“Doppelmoral bleibt bestehen” — RT Deutsch
Die internationale Kooperation bei der Terrorbekämpfung ist weiterhin von einer berüchtigten Doppelmoral geplagt, wertet nüchtern der Direktor des Departements für neue Herausforderungen und Gefahren im Auswärtigen Amt Russlands, Wladimir Tarabrin, im exklusiven Interview mit RT.
Ich möchte gleich sagen, dass die Terrorismusabwehr für die gesamte Weltgemeinschaft aktuell ist. Die Terrorismusbekämpfung wird stets auf allen wichtigsten internationalen Plattformen erörtert: von der UNO, über den Sicherheitsrat, bis hin zu ASEAN und BRICS. Die Notwendigkeit, den internationalen Terrorismus abzuwehren, ruft heutzutage bei keinem unserer Partner große Diskussionen hervor.
Trotz der Einstimmigkeit in der Auffassung dieser gemeinsamen Bedrohung können sich einzelne Ansätze zur Bekämpfung dieser Gefahr wesentlich unterscheiden. Tatsächlich gibt es einige Differenzen zwischen uns und einer ganzen Reihe von Staaten (Sie haben sie mit dem Begriff “Westen” bezeichnet, obwohl der Westen, wie Sie wissen, äußerst heterogen ist) bezüglich dessen, wie genau die bestehenden terroristischen Bedrohungen bekämpft werden sollen. Aber im Grunde genommen tragen diese Differenzen einen politischen Charakter und betreffen nicht die strategische Auffassung des Terrorismus als fundamentales Übel, das mit keinerlei Motiven gerechtfertigt werden kann.
In den letzten paar Jahren haben wir den Mechanismus des Zusammenwirkens im Bereich der Terrorismusbekämpfung mit vielen westlichen Ländern wiederhergestellt, darunter auch mit denen, die die Schlüsselrolle im globalen Kampf gegen die Terroristen spielen – etwa mit den USA und Deutschland. Diese Formen des Dialogs ruhen auf der Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen, dem gegenseitigen Respekt und der Fokussierung auf konkrete praktische Ergebnisse.
Trotz der Vernichtung des größten Teils der internationalen Terrorgruppe “Islamischer Staat” bleibt die Terrorgefahr bestehen. Wenn wir auf die gemeinsamen Antiterroraktivitäten Russlands und anderer Länder eingehen, welche Form finden Sie besonders erfolgreich?
Sie haben Recht, die Aktivitäten der Terrorgruppen, in erster Linie des IS und von al-Qaida, stellen bis jetzt eine ernste, ja sogar die wichtigste Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit dar.
Nach der militärischen Niederlage in Syrien und im Irak wandelte sich der IS in ein weit verzweigtes illegales Netz um und verlegte den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf andere Regionen der Welt. Diese Gruppe hegt weiterhin Pläne zum Wiederaufbau “des Kalifats” und ist bestrebt, ihren Einfluss auf Südasien zu erstrecken, ihre Präsenz im Pazifischen Raum zu verstärken und die Kooperation mit Islamisten in Nord- und Westafrika auszubauen. Die IS-Präsenz in Afghanistan nimmt ebenso zu, was eine große Gefahr für die Sicherheit der Staaten Zentralasiens sowie Russlands darstellt.
Besonders besorgniserregend ist das Problem rund um die internationalen Terrorkämpfer, die aus den Gebieten der bewaffneten Konflikte zurückkommen. Durch ihre Ergebenheit zu radikalen Ideen, ihre Erfahrung in der Kriegsführung und bestehende Kontakte zur terroristischen “Internationalen” sorgen sie für große Sicherheitsrisiken.
In diesem Zusammenhang scheint die internationale Zusammenarbeit im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung der Personen, die in Terroraktivitäten verwickelt sind, besonders aktuell und erfolgreich zu sein. In der Praxis lässt sich ein solches Zusammenwirken in der Regel in Form von Mechanismen der gegenseitigen Rechtshilfe bei den Strafverfahren umsetzen, sowie in Form von Auslieferung und Übergabe der Verurteilten zwecks Strafverbüßung. Eine unmittelbare Kooperation der russischen Geheimdienste mit ihren ausländischen Kollegen ist ebenfalls äußerst nötig.
Gibt es Beispiele einer erfolgreichen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die von den USA erhaltenen Informationen, dank denen es gelungen ist, Terroranschläge zu Silvester in Sankt Petersburg zu verhindern?
Ich glaube, es wäre sinnvoller, diese Frage an die zuständigen Behörden zu stellen, die für die Terrorismusbekämpfung verantwortlich sind. Aber gewiss gibt es solche Beispiele, und eines davon haben Sie selbst angeführt.
Meinerseits möchte ich jedoch betonen, dass die Zusammenarbeit mit den USA im Bereich der Terrorismusbekämpfung objektiv gesehen notwendig ist und sowohl unseren nationalen Interessen als auch der Lösung von Aufgaben zugutekommt, die auf die Unterhaltung des globalen Friedens und der Sicherheit gerichtet sind. Unsere Länder sind imstande, vieles gemeinsam zu tun, um den internationalen Terrorismus und andere Bedrohungen von heute effizienter abzuwehren. Solche Zusammenarbeit muss allerdings ohne Politisierung und auf einer strickt gleichberechtigten Basis erfolgen. Wir gehen davon aus, dass die US-Amerikaner das nicht weniger brauchen als wir. Unsererseits sind wir bestrebt, den russisch-US-amerikanischen Dialog zur Terrorismusbekämpfung, der von den stellvertretenden Leitern der außenpolitischen Ämter betreut wird, fortzusetzen und zu vertiefen.
Der Terrorismus benutzt intensiv das Internet als Mittel der Verbreitung seiner Ideen und der Propaganda sowie zur Anwerbung neuer Rekruten. Wodurch und wie leistet Russland in diesem Fall Widerstand, und was zeichnet das russischsprachige Segment des Internet-Terrorismus aus?
Leider haben es die Terroristen gelernt, digitale Technologien, darunter das Internet und soziale Netzwerke geschickt zu nutzen, um neue Anhänger zu rekrutieren, Finanzierung zu erlangen und Terroranschläge zu organisieren. Nicht weniger gefährlich sind terroristische Ideen, die auf diese Weise verbreitet werden.
Dass das ein ernstes Problem ist, versteht die Weltgemeinschaft sehr gut. Bereits im Jahr 2017 wurde im UN-Sicherheitsrat die Resolution Nr. 2354 verabschiedet, die der Bekämpfung der terroristischen Ideologie gewidmet ist. Im vorigen Jahr hat die G20 eine Erklärung über die Verhinderung der Internetnutzung für terroristische und gewalttätige extremistische Zwecke, die zum Terrorismus führen, angenommen. Diese Erklärung ist ein Beispiel für nützliche, unter aktiver russischer Beteiligung formulierte gemeinsame Ansätze für den Kampf gegen illegale Inhalte im Netz.
Allerdings entspricht die internationale Kooperation in diesem Bereich offensichtlich nicht dem Niveau der heutzutage anstehenden Aufgaben. Die berüchtigte “Doppelmoral” bleibt immer noch bestehen. Ein effizienter Kampf gegen die terroristische und extremistische Ideologie und Propaganda erfordert die Vereinigung der Bemühungen der gesamten Weltgemeinschaft. Es ist ebenso erforderlich, einheitliche internationale Standards in diesem Bereich auszuarbeiten, die sich auf die völkerrechtliche Antiterrorbasis und die führende Rolle der Staaten und ihrer zuständigen Behörden stützen würden.
Was das russischsprachige Segment im Internet anbetrifft, so wird es von Terroristen ebenso intensiv genutzt. Nach Angaben der Experten werde die Anwerbung der IS-Anhänger in 24 Sprachen geführt, Russisch nehme dabei den dritten Platz nach Arabisch und Englisch ein. Selbstverständlich wird diesem Problem in unserem Land eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Entsprechende Gesetze wurden angenommen, und die Arbeit der zuständigen Behörden, darunter des Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation Roskomnadsor und der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation sowie der Zivilgesellschaft, wurde eingeleitet.
So trägt beispielsweise Roskomnadsor nach Gerichtsbeschluss diese oder jene Webseite in das sogenannte Einheitliche Register der Information ein, deren Verbreitung in der Russischen Föderation verboten ist. Falls extremistische Inhalte aufgedeckt werden, werden Informationen darüber von den zuständigen Behörden an Roskomnadsor weitergeleitet, um Maßnahmen zur Begrenzung des Zugriffs darauf zu treffen.
Ist es möglich, einen einheitlichen, juristisch allgemein akzeptierten Begriff des Terrorismus zu formulieren?
Die Gespräche über die Formulierung einer universellen konventionellen Definition des Terrorismus werden seit 1996 geführt, als Indien vorgeschlagen hat, eine allumfassende Konvention über den internationalen Terrorismus auszuarbeiten und anzunehmen. Diese Initiative ist nach paar Jahren ins Stocken geraten, und der Abstimmungsprozess hat sich für Jahrzehnte in die Länge gezogen.
Wir finden nach wie vor, dass eine einheitliche Definition des Terrorismus äußerst nötig ist, denn nach deren Annahme wären die Staaten zur Kriminalisierung von konkreten Handlungen völkerrechtlich verpflichtet, die dieser Begriff umfassen würde. Im Völkerrecht gilt jetzt das sogenannte sektorale Herangehen daran, was als Terrorismus eingestuft werden soll: Es gibt 19 universelle Konventionen und Protokolle dazu, die der Bekämpfung einzelner Formen des Terrorismus gewidmet sind: Geiselnahme, Nuklearterrorismus, Luftterrorismus, maritimer Terrorismus. Die Nachteile dieser Herangehensweise liegen auf der Hand: Erstens bleiben “Grauzonen” bestehen, die nicht im vollen Umfang durch diese Konventionen und Protokolle umfasst werden (z. B. Terroranschläge mit Drohnen, Terroranschläge mit Selbstmordattentätern oder der Terrorismus der Einzeltäter); zweitens veraltet jede Konvention mit der Zeit und soll an eine neue Realität angepasst werden, was in der Regel mit der Notwendigkeit einhergeht, neue internationale Verträge zu schließen, die die Klauseln der alten Verträge präzisieren und vervollkommnen.
Momentan sind wir an der Ausarbeitung der Definition des Terrorismus im Rahmen des Europarats aktiv beteiligt. Der erfolgreiche Abschluss dieses Prozesses würde einen wichtigen Beitrag zu den oben genannten Bemühungen auf der UN-Plattform leisten. Unsere Position bezüglich der Straßburger Gespräche zu diesem Thema besteht darin, dass sich die Definition auf entsprechende Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus von 1999 stützen soll, das die Russische Föderation als eines der ersten Länder ratifiziert hat.
Das Departement für neue Herausforderungen und Gefahren soll die internationale Tätigkeit der russischen Behörden im Bereich der Terrorismusbekämpfung koordinieren. Dabei existiert keine klare und universelle Definition des Terrorismus, die alle zufriedenstellen würde. Deswegen “veruntreuen” einige Staaten den Begriff “Terrorismus” und verwenden ihn so, wie es ihnen recht ist. Als eines der markanten Beispiele kann der Mord am iranischen General Soleimani im Irak durch die USA dienen, den die Administration von Trump für einen Terroristen hielt. Inwiefern ist solche “Veruntreuung” gefährlich, die Handlungen rechtfertigt, die gegen das Völkerrecht verstoßen?
In Ihrer Frage haben Sie zwei verschiedene Aspekte unserer Arbeit angesprochen, der eine betrifft die zwischenbehördliche Koordination der russischen zuständigen Behörden im Bereich der internationalen Tätigkeit zur Terrorismusbekämpfung, der andere betrifft einseitige Handlungen eines ausländischen Staates unter Umgehung des Völkerrechts. Ich erkläre der Reihe nach.
Unsere Behörden, die sich mit der Terrorismusbekämpfung befassen, lassen sich von den russischen föderalen Gesetzen leiten, in erster Linie vom Gesetz “Über die Terrorismusabwehr” und von dem Strafgesetzbuch der Russischen Föderation, wo in mehreren Artikeln dieser oder jener Aspekt des Terrorismus ausführlich dargelegt wird. Die Definition des Terrorismus, die im erwähnten Gesetz festgelegt ist, ist inklusiv genug und entspricht im Unterschied zu der “sektoralen” Definition, von der ich früher gesprochen habe, voll und ganz den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbetrifft, so sind die Ereignisse wie der Mord an Qasem Soleimani nicht so sehr das Ergebnis einer fehlenden Definition des Terrorismus im Völkerrecht, sondern einer Überzeugung einiger Staaten, dass sie sich unbestraft über das Völkerrecht als solches stellen und der Welt einen Ersatz für dieses in Form der berüchtigten “regelbasierten Ordnung” aufzwingen dürfen.
Gleich mehrere Wochen nach Ihrer Ernennung zum Leiter des Departements für neue Herausforderungen und Gefahren, in dessen Zuständigkeitsbereich die internationale Kooperation und Terrorismusabwehr fallen, ereignete sich der Mord am georgischen Staatsbürger Changoschwili in Berlin, der zu einem Aufschrei führte. Später behauptete Wladimir Putin, dass nach ihm als Terrorist gefahndet und seine Auslieferung aus Deutschland beantragt worden sei. Dieser Fall hat das Problem um die Beherbergung der Kriminellen in europäischen Ländern aufgedeckt. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kommunikation über ähnliche Angelegenheiten mit dem deutschen Außenamt?
Wir befinden, dass Beherbergung von Personen, gegen die ein berechtigter Verdacht auf deren Verwicklung in die terroristische Tätigkeit besteht (dabei meine ich nicht die Situation um Changoschwili), durch Staaten den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates widerspricht, die unter anderem in der grundlegenden Antiterrorresolution des UN-Sicherheitsrates 1373 sowie in der Globalen UN-Strategie zur Terrorismusbekämpfung festgelegt sind.
Als eines der Problemländer soll in erster Linie Großbritannien hervorgehoben werden, wo sich Dutzende Personen verstecken, nach denen russische Rechtsschutzorgane wegen der Verübung einer großen Reihe der Verbrechen (Terrorismus, Korruption, Betrug besonders großen Ausmaßes, Veruntreuung und Verschwendung von Geld) fahnden. Zugleich verweigern die britischen Behörden weiterhin die Bearbeitung der Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation über die Auslieferung unter ausgedachten Vorwänden. Weit verbreitet ist der Spruch “Von der Themse gibt es keine Auslieferung”. Großbritannien gewährt Personen, die sich vor der Justiz verstecken, politisches und Finanzasyl, ist für sie zum “sicheren Hafen” geworden und drückt praktisch ein Auge auf die überzeugenden Beweise Russlands zu, darunter bezüglich der kriminellen Herkunft ihrer millionenstarken Vermögen.
Was Deutschland anbetrifft, so vereint unsere Staaten eine solide völkerrechtliche Basis unter Einschluss bestimmter Verfahrensmechanismen, welche die Unabwendbarkeit der Strafe für diejenigen sichern, die sich vor der Justiz verstecken wollen: Es geht um das Auslieferungsübereinkommen von 1957 und das Übereinkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 sowie Zusatzprotokolle dazu. Wir finden, dass diese Instrumente, die im Rahmen des Europarates erarbeitet wurden, eine solide Unterstützung bei der Verhinderung von Vorfällen leisten, bei denen diese oder jene Person bestrebt ist, auf dem Territorium eines fremden Staates Unterschlupf zu finden und so einer Strafverfolgung zu entgehen. Das Wichtigste ist das Vorhandensein des politischen Willens, Terroristen auszuliefern. Aber eigentlich ist der Fall Changoschwili im Zusammenhang mit der BRD nicht typisch. Mit Deutschland pflegen wir relativ gleichbleibende und recht effiziente Beziehungen im Bereich der Auslieferung und der gegenseitigen Rechtshilfe in Strafsachen. Deutschland ist einer der wichtigsten Empfänger derartiger Ersuchen, deren größten Teil es positiv beantwortet. Die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich und Österreich gestaltet sich ebenfalls recht gut.
Seit fünf Jahren waren Sie Botschafter in einem westafrikanischen Land. In diesen Jahren wurde das libysche Staatsoberhaupt Muammar al-Gaddafi gestürzt. Er hatte die Verschärfung der Flüchtlingskrise nach seinem Tod vorhergesagt. In der Tat ist es auch so gekommen. Wird ihrer Meinung nach der Flüchtlingsstrom vom Süden in den Norden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmen oder besteht eine Chance, ihn zu stoppen? Welche langfristigen Folgen wird die militärische Intervention der NATO, der USA und der Verbündeten in der Region nach sich ziehen?
Obwohl sich nicht alle Migranten, die nach dem Kriegsbeginn in Libyen nach Europa geströmt sind, als Flüchtlinge bezeichnen lassen, ist es offensichtlich, dass Bürger Libyens sowie Bürger anderer vom Konflikt erfasster Länder, darunter der Staaten des Nahen Ostens und Afrikas, nicht gerade aus dem Grund nach Europa strömen, dass es ihnen allzu gut ginge. Man muss zugeben, dass die Zunahme der Migration direkt aus dem geopolitischen Engineering resultierte, das einst von einer Reihe der Ihnen bekannten Staaten ins Leben gerufen wurde.
Ich bin zuversichtlich, dass die Terrorismusbekämpfung in Libyen und anderen Ländern, den sogenannten “Lieferanten” der Flüchtlinge, gleichberechtigt neben Maßnahmen wie die Sicherung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, Hungerbekämpfung und Schaffung einer stabilen Infrastruktur einer der Faktoren sein sollte, die die unkontrollierbare Zunahme der Migration aus diesem Land eindämmen würden. Die größte Gefahr des Migrationsstroms ist darauf zurückzuführen, dass dabei oft Menschen sind, die in die Tätigkeit von Terrororganisationen wie al-Qaida im Maghreb, Ansar al-Scharia sowie selbstverständlich des IS verwickelt sind.
Ich finde, dass die Vernichtung des Terrorismus in Libyen eine obligatorische Voraussetzung nicht nur für den Wiederaufbau der libyschen Staatlichkeit, sondern auch für die Erhöhung der Sicherheit in der gesamten unruhigen MENA-Region ist.
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