Auf eigene Gefahr! – FCA-Chef lehnt Einlagensicherung für Krypto-Anleger ab
„Beim Thema Einlagensicherung (aus öffentlicher Hand) müssen wir eine rote Linie ziehen, wobei ich der Ansicht bin, dass jegliche Krypto-Investitionen keinen Anspruch auf Einlagensicherung gewähren sollten. Die Anleger müssen sich diesem Risiko bei der Investition in Kryptowährungen bewusst sein.“
Mit dieser Aussage nimmt der FCA-Chef Bezug auf das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dabei handelt es sich um den staatlichen Einlagensicherungsfonds, der Anleger in bestimmten Fällen vor Zahlungsausfall schützt. Rathi zielt darauf ab, dass Krypto-Anleger keinen Anspruch auf diesen staatlichen Fallschirm haben, wenn sie Opfer von betrügerischen Krypto-Projekten oder sogenannten Rugpulls im Bereich der Dezentralisierten Finanzdienstleistungen (DeFi) werden, da diese Form der Investitionen in einer rechtlichen Grauzone stattfinden. Allein in diesem Jahr hat der FSCS 717 Mio. Britische Pfund an geschädigte Anleger ausgezahlt.
FCA-Chef Nikhil Rathi im Rahmen der parlamentarischen Anhörung | Diese: Parliamentlive.tv
„Es gibt Technologien, die in Verbindung mit Kryptowährungen stehen, die klare Vorteile mit sich bringen und einen Mehrwert schaffen, zum Beispiel bei der Verfolgung von Finanzkriminalität. Allerdings gehen damit auch einige Innovationen einher, die uns große Sorge bereiten“, wie der Chef der britischen Finanzaufsicht in diesem Zusammenhang ausführt. Dem fügt er an: „Wir sind der Auffassung, dass einige dieser Kryptowährungen keinen intrinsischen Wert haben. Vielmehr wurden diese sogar als Werkzeuge für organisiertes Verbrechen und Geldwäsche genutzt, weshalb sich jeder Anleger bewusst sein muss, dass er hier sein ganzes Geld verlieren könnte.“