BaFin warnt vor Bitcoin-Hype und möglichem Totalverlust
Warnung vor Hype um Kryptowerte
Anlass ist laut BaFin die aktuelle Kursentwicklung auf den Märkten für Kryptowerte. Anleger “sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen”, schreibt die Aufsichtsbehörde und sieht dabei einen aktuellen “Hype”.
In der gleichen Mitteilung warnt die BaFin ebenfalls vor derivativen Finanzinstrumenten wie finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) und Zertifikate, die den Kursverlauf von Kryptowährungen und anderen Kryptowerten abbilden. Zu den möglichen Risiken in diesen Anlageklassen schreibt die BaFin:
“Bei allen diesen Anlagen können Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Kapitalverluste erleiden. Auch ein Totalverlust ist möglich. Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die sie bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen.”
Überarbeitetes Geldwäschegesetz stärkt BaFin
Seit der Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie Ende 2019 in Deutschland hat die BaFin hierzulande erweiterte Aufsichtsbefugnisse bei Dienstleistern, die Kryptowährungen handeln oder verwahren. Dafür wurden sogenannte Kryptowerte in Deutschland zu einem offiziellen Finanzinstrument mit entsprechender Regulierung erklärt, weshalb die BaFin in ihren Mitteilung auch diesen Begriff anstatt “Kryptowährungen” verwendet.