berufskollegen und die Mediziner richtete.
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Anhörung – Unter der Lupe
BERICHT DES TOXIKOLOGEN UND PHARMAKOLOGEN PROF. ROLF BASS
Als Humanmediziner mit weiterer Spezialisierung auf Toxikologie und Pharmakologie hatte er viele Jahre auf nationaler und internationaler Ebene in Organisationen wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beziehungsweise der European Medicines Agency (EMA) zur Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen gearbeitet, erklärte Prof. Rolf Bass zu seinen beruflichen Qualifikationen und Wirkungsstätten. Seit seinem Ruhestand sei er beratend tätig.
Auf die Frage des Ausschusses nach seiner Einschätzung der gegenwärtigen beschleunigten sogenannten “teleskopierten” Entwicklung und bevorstehenden Zulassung eines “Corona-Impfstoffes” erläuterte Bass im Detail die formalen und administrativen Prozeduren für die Zulassungen von Impfstoffen in Deutschland und Europa. Üblicherweise erstrecke sich der Prozess der Entwicklung und Zulassung über Jahre. Im Falle des neuen mRNA-Impfstoffes für Menschen scheine dies nun anders zu sein und solle offenbar in weniger als einem Jahr erfolgen.
Insgesamt gebe es vier aufeinanderfolgende Entwicklungsphasen, eine präklinische ohne Anwendung beim Menschen und drei klinische mit Anwendungen beim Menschen. Derzeit bildeten weltweit genehmigte dritte klinische Phasen den Ausgangspunkt für eingereichte Anträge auf Zulassungen verschiedener solcher genetischer Impfstoffe, unter anderem in den USA, der Europäischen Union (EU) und Großbritannien. Eine Vergleichbarkeit wichtiger Daten wie etwa zur Wirksamkeit in Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen sei mangels internationaler Standardisierung nicht gegeben. Solche Angaben müsse man daher “so hinnehmen”.
Bei diesen Zulassungsverfahren handele es sich um eine “administrative und wissenschaftliche Arbeit”, die international geregelt sei. An deren Ende stehe in der EU eine per Beschluss der Vertreter aller Mitgliedsstaaten getroffene “wissenschaftliche Empfehlung” an die Kommission. Diese initiiere daraufhin einen Gesetzgebungsprozess mit bindender Wirkung für die Mitgliedsstaaten, an dem diese wiederum selbst beteiligt seien. Die Entscheidungen gingen daher über den Ministerrat.
Im Verbindung mit der Entwicklung von AIDS-Medikamenten habe man ein beschleunigtes Zulassungsverfahren in der EU etabliert. Deren normale Dauer betrage ungefähr ein Jahr.
“Das wurde dann heruntergedrückt auf im Einzelfall vier Monate. Kürzer ging damals nicht. Im Zuge der Überlegung, dass es auch erforderlich sein kann, Arzneimittel, die noch nicht fertig entwickelt sind, schon zuzulassen. Und schon mal zuzulassen mit der Maßgabe, dieses in Abständen zu überprüfen und zu sehen, ob diese noch nicht so ganz fertige Zulassung Bestand haben kann. In dem Zuge konnte man dann natürlich auch die Bearbeitungsdauer herunterdrücken.”
In der aktuellen Situation sei diese Zeit unter Umständen noch weiter verkürzt.
“In der Annahme, dass die wissenschaftliche Schlussfolgerung ist, dass der Impfstoff prinzipiell zugelassen werden kann. In Kenntnis, dass die Entwicklung nicht abgeschlossen ist. Nicht abgeschlossen in Hinsicht auf: Stabilitätsdaten, die man gerne deutlich mehr haben möchte, und in Hinsicht auf längere klinische Daten. Darum ist ja beschlossen, auch international, dass die Probanden in der klinischen Prüfung über – ich glaube – zwei Jahre lang betreut und verfolgt werden, um in dieser Kohorte wenigstens erfassen zu können, was denn hier noch an unerwünschten Dingen oder an Immunität auftritt und zahlenmäßig gemessen und statistisch verwertet werden kann. Das heißt, der Impfstoff könnte dementsprechend Ende Dezember, Mitte Januar von den Firmen zur Verfügung gestellt werden. Das ist dann ein Vorgang nach der Zulassung. Und dieses wiederum ist nicht europäisch zu regeln, sondern dieses wird in den einzelnen Ländern gemacht und wird auch von den Ländern und den Landesbehörden kontrolliert.”
Mit Blick auf die Entwicklung genetischer Impfstoffe wie beispielsweise in der mRNA-Impfung, die noch nie zuvor für den Menschen zugelassen worden sei, befinde man sich in einer neuen Situation.
“Das kennen wir noch nicht – und staunen eigentlich alle, dass eine Entwicklung in solch kurzen Zeiträumen durchgeführt werden kann. Das beruht auf vielen Dingen, für die ich mich nicht zuständig fühle. Ich kann nur sagen, wissenschaftlich ist das ein Ereignis, dass so etwas möglich ist. Wir nehmen einfach einmal an, dass das wirklich so funktioniert. (…) Die klinische Entwicklung ist in meiner Einschätzung extrem schnell.”
Normalerweise erfolgten Zulassungen erst nach Jahren klinischer Entwicklungen und deutlich nach Abschluss der Phase drei. Lediglich bei bekannten und vorhandenen Impfstoffen wie etwa gegen Influenza, die nur “anders zusammengesetzt werden”, gebe es jährliche Verfahren.
Allerdings spielten neben wissenschaftlichen wohl auch politische Gründe eine größere Rolle.
“Wir haben ja überhaupt gesehen, dass Politik sich sehr früh in diese Impfstoffentwicklung eingeschaltet hat. Und sehr früh an die Öffentlichkeit mit Äußerungen gegangen ist, wie bald ein wirksamer Impfstoff vorhanden sein würde. Das kennen wir von anderen Arzneimitteln eigentlich nicht. Da wartet Politik eigentlich immer ab, bis eine Zulassung vorliegt. (…) Ich bin eigentlich ein bisschen erschüttert, dass sich die Politik so einmischt. Denn Sie müssen sich vorstellen, sie sitzen da am Tisch und sitzen über dem Antrag und überlegen, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind. Und ich sitze dann als Regierungsmensch irgendwo und sage: ‘Nun beeilen Sie sich mal, machen Sie mal schnell und außerdem geht das Ergebnis bitte positiv aus.’ Da muss man schon wirklich unabhängig sein, um nicht davon beeindruckt zu sein.”
Er sei davon überzeugt, dass die maßgeblichen wissenschaftlichen Stellen bei der EMA diese Unabhängigkeit bewahrten. Andererseits müsse man bedenken, dass die Mitglieder dieser Stellen aus Behörden einzelner EU-Staaten kommen und hier durchaus Verbindungen mit der jeweiligen Politik bestünden, etwa im Falle des Bundesgesundheitsministeriums und der ihm unterstellten Bundesbehörden als sogenannte “Befehlsempfänger” wie dem Robert Koch-Institut (RKI), obwohl diese zugleich unabhängig bleiben müssten.
“Ich bin selber in Situationen gewesen, wo das nicht einfach war. Aber wenn man will, dann kann man unabhängig bleiben. Das geht.”
Er wolle seinen Kollegen in den derzeit betroffenen Institutionen nichts Gegenteiliges unterstellen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass hier “versuchte Einflussnahme anzunehmen wäre”.
“Und ich möchte unterstellen, dass diese Einflussnahme nicht stattfinden konnte. Das ist eigentlich die Grundlage für das Arbeiten in solchen Behörden. Es ist eine wissenschaftliche Arbeit, und man trifft wissenschaftlich begründete Entscheidungen. Und die sind unabhängig und die sind rein wissenschaftlich.”
Bass nannte einen konkreten Fall, bei dem das Ministerium die Entscheidung der Behörde abgenommen hatte. Doch das sei keine Einmischung in die Entscheidung gewesen, sondern die politische Vorgabe, dass die Behörde bei der betreffenden Entscheidung keine Rolle spielt.
“Sie sehen, es gibt wahrscheinlich Grauzonen, die für uns, wenn wir von draußen draufgucken, schwer zu beurteilen und einzusehen sind. Das wird man nicht ändern können.”
Einer der befragenden Juristen kommentierte die Ausführungen von Bass mit den Worten, dass der Ausschuss die für seine Einschätzung der Sachlage benötigten Informationen “fast, aber noch nicht ganz” erhalten habe.
“Ich hatte den Eindruck (…), dass Sie mit großer Mühe versuchen, sich die wissenschaftliche Unabhängigkeit dieses von Ihnen vorgestellten Prozesses zu erhalten. (…) Aber gerade Ihre ausführlichen Ausführungen dazu zeigen mir, dass Sie hoffen, darauf vertrauen zu können. Ihre letzten Ausführungen zeigen mir, dass Sie wissen, dass Sie gar nicht mehr darauf vertrauen können.”
Natürlich sei der Prozess das, woran man sich festhalte. Das gelte auch im Bereich der Justiz.
“Aber der rein formale Prozess sagt nichts darüber aus, was qualitativ dahinter los ist. Ich will das auf den Punkt bringen und auf die Spitze treiben. Wir haben im Dritten Reich eine Justiz gehabt, die formal noch immer aussah wie eine Justiz. Es gab Gerichtsgebäude, es gab Leute, die hatten Roben an (…), dahinter lief nichts mehr, sondern ausschließlich Rechtsbeugung. Wir müssen hier, meine ich, (…) auch in Betracht ziehen, dass das, was Sie zuletzt angesprochen haben, hier eine ganz große Rolle spielt. Und da nützt uns der beste formale Prozess nichts mehr. Nämlich, dass Sie selber ja auch sagen: Hier gibt es schon Anhaltspunkte dafür, dass auf ganz ungewöhnliche Art und Weise politische Einflussnahme geübt wird. Sie hoffen natürlich darauf, dass die Unabhängigkeit gerade auch auf der europäischen Ebene noch immer vorhanden ist, aber auf der lokalen, auf der regionalen Ebene hier bei uns in Deutschland wissen wir, dass sie nicht vorhanden ist, weil in der Tat, Sie haben es ja auch genauso formuliert: Das RKI ist ein Befehlsempfänger des Bundesministeriums für Gesundheit.”
Angesichts dieser Bedenken reiche das Vorhandensein eines formalen Prozesses nicht mehr aus. Bass stimmte der Einschätzung des Ausschusses zu, dass wir in der Sache bei der Schnelligkeit und der Neuigkeit der Anwendung dieses genetischen Impfverfahrens “äußerst vorsichtig und wachsam sein sollten”.
Der Ausschuss erinnerte an die sachliche Grundlage des Ganzen.
“Das setzt aber doch alles voraus, dass wir, erstens, tatsächlich eine Pandemie haben, nämlich eine epidemische Lage nationaler Tragweite, dass, zweitens, das Virus tatsächlich so gefährlich ist, wie alle behaupten, und dass, drittens, wir tatsächlich eine Vielzahl von Infektionen haben. Denn wenn wir keine Pandemie haben, wenn wir keine Infektionen haben, sondern wenn wir ein Immunsystem haben, das mit dem, womit wir es gerade zu tun haben, problemlos umgehen kann, dann brauchen wir keinen Impfstoff.”
Die Juristen kamen erneut auf die Grauzonen und die bisher noch nie in dieser Art dagewesenen politischen Einflussnahme und Ergebnisvorgaben im Zusammenhang mit der sachlichen Grundlage des Krankheitsgeschehens zurück. Schließlich weise die Weltgesundheitsorganisation (WHO) selbst auf eine Gefährlichkeit des Virus im Bereich einer normalen Grippe hin und gebe es groß angelegte Studien, die der behaupteten Bedeutung “asymptomatischer Infektionen” widersprächen. Damit fehle die sachliche Grundlage für dieses Programm einer Impfung und sei der Punkt, ob die Formalia eingehalten würden, eher zweitrangig bei der Frage: “Was ist der Hintergrund hier?”
Zu den bereits erwähnten äußeren Umständen, die extreme Vorsicht nahelegten, komme noch hinzu, dass es Hinweise auf massive Einflussnahme durch die sogenannten “Tech-Unternehmen” im Bereich Social Media wie “Twitter, Facebook und Google” auf die Berichterstattung zu den Gefahren einer solchen “Corona-Impfung” gebe. Es werde versucht, diesbezügliche Informationen zu löschen. Und das bei einer derartigen Datenlage, bei der es die nötigen Informationen zur tatsächlichen Wirkung und Gefährlichkeit dieser Impfung überhaupt noch nicht geben könne. Sodass selbst Leute, die die offiziellen Darstellungen des Corona-Geschehens weniger skeptisch sähen und generell Impfungen befürworteten, bei dieser neuen Impfung ablehnend reagierten.
“Natürlich”, bejahte Bass die Frage des Ausschusses, ob es angesichts der äußeren Umstände nicht “ein Alarmzeichen für alle” und “Grund genug ist, sehr beunruhigt zu sein und sich mehr Informationen zu wünschen”.
Die Leitmedien “pushten” das Thema “Corona-Impfung”, hielten sich allerdings zu befürchteten Nebenwirkungen vergleichsweise bedeckt. Darüber hinaus gebe es “konkrete Anhaltspunkte” für eine schon länger bestehende massive Einflussnahme der “Konzerneliten” aus dem Bereich des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos auf die Politikeliten. Im Ergebnis könne man sich als Wähler und Steuerzahler womöglich in der Politik und der gegenwärtigen Situation auf gar nichts mehr verlassen, weder auf das korrekte Funktionieren formaler Prozesse noch auf die Vermittlung der richtigen Informationen.
Dr. Wolfgang Wodarg kam zurück auf Fragen zur Einschätzung der Wirkungen dieser Impfung, ihres Nutzens und Risikos und ob sie überhaupt sinnvoll ist. So sei bei der Angabe der Wirkungen zu berücksichtigen, ob es sich um relative oder um absolute Reduktionen des Infektionsrisikos durch eine Impfung handele. Zusätzlich spiele auch hierbei die Problematik der PCR-Tests hinein, da die Daten zum Infektionsgeschehen maßgeblich auf positiven Testbefunden beruhten.
Angaben von 90 Prozent und mehr zur relativen Wirksamkeit bezögen sich auf das Verhältnis der Probanden aus den beiden Kontrollgruppen der Impfstudien mit vergleichsweise geringer Teilnehmerzahl. Sie müssten auf die betreffende Gesamtpopulation und das jeweilige Infektionsgeschehen bezogen werden, um Aussagen über die tatsächliche, absolute Schutzwirkung einer Impfung zu erhalten. Die absolute Risikoreduktion infrage kommender Impfstoffkandidaten liege bei unter einem Prozent. Das sei basierend auf den gegenwärtig verfügbaren Daten im British Medical Journal von zwei Autoren berechnet worden. Dagegen müssten die Nebenwirkungen betrachtet werden, von denen momentan lediglich die akuten, nicht jedoch die langzeitigen Nebenwirkungen bekannt seien können.
“Das Risiko, das wir jetzt der Bevölkerung mit dieser Impfung zumuten, ist im Verhältnis dazu so groß, dass wir eben deswegen die Petition geschrieben haben. (…) Aufgrund dieser Studien könnt ihr nicht die Zulassung entscheiden. Und wir hoffen, dass die Kommission (der EMA) sich das genau anguckt. Denn das sind Wissenschaftler. Das sind gute Wissenschaftler. Die wissen das ganz genau. Und wenn die trotzdem sagen: ‘Ja, wir müssen Hunderte von Millionen damit impfen.’ Dann ist da etwas nicht in Ordnung. Dann ist das eine Sache, die nichts mehr mit Wissenschaft zu tun hat, sondern mehr mit der Juristerei.”
Darüber hinaus sei die Fokussierung auf das als neuartig registrierte Coronavirus unverhältnismäßig. Coronaviren machten bekanntermaßen immer einen Anteil von rund zehn Prozent unter all den Viren aus, die zu grippeähnlichen Atemwegserkrankungen führen können, mit allen Komplikationen wie etwa Lungenentzündungen bei geschwächten Personen. Was wir jetzt machten, laufe in einer so verzerrten Wahrnehmung, dass man den Wirkungsgrad und Effekt, den man von einer solchen Impfung erwarten könne, statistisch nicht einmal merken würde.
Es gehe hier um eine große Verantwortung, wenn man daran denke, welche Konsequenzen es haben soll, “wenn Menschen sich nicht impfen lassen”.
“Wenn wir das einfach so mitmachen und nicht das Risiko relativieren, was da jetzt angeblich bekämpft werden soll, und wenn wir das nicht wieder zurechtrücken, dann machen wir uns auch schuldig. Dann sind wir mitschuldig, dass den Menschen so etwas angetan wird. Das muss man sich ganz klar machen.”
Bass äußerte Verständnis für diese ganz klare Position hinsichtlich der Risiken einer solchen Impfung. Auch er wolle gerne wissen, welche Risiken damit verbunden sind.
Möglicherweise sind bei einer solchen noch nie dagewesenen Massenimpfung auch Aspekte des Bevölkerungsschutzes relevant, so der Ausschuss. Schließlich gehe es um den massenhaften und gleichzeitigen Einsatz eines für Menschen neuartigen Impfstoffs, der nicht ausreichend geprüft sei und in Tierversuchen dazu geführt habe, dass alle geimpften Tiere nach dem Kontakt mit dem Virus gestorben seien. Was wäre also, wenn sich massenhaft Schäden infolge der Impfung manifestierten und dadurch etwa gesellschaftlich wichtige Berufsfelder wie das Gesundheitswesen beeinträchtigt würden?
Grundlegend für alle diesbezüglichen Diskussionen müsse die Frage sein: “Wie gefährlich ist diese Erkrankung?” Statt brauchbarer Erhebungen gebe es dazu bisher vor allem Panikmache, insbesondere durch das “berüchtigte Panikpapier aus dem Bundesinnenministerium, das ausdrücklich dazu anweist, die Bevölkerung so in Panik zu versetzen, dass sie keine Fragen mehr stellt”. Das allein sei ein Alarmzeichen.
“Genau an dem Punkt sind wir nämlich jetzt. (…) Die Bevölkerung insgesamt stellt keine (Fragen) mehr, sondern sehr viele sind auf dem Weg in eine dauerhafte Reaktion. Das heißt, Reaktion auf das: ‘Sag mir, was ich zu tun habe, und ich mache es.’ Das, was wir früher einmal hatten, eine kritische Gesellschaft, das haben wir nicht mehr. (…) Ich glaube schon, dass man sich eigentlich, und das regt mich schon ziemlich auf, (…) eine echte Grundlage, eine Tatsachengrundlage, evidenzbasierte Grundlage bauen muss, um festzustellen: Wie gefährlich ist dieses Virus? Wie zuverlässig sind die PCR-Tests? Und wir haben jetzt das Ergebnis: Sie sind gar nicht zuverlässig. Was ist denn dann, wenn wir hier gar keine Fälle haben, sondern nur positiv getestete Leute? (…) Macht es dann tatsächlich Sinn, eine derart gefährliche, übers Knie gebrochene Impfung über das Volk auszustreuen?”
Zu den aktuellen Meldungen über die Situation in den Kliniken und Intensivstationen im Zusammenhang mit der Diagnose “COVID-19” verwies Wodarg auf Beobachtungen, zu denen er eine Analyse veröffentlicht hat.
“Innerhalb von kürzester Zeit hat sich die Zahl der Diagnosen ‘COVID-19’ in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen, verdreizehnfacht. Genau ab 1. Oktober gab es für die Krankenhäuser pro Diagnose ‘COVID-19’ einhundert Euro extra. Das heißt, wenn der Zettel ‘COVID-19’ drangemacht wird, dann gibt es extra Geld, einhundert Euro pro Tag.”
Dadurch seien sehr große Verzerrungen möglich. Diese Anreize für einen Befund “COVID-19” kenne man bereits aus New York City, wo es ein Vielfaches des Geldes für die Behandlung dieser Fälle mit COVID-Diagnose gegeben habe. Einer der Juristen ergänzte:
“Es ist schon sehr merkwürdig (…), dass hier offenbar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, medialen Mitteln, aber auch mit (…) finanziellen Anreizen dafür gesorgt wird, möglichst viel COVID zu produzieren. Das fällt mir als Anwalt auf. Wenn ich das als Prozess hätte, und eines Tages werden wir das als Prozess haben, hoffentlich bald, dann wäre das ein maßgebliches Zeichen dafür, dass hier etwas nicht stimmt. Denn das hat es doch noch nie gegeben. Dass die Medien (…) alle dasselbe sagen, keiner mehr kritisch berichtet, außer in den alternativen Medien, und dass zusätzlich auch noch Geld dafür bezahlt wird, dass eine bestimmte Diagnose gestellt wird, sowohl während der Behandlung als auch nach dem Tod.”
Zusätzlich sei ebenfalls seit dem 1. Oktober die Teststrategie verändert worden, so Wodarg. Während man vorher allgemein in der Bevölkerung oder in sogenannten “Hotspots” getestet habe, teste man nun insbesondere in Altenheimen. Ihm lägen Berichte aus diesen Einrichtungen vor. Durch dortige positive Testbefunde, die beim PCR-Test korrekt oder falsch sein könnten, müssten die davon Betroffenen in Quarantäne, unter anderem auch das Personal. Dadurch sei eine gewaltige Notsituation in der Betreuung entstanden, bei der infolge der Corona-Maßnahmen noch nicht einmal die Angehörigen helfen könnten. Das habe dazu geführt, dass mehr Menschen aus diesen Einrichtungen mangels adäquater Betreuung in Krankenhäuser verlegt worden oder sogar gestorben seien, so wie damals in der norditalienischen Stadt Bergamo. Hochbetagte Menschen, die dann noch dem Stress einer Intensivbehandlung ausgesetzt seien, hätten bekanntermaßen ein besonders erhöhtes Sterberisiko. Zudem müsse man genauer darauf schauen, wie sich der Belegungsgrad auf den Intensivstationen insgesamt entwickle und nicht nur auf die dortigen Fälle im Zusammenhang mit COVID-Diagnosen, die auch eine Folge verzerrender finanzieller Anreize sein könnten.
Hinsichtlich der Pflegeeinrichtungen und des Gesundheitswesens sieht der Ausschuss auch besondere Risiken in der Strategie einer “selektiven Impfung”. Zu beachten sei hierbei, inwieweit Risikogruppen wie alte Menschen bereits in die Impfstudien mit einbezogen worden seien und welche Auswirkungen Impfschäden beim Personal dieser Einrichtungen für deren unverzichtbaren Bestand und Weiterbetrieb haben könnten.
“Dass das ein reales Geschehen ist, ergibt sich daraus, (…) dass die englische Regierung eine Ausschreibung (…) gemacht hat, weil sie Unternehmen für Künstliche Intelligenz braucht, um die massiven Schäden, die hier erwartet werden, bewältigen zu können und unter Kontrolle zu behalten. Also, wenn ich so etwas lese, dann muss wirklich jeder, der so etwas auch mitbekommt, (…) sagen: Wir wollen mehr wissen, so nicht.”
Trotz dessen gehe es in den Leitmedien kaum um die Risiken und das Ob einer solchen Impfung, sondern um die Frage des Wer und Wann.
Bass bestätigte, dass durch den Druck der Medien und Politik für eine schnelle Impfung eine schwierige Situation entstanden ist, in der es nicht nur um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geht.
“Firmen, die Arzneimittel herstellen, stellen das nie nur unter menschenfreundlichen Aspekten her.”
Es ist nicht lange her, dass Herstellung und Vertrieb von Impfstoffen unter staatlicher Regie erfolgte, betonte Wodarg.
Im Vergleich zu anderen und bekannten Impfungen etwa gegen Masern oder Influenza sind dem Ausschuss und Wodarg zufolge entscheidend andere und gesicherte Evidenzen für die jeweiligen Krankheitsgeschehen zu beachten. Das gelte auch mit Blick auf frühere und bekannte Maßnahmen in Form von Reisebeschränkungen zur Eindämmung von Infektionskrankheiten wie beispielsweise Pocken. Einer der Juristen betonte:
“Aus meiner Sicht ist das der entscheidende Unterschied. Die Evidenzlage für die Gefährlichkeit, die gab es damals, aber die sehe ich hier nicht. Jedenfalls nicht nach alldem, was wir uns hier von wirklich hochkarätigen Experten haben erzählen lassen.”
Letztlich gehe es dabei grundlegend um die Problematik der Aussagekraft von PCR-Tests für das gegenwärtige Krankheitsgeschehen und um die Frage, inwieweit die den positiven PCR-Testbefunden zugeordnete Diagnose “COVID-19” einem anderen klinischen Bild als bei bekannten Atemwegserkrankungen entspricht.
Dem Ausschuss lägen zahlreiche konkrete Erkenntnisse auch aus anderen Ländern dazu vor, dass das tatsächliche Krankheitsgeschehen nicht dem der offiziellen Darstellung entspreche, dies gelte sowohl für die “Infizierten” und Erkrankten als auch für die Verstorbenen.
Wodarg erinnerte an die grundsätzliche Frage bei Messungen, inwieweit etwas tatsächlich neu oder nur neu registriert worden ist. Entscheidend für solche Aussagen seien Vergleichsdaten. Dies gelte aktuell bei der Registrierung des Erregers sowie bei der Beurteilung der klinischen Bilder als jeweils “neuartig”.
“Die haben gar nicht mehr nachgeguckt, am Anfang jedenfalls nicht, ob Influenza vielleicht auch dabei war, oder auch andere Viren. Da ist der Test positiv gewesen, da hat man die Organe, da hat man auch Coronaviren gefunden. (…) Man hat ja gar keine Vergleichsuntersuchungen. Wo sind denn Pathologen einmal rangegangen und haben Viren gesucht bei Leuten, die mit Lungenentzündung gestorben sind? Wenn man jetzt plötzlich anfängt, in jeder Leiche Coronaviren zu suchen – vielleicht hätte man in den Vorjahren auch schon immer welche gefunden. (…) Wenn wir eine Übersterblichkeit haben, in den schlimmsten Jahren von 25.000 Menschen, und wir rechnen die der Grippe zu, dann muss man davon ausgehen, dass zehn Prozent davon durch Coronaviren entstanden sind. Rein rechnerisch. Weil nämlich Coronaviren etwa um die zehn Prozent dieser Grippeerkrankungen verursachen. Das wären (…) 2.500 Coronatote, in den schlimmen Grippeespisoden, jedes Jahr. Das wäre normal. Da muss man sich überlegen: Was ist denn da besonders jetzt?”
Der Ausschuss dankte Prof. Bass ausdrücklich für dessen Auskünfte. Auch weil es das erste Mal gewesen sei, dass sie in einer Anhörung mit jemandem von der “anderen Seite” sprechen konnten.
BERICHT DES TOXIKOLOGEN, IMMUNOLOGEN UND PHARMAKOLOGEN PROF. STEFAN HOCKERTZ
Trotz der Breite des Themas möchte er sich hier auf die Impfungen konzentrieren, “die zwangsweise oder wenigstens sozial zwangsweise auf uns zukommen”, betonte Prof. Stefan Hockertz zu Beginn.
Einer der Impfstoffkandidaten habe bereits in Großbritannien eine Zulassung erhalten. Gleichzeitig würde dort Informationsinfrastruktur mit Künstlicher Intelligenz angeschafft, um der erwarteten Nebenwirkungen Herr zu werden.
“Die Behörden wissen sehr wohl, was da auf sie zukommt. Und trotzdem lassen sie es zu. Das ist sicherlich politischer Druck.”
Allerdings gebe es auch noch Behörden, die anders agierten, wie etwa in der Schweiz. Die dortige Zulassungsstelle Swissmedic sei nicht an die EU gekoppelt, sondern stehe für sich allein. Zwar habe die schweizerische Regierung schon Millionen von Impfdosen bestellt. Doch am 1. Dezember habe die Swissmedic folgende Stellungnahme zur fraglichen Impfung abgegeben:
“Es fehlen noch wichtige Daten zur Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität.”
Das könne er als Experte auf diesem Gebiet bestätigen.
“Es ist ja so, (…) dass die Präklinik so gut wie nicht durchgeführt wurde. Und hier liegt, nach meinem Erachten, einer der großen (…) auch strafrechtlich relevanten Punkte.”
Selbst wenn man der offiziellen Darstellung und den Notstandsmaßnahmen der Politik folge, so gebe es klare Vorgaben für das, was unter solchen Bedingungen möglich sei. Als Orientierung diene hierbei die Entwicklung von Arzneien gegen sogenannte “seltene Krankheiten”, die durch ihr Auftreten in der Größenordnung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner definiert seien. Dies entspreche einem der gegenwärtigen mutmaßlichen “Inzidenzwerte” für die Anwendung von Corona-Maßnahmen.
Bei der Medikamentenzulassung im Falle dieser seltenen Krankheiten gebe es ebenfalls ein “teleskopiertes” Verfahren, genauso wie jetzt in der Notstandssituation.
“Das Einzige, was dort eingeschränkt werden darf, ist die sogenannte Phase drei, Klinik. Also, das heißt, die Phase, wo zehn-, hunderttausend Menschen mit geprüft werden, doppelblind. Da sagt man: Okay, in dieser Notsituation, in der wir uns zwar nicht befinden, aber die uns die Politik einredet, dürfen teilweise Bereiche der Phase drei verkürzt werden. Das ist Fakt. Was ist gemacht worden? Man hat weder eine Phase eins, noch eine Phase zwei vernünftig durchgeführt. Aber mein Vorwurf wirkt viel schwerer. Man hat im Bereich Wirksamkeit, Sicherheit, Qualität, im präklinischen Bereich gar nichts gemacht. Und das ist das eigentliche Verbrechen. Man geht sofort in den Menschen, in eine, ja, verkürzte Phase drei, nur zwei Jahre statt vier Jahre, mit frühzeitigen Auswertungen, statt bis zum Ende zu warten. (…) Und hat aber die Hausaufgaben vorher gar nicht gemacht. Und auch bei einer seltenen Erkrankung, einem Medikament gegen eine seltene Erkrankung (Orphan drug), gibt es überhaupt keine Einschränkungen im Bereich Pharmakologie und Toxikologie. Die Hausaufgaben müssen gemacht werden und die sind komplett nicht gemacht worden.”
Hinzu komme, dass es hierbei nicht nur um einen neuen Impfstoff, sondern um eine neue Impftechnologie zum Einsatz beim Menschen gehe. Diese Art der Impfung war bislang weltweit nicht zugelassen. Damit gebe es auch keine Daten, auf die man jetzt zugreifen könnte.
“Ein neues Impfprinzip muss durch eine Toxikologie laufen, durch eine Pharmakologie laufen. Das hat etwa eine Dauer von vier bis viereinhalb Jahren.”
Solche Tests mache man an Tieren, die hinsichtlich der relevanten Parameter mit dem Menschen vergleichbar seien. Welche Tiere dafür infrage kämen, müsse jeweils herausgefunden werden. Für den aktuellen Fall habe man am für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Frettchen als geeignet bestimmt. Dabei seien umfangreiche und aufwändige Untersuchungen der Organe und Gewebe sowie der Nachweis der Funktion insbesondere des Immunsystems erforderlich.
Er wisse, dass definitiv keine sogenannten Tox-Daten vorlägen, aus zwei Gründen.
“Ich habe das Paul-Ehrlich-Institut und auch BioNTech mehrfach befragt und habe keinerlei Antworten erhalten. Also wenn denn etwas vorliegen würde, dann hätte man wenigstens sagen können, hier, die Experimente sind gemacht worden. Ich verlange ja gar keine Ergebnisse. Die könnten ja unter Verschluss sein.”
Aber es sei noch gravierender.
“Die Firma Pfizer, die uns nämlich nicht anlügt, muss man auch einmal ehrlich sagen, die hat mir deutlich mitgeteilt, dass sie mir schreiben: ‘noch keine Daten vorhanden’ (‘no data available yet’). Und das schreibt mir ein Senior Medical Director, der verantwortlich ist für die sämtliche Klinik, die bei Pfizer durchgeführt wird.”
Hier werde also tatsächlich gesagt: “Wir haben nichts.”
“Das heißt, wir machen Menschenexperimente, ohne überhaupt über die Sicherheit des Produktes Bescheid zu wissen.”
Es sei sogar noch schlimmer als bei einem experimentellen Vorgang.
“Experimentell wäre, wenn ich denn in den Menschen hineingehe, dass ich genügend suffiziente Daten vorliegen habe, dass ich den Menschen nicht gefährde. Diese Daten liegen nicht vor. Um es mit Herrn Wieler zu sagen, den ich ungern zitiere. Er hat ja einmal in einer Sendung gesagt, ich könnte es genau zitieren, Sie kennen das wahrscheinlich, das war eine echte Lachnummer, aber das hat er ja wirklich gesagt: ‘Wir wissen nicht, wie es funktioniert. Wir wissen nicht, ob es funktioniert. Aber es wird kommen.’ Und genau damit hat der Mann ja recht. Der lügt uns ja nicht einmal an. Und damit gehen die in den Menschen. Das heißt, das ist nicht einmal ein Experiment.”
In jedem Fall handele es sich um ein völlig unethisches und jenseits jeglicher Arzneimittelzulassung liegendes unrechtmäßiges Vorgehen und stelle sich die Frage der Haftung.
“Wer haftet eigentlich für die Schäden?”
Eigentlich hafte derjenige, der in den Verkehr bringt, wer also die Marktzulassung besitzt, für sämtliche Schäden. Deswegen bestünden bislang diese Vorsichtsmaßnahmen, nicht lediglich aus Menschenfreundlichkeit, “sondern aus Angst davor, in Haftung genommen zu werden, wenn etwas schief geht”. Das sei eine rein finanzielle Berechnung.
“Und jetzt schauen wir uns doch einmal an, für Deutschland: Wer sind hier denn die agierenden Unternehmen? BioNTech, CureVac.”
Dies seien Unternehmen, die ausschließlich von sogenanntem Wagniskapital lebten. Bei denen es im Falle einer Inanspruchnahme im Rahmen der Haftung für Impfschäden nichts zu holen gebe – anders als bei solchen Konzernen wie Novartis, Pfizer, Roche oder Bayer, die über ein existierendes Geschäft mit breiter Produktpalette verfügten und Geld verdienten.
Diese Problematik ist bereits auch schon von ihnen besprochen worden, bestätigte einer der befragenden Juristen. Doch der breiten Öffentlichkeit sei dies nicht bekannt.
Laut Prof. Martin Schwab könnten die gesetzlichen Regelungen eine Anspruchsgrundlage gegen den Staat bieten, wenn dieser eine solche Impfung öffentlich empfehle. Da aber in solchen Fällen das Verursacherprinzip gelte, sei ein Nachweis, dass eine bestimmte Impfung für einen eingetretenen Schaden ursächlich sei, äußerst schwierig zu führen.
Hockertz verwies auf die Vorgänge bei der Impfung gegen die sogenannte “Schweinegrippe”, in deren Folge es zu Erkrankungen wie Narkolepsie kam. Da es insbesondere in Deutschland vergleichsweise aussichtslos sei, für solche Folgen entschädigt zu werden, müsse Schadensvermeidung die oberste Priorität sein.
Es sei denn, so der Ausschuss mit Blick auf die Haftungs- und Entschädigungsfrage, dass man es mit einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung zu tun hat.
“Wenn das der Fall ist, sieht die Lage ganz anders aus. Dafür spricht alles. Allerdings ist das ein Zusammenhang, der in der Öffentlichkeit bisher so noch nicht diskutiert worden ist. Das wird aber demnächst geschehen.”
Jedoch sollte man alles daran setzen, das Eintreten eines solchen Schadens durch die Impfung zu verhindern.
Man werde über eine großangelegte Strafanzeigenkampagne die erforderliche Öffentlichkeit herstellen und dieser vermitteln können, wie hochriskant das Ganze sei.
Hockertz betonte erneut die für ihn gegebene strafrechtliche Relevanz der unvollständigen präklinischen Untersuchungen. Selbst wenn in der weiteren Argumentation die Pharmahersteller auf präklinische Daten aus der Entwicklung anderer genetischer Impfstoffe gegen andere Krankheiten verweisen sollten, gelte, dass eine solche Impfung nie zugelassen worden sei. Möglicherweise seien bei diesen Entwicklungen toxikologische Untersuchungen gemacht worden.
“Aber (…) das Arzneimittelgesetz sagt ganz klar: Selbst wenn ihr dort Daten gemacht habt, dann müsst ihr sie neu erheben für einen neuen Impfstoff. (…) Und, (…) das ist ein ganz wichtiger Punkt: Obwohl schon so lange an mRNA-Impfstoffen gearbeitet wird, es ist keine einzige (Impfung) zugelassen worden. Und das liegt nicht an der Dummheit oder dem Unvermögen der handelnden Unternehmen. Sondern es liegt einfach daran, dass die Behörden gesagt haben: Daten zu Sicherheit, zu Wirksamkeit, zu Klinik reichen uns nicht aus. Da sind zu viele Unsicherheiten drin. Und jetzt geht es durch die kalte Küche. Und das ist der nächste Rechtsbruch.”
Eine strafrechtliche Relevanz sehe er auf drei Ebenen:
“Auf der ersten Ebene der ‘Authorities’, die das Ganze zulassen. Das ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut und damit die Bundesregierung. Noch mal festgehalten: Paul-Ehrlich untersteht zu einhundert Prozent der Bundesregierung und damit dem Bundesministerium für Gesundheit. Zweitens sind es die Firmen, die das Ganze ausnutzen, wider besseres Wissen. Denn auch bei BioNTech und CureVac sitzen ‘Regulatory Affairs’-Mitarbeiter, die ganz genau wissen, was sie eigentlich tun müssen. Und drittens sind es letztlich die Ärzte, ob nun in Impfzentren oder in der Niederlassung, das ist mir völlig egal, es müssen ja immer Ärzte sein, die das Ganze anwenden, und zwar ohne sich vorher schlauzumachen, und dazu sind sie verpflichtet, was sie da eigentlich impfen.”
Diese drei Gruppen handelten strafrechtlich relevant, wenn es zur Impfung der Bevölkerung kommt, und eigentlich schon jetzt im Rahmen der Experimente am Menschen.
Für den Ausschuss stellt sich hier die Frage, inwieweit die jeweils notwendige “informierte Einwilligungserklärung”, die jemand bei einer medizinischen Maßnahme wie dieser Impfung geben muss, damit es sich dabei nicht um Körperverletzung handelt, die Informationen zum Fehlen von wesentlichen präklinischen Daten der Impfung und zu den zu erwartenden Nebenwirkungen und Gefährdungen erhalten. Das sei zu bezweifeln.
“Das heißt, sämtliche Einwilligungen dieser Probanden dürften unwirksam sein. Und das heißt, das Ganze war (…), auch das, was jetzt in den Phasen eins, zwei und drei abgezogen worden ist, das war Körperverletzung. Vielleicht passiert noch Schlimmeres.”
Dann handelte es sich um ein Offizialdelikt und müsste die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln. Man werde dem aber zuvorkommen und ein Muster für eine Strafanzeige vorbereiten, sodass dies “jeder nutzen kann und nutzen sollte”.
Hinsichtlich der Haftungsfragen verwiesen sowohl Wodarg als auch Hockertz auf ihnen jeweils vorliegende amtliche Verschlusssachen, aus denen hervorgeht, wie man behördlicherseits mit der “Corona-Impfung” umgehen möchte. Interessant wäre es, so Schwab, wie ein Aktuar in einem Versicherungskonzern auf Basis unvollständiger Daten zum Impfstoff das zu versichernde Risiko seiner Anwendung mathematisch berechnen und eine Prämie kalkulieren soll.
Für den Ausschuss ist angesichts dieser Vorgänge der Glaube an einen fürsorgenden Staat nicht mehr gegeben, anders als für jemanden wie Prof. Bass. Hockertz zufolge geht es bei Bass, so bei wie ganz vielen Menschen, um eine besondere Angst.
“Ich habe mir ganz oft darüber Gedanken gemacht: Warum ist das eigentlich so? Warum hört man uns nicht zu? Warum sind so viele Menschen in Panik und Angst? Und ich habe immer geglaubt, es sei die Angst vor dem Tod. Nein, ist es nicht nur. Es ist die Angst der Menschen, zu merken, dass dieser Staat sie seit neun Monaten an der Nase herumführt. Und das ist die Angst eines Kindes, festzustellen, dass die Eltern lügen. Das ist ganz tief in ihnen drin. Deshalb nehme ich das Herrn Bass gar nicht übel. Das, was er sagt.”
Dem stimmte eines der Ausschussmitglieder zu. Vor die Wahl gestellt, entschieden sich die meisten Menschen unbewusst dafür, lieber vor einem Virus Angst zu haben als vor einem Staat, der sie belügt.
Angesprochen auf die konkreten Gesundheitsgefahren der neuen Impfungen, antwortete Hockertz:
“Ich weiß es nicht, weil wir ja keine toxikologischen Daten gemacht haben.”
Aber es gebe erste Hinweise aus den Menschenexperimenten bei der Entwicklung eines anderen Impfstoffkandidaten. Dort sehe man das Auftreten schwerer Nebenwirkung wie Transverser Myelitis. Aus seiner Erfahrung mit Coronaviren vermute er weitere Nebenwirkungen im Bereich der Neurologie, der Nervenendigungen. Grundsätzlich müsse man mit Vorgängen rechnen, die Autoimmuncharakter hätten. Er erwarte insbesondere Reaktionen, wie sie japanische Kollegen in einer wissenschaftlichen Studie beschrieben, die im Juni 2020 in einem Fachmagazin erschien. Hierbei gehe es um die Bildung von zwei Arten von Antikörpern, neutralisierende und bindende, die auch durch Coronaviren ausgelöst werde. Letztere beförderten eine Infektion. Im Ergebnis sei ein sogenanntes Antibody Dependent Enhancement (ADE), infektionsverstärkende Antikörper, zu beobachten. Und man wisse nicht, ob ein solches ADE nicht auch durch die neue genetische Impfung hervorgerufen werden könne.
“Und jetzt stellen sie sich das einmal vor, das ist realistisch, es (das Immunsystem) lernt, bindende Antikörper zu produzieren. Wenn dann die Menschen tatsächlich mit dem Virus in Berührung kommen, dann fallen sie tot um. (…) Das ist möglich. Und das hat keiner geprüft.”
Es gebe Informationen zu einer Studie vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesinstitut für Infektionskunde an Tieren, die ihm zugespielt worden seien. Dort sei im Mai eine Untersuchung durchgeführt worden, allerdings ohne die Ergebnisse zu veröffentlichen. Dabei habe das für jede Impfstoffentwicklung unabdingbare sogenannte “Challenge-Experiment” stattgefunden, also der Kontakt mit dem Wildtyp des betreffenden Erregers, hier also mit dem für COVID-19.
“Ich habe von einem Projektleiter die Auskunft bekommen, die zwanzig Tiere, die keine Impfung erhalten hatten, haben diese Infektion zwei Wochen lang durchgemacht, Husten, Schnupfen, Heiserkeit, das Übliche, Fieber, und sind wieder gesundet. So wie wir es beim Menschen kennen. Die zwanzig geimpften Tiere sind nach zwei Tagen verstorben. Da spricht vieles dafür, dass diese Impfung bindende Antikörper hervorgerufen hat, die sozusagen das Immunsystem eher schwächen und ein Antibody Dependent Enhancement dieser Erkrankung gebracht haben. Das müssen wir doch testen, im Vorfeld.”
Man muss unverzüglich von dem Institut die Herausgabe der Daten über das Informationsfreiheitsgesetz verlangen, so Wodarg. Es gibt weitere Hinweise auf vergleichbare Vorgänge sogar beim Menschen, die diese Impfung bereits erhalten hatten, ergänzte der Ausschuss.
Hockertz zufolge sind die immunologischen Nebenwirkungen die schlimmsten.
“Unser Immunsystem in unserem Organismus ist ja eine tickende Zeitbombe. Es hält uns Viren, Bakterien, Pilze sauber vom Leib fern, aber es kann uns auch selbst ungeheuer schädigen. Und das ist die größte Gefahr, wenn wir damit ‘herumspielen’. Und das ist das, was zur Zeit passiert.”
Heute werde auch in medizinischen Kreisen im Rahmen der Psychoneuroimmunologie diskutiert, dass das Auftreten von psychogenen und neurogenen Erkrankungen wie Parkinson und Demenz ebenfalls vor einem immunologischen Hintergrund zu sehen sei.
Mit Blick auf die für die Verabreichung der Impfungen geplanten Zentren verwies Hockertz darauf, dass der impfende Arzt grundsätzlich zu einer Anamnese der betreffenden Person verpflichtet ist, um möglicherweise vorliegende Erkrankungen festzustellen und zu entscheiden, ob er überhaupt impfen darf. Bei täglich Hunderten zu impfenden Probanden pro Arzt sei eine Anamnese kaum angemessen durchführbar.
“Das ist ein Verbrechen.”
Alles, was in dieser Sitzung besprochen wurde, muss an die Öffentlichkeit gebracht werden, am besten im Rahmen der bereits erwähnten Strafanzeigen, so der Ausschuss. Dabei sollte einem bewusst sein, betonte Hockertz, was das bedeutet.
“Wenn wir diese Strafanzeige auf den Weg bringen, und es war ja meine Idee, das zu tun, und ich bin froh, wenn wir das gemeinsam machen. Dann, wie sagt man so schön, (…) dann pinkeln wir in einen ganz schwierigen See. Hier sind Milliarden im Spiel. Wir legen uns da mit ganz anderen Leuten an als nur der Bundesregierung. Die ist dagegen eine Kleinigkeit. (…) Wir stören Kreise.”
FAZIT UND AUSBLICK
Diese Erkenntnisse sind noch schockierender als gedacht, stellte der Ausschuss angesichts der Schilderungen zu den Umständen der “Corona-Impfungen” fest. Hier gehe es um Straftaten gegen die persönliche Integrität und um Vorsatz.
Schwab zufolge ist diese komplexe Materie in all ihren Einzelfragen etwa hinsichtlich Täterschaften und zeitlichen Abläufen “ein gefundenes Fressen für die Strafrechtswissenschaft”.
Die zivilrechtliche Komponente sei einfacher und betreffe vor allem das allgemeine Recht der unerlaubten Handlungen.
“Wenn er (der Hersteller) einen Impfstoff in den Verkehr bringt, der bei der Verabreichung an den Endabnehmer, also an den Patienten, zu Schäden führt, dann ist das tatbestandsmäßige Körperverletzung, die auch zivilrechtlich relevant ist.”
Auch die Vertreter der beteiligten Institutionen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens in Kenntnis der Risiken einem solchen Impfstoff grünes Licht erteilten, seien unmittelbar von den Rechtsfolgen betroffen.
“Die machen sich strafbar, und die machen sich auch haftbar. In dem Moment, in dem sie vorsätzlich handeln, können sie sich auch nicht mehr dahinter verstecken, dass ihnen hier der Staat die Haftung abnimmt. Wir hätten dann selbstverständlich auch eine persönliche Haftung der Leute. (…) Unterstellen wir einmal, die würden sehen, jawoll, die Risiken sehen wir, ist aber wurscht, wir haben Corona, wird schon nichts passieren, raus damit. ‘Wird schon nichts passieren’ wäre ein sehr unabgeschirmtes Risiko. Das würde ich denen nicht als bewusste Fahrlässigkeit abkaufen. Da wären wir schon im Vorsatz. (…) Die Idee, dass man diese Menschen persönlich haftbar machen kann, hat natürlich eine ganz andere Durchschlagskraft, weil sie dann auf einmal eigenes Geld einsetzen müssen, um die Schäden zu bedienen.”
Wichtig ist, so der Ausschuss abschließend, dass neben den straf- und zivilrechtlichen Schritten, die sie als Juristen vorbereiten, auch eine möglichst große Öffentlichkeit mit allen relevanten Informationen zur genetischen Impfung erreicht wird, um zumindest ein angemessenes Nachdenken in der Gesellschaft über die bestehenden Risiken dieser Impfung zu ermöglichen.
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RT DE berichtet in einer eigenen Serie mit Artikeln und Podcasts über die Arbeit der Stiftung Corona-Ausschuss. Die Berichterstattung zu den Anhörungen des Ausschusses erfolgt thematisch und nicht chronologisch. Sie bleibt durch das Geschehen an sich tagesaktuell – mit Blick auf die weiteren Entwicklungen sowie hinsichtlich einer Aufarbeitung der bisherigen Ereignisse.