Kryptowährungen nicht zur Informationsangabe verpflichtet
Was ist die Funds Travel Rule?
Die Funds Travel Rule verlangt von Finanzdienstleistern, die Geld versenden oder empfangen, dass sie bestimmte Informationen über eine Transaktion aufbewahren und offenlegen, vorausgesetzt ein Wert von 3.000 US-Dollar wird dabei überschritten.
In ihrer jüngsten Richtlinie vom Mai 2019 hatte die FinCEN allerdings formuliert:
„Wenn ein Transaktionsprotokoll nicht in der Lage ist, die geforderten Informationen zu übermitteln, dann dürfen die entsprechenden Informationen in einer gesonderten Nachricht übermittelt werden.“
Daraus lässt sich ableiten, dass es keine Verpflichtung gibt, dass die geforderten Informationsdaten auf der Monero-Blockchain einsehbar gemacht werden müssen.
Compliance fällt Kryptobörsen zu, nicht Kryptowährungen
Jede Kryptobörse, die über eine behördliche Zulassung verfügt und sich dementsprechend ohnehin an Vorgaben zu Geldwäsche und Informationseinholung halten muss, verfügt höchstwahrscheinlich bereits über die Transaktionsdaten ihrer Nutzer und könnte diese auch weitergeben. Demnach fällt die Verpflichtung zur Informationsübermittelung nach der Funds Travel Rule nicht mehr den Kryptowährungen, wie zum Beispiel Monero zu, sondern den Kryptobörsen.
Die Compliance Arbeitsgruppe von Monero schreibt dazu:
„Es wäre falsch zu sagen, dass sich eine Kryptowährung nicht an die Bestimmungen der Funds Travel Rule hält, da sich die Funds Travel Rule scheinbar nur an behördlich regulierte Organisationen richtet und nicht an die eigentlichen Kryptowährungen, die gehandelt werden.“
Diese Richtigstellung könnte allerdings schon zu spät kommen, da einige Kryptobörsen sich aus Angst vor den Aufsichtsbehörden bereits dazu entschieden haben, Monero und andere auf Anonymität spezialisierten Kryptowährungen aus ihren Notierungen zu nehmen.