TEIL 1. Gesetzliche Regelung für Kryptowährungen und Blockchain-Technologien in Deutschland und Italien von IMBA-Exchange | Die Hauptstadt | Oktober 2020

TEIL 1. Gesetzliche Regelung für Kryptowährungen und Blockchain-Technologien in Deutschland und Italien von IMBA-Exchange | Die Hauptstadt | Oktober 2020


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S.Die Staaten können nur darauf reagieren, wie schnell sich moderne Finanztechnologien entwickeln. Sie werden verwendet, um Risiken zu minimieren, Handels-, Bank- und andere Transaktionen zu optimieren und dementsprechend in gewisser Weise das bestehende Rechtsverhältnis zu beeinflussen. Es kann nicht argumentiert werden, dass ein solcher Einfluss nur positive Eigenschaften hat: Selbst wenn ein intelligenter Vertrag während einer Transaktion verwendet wird, sind Schadensituationen für die eine oder andere Person möglich. Die Aufgabe des Gesetzgebers besteht in diesem Fall darin, die allgemeinen und privaten Aspekte des Einsatzes digitaler Technologien im Alltag gesetzlich zu regeln, um mit dem raschen wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt Schritt zu halten und negative Folgen für die Bevölkerung zu vermeiden Wirtschaft sowie zum Schutz der Interessen des Staates und der Gesellschaft insgesamt sowie des Einzelnen.

Ein Merkmal moderner digitaler Technologien ist die Möglichkeit einer globalen Anwendung, in deren Zusammenhang die Frage ihrer gesetzlichen Regulierung als internationales Problem angesehen werden kann. In einer solchen Situation erscheint es nützlich, die Erfahrungen verschiedener Länder zu untersuchen. Trotz der Tatsache, dass die derzeit betrachteten Technologien nirgendwo vollständig reguliert sind, haben Deutschland und Italien vielleicht den größten Erfolg in dieser Richtung erzielt. Eine Analyse der Gesetzgebung der genannten Länder in diesem Bereich wird es ermöglichen, eine Schlussfolgerung über die Wirksamkeit der westeuropäischen Rechtsregulierung der Beziehungen im Zusammenhang mit dem Einsatz digitaler Technologien sowie über die Möglichkeit der Ausleihe von Rechtsnormen zu ziehen Erfahrung für das Rechtssystem anderer Länder.

Deutschland war eines der ersten Länder in Europa, das sich mit der Entwicklung der Kryptowährung befasste. Im Jahr 2013, Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht der Bundesrepublik Deutschland (BaFin) hat ein Dekret erlassen nach welcher Kryptowährung (einschließlich Bitcoin) als Rechnungseinheit und dementsprechend als Zahlungs- (Finanz-) Instrument gemäß anerkannt wurde das deutsche Gesetz über Kreditinstitute in Deutschland. Somit gelten die Regeln zur Regulierung von Zahlungsinstrumenten für Kryptowährungen.

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Die Frage nach der Rechtsnatur und dem Wesen der Kryptowährung blieb offen. Nach der in dieser Verordnung zum Ausdruck gebrachten Position der BaFin sollten Kryptowährungen nicht als digitales Geld eingestuft werden. Digitales Geld gilt nach dem deutschen Gesetz zur Überwachung des Zahlungssystems als elektronischer (einschließlich magnetischer) Wert, der Geldwert hat und von Emittenten zum Zwecke der Zahlung ausgegeben wird. Es sollte betont werden, dass ein wichtiges Merkmal des digitalen Geldes die Anwesenheit eines zentralen Emittenten ist. Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin, erfüllen das letztgenannte Kriterium nicht und können daher nach deutschem Recht nicht als digitales Geld betrachtet werden.

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Im Februar 2018 veröffentlichte die BaFin ICO-Richtlinien, nach denen Token oder Kryptowährungen, die im Rahmen eines Börsengangs ausgegeben werden, entweder Wertpapiere sein können (und dann vorbehaltlich der Regelung des deutschen Wertpapierrechts) oder Anlagen (und unterliegen dementsprechend dem deutschen Geldanlagegesetz). Diese Trennung erfolgt in jedem einzelnen ICO-Fall individuell.

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Die Bundesbank vertritt einen ähnlichen Standpunkt und ist der Ansicht, dass Kryptowährungen nicht als elektronisches Geld eingestuft werden können, da sie nicht als Währung fungieren und nicht Teil des deutschen Währungssystems sind. Der Präsident der deutschen Zentralbank, Jens Weidmann, sagte, Bitcoin könne sich in keiner Weise auf die digitale Währung beziehen, da jedes Zahlungsmittel ein Zeichen von Preisstabilität aufweisen müsse. Im Januar 2018 warnte die Bundesbank sogar Privatanleger vor dem Risiko einer Investition in digitale Währungen. Die Einführung eines Verbots der Verbreitung von Kryptowährung ist nach Angaben der Regulierungsbehörde jedoch keine notwendige Maßnahme.

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Darüber hinaus warnte die Bundesregierung im Februar 2018 vor dem illegalen Kryptowährungsumlauf. Die Regierung hat ausdrücklich die Position zum Ausdruck gebracht, dass Kryptowährung kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, sondern lediglich die Währung in bestimmten privaten Rechtsbeziehungen ersetzt. Die Veröffentlichung dieses Dokuments wurde durch eine Vielzahl von Beschwerden von Verbrauchern von Diensten auf dem Kryptowährungsmarkt verursacht. Insbesondere im Februar 2018 leitete die hessische Bundesanstalt für Verbraucherschutz auf der Grundlage solcher Aussagen eine Untersuchung und Überprüfung von 20 professionellen Teilnehmern am Kryptowährungsmarkt ein.

Ein wichtiges Element der gesetzlichen Regulierung eines Finanzmarktes ist die Einrichtung von Lizenzen. In Deutschland müssen Personen, die Dienstleistungen auf dem Kryptowährungsmarkt (Plattformen usw.) erbringen und dauerhaft und kommerziell Operationen mit Kryptowährungen durchführen (spekulative Aktivitäten ausführen), eine entsprechende BaFin-Lizenz erhalten.

So gibt es in Deutschland bereits ein gewisses Verständnis und eine gewisse Einstellung zur Kryptowährung bei Regierungsstellen, die den Finanzsektor der Wirtschaft regulieren. Deutschland hat 2013 einen entscheidenden Schritt in Richtung seiner Anerkennung getan. Weitere Untersuchungen haben jedoch viele Risiken und Mängel aufgezeigt, die zu einem deutlichen Rückgang des Vertrauens in die Kryptowährung auf staatlicher und supranationaler Ebene geführt haben. Die deutschen Behörden stehen der Kryptowährung heute skeptisch gegenüber und betrachten sie als potenzielle Bedrohung für die Wirtschaft. Daher war eine gesetzliche Regulierung erforderlich. Gleichzeitig ist Joachim Würmeling, Mitglied des Verwaltungsrates der Bundesbank, der Ansicht, dass Kryptowährung nur auf internationaler Ebene wirksam reguliert werden kann, da die nationalen Möglichkeiten in diesem Bereich sehr begrenzt sind.

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Da Blockchain-Technologien nicht vollständig durch deutsches Recht geregelt sind, lohnt es sich, auf die deutsche Doktrin zu achten, die deren Konzept und Eigenschaften offenbart.

Das Hauptproblem der Lehre ist die Definition der Blockchain. Wissenschaftler der Fachhochschule Frankfurt verstehen es beispielsweise als betrügerische verteilte Datenbank, in der authentische, unveränderliche und protokollierte Transaktionen ohne zentralen Teilnehmer durchgeführt werden. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine dezentrale Datenbank, in der die Teilnehmer einer Kette gemeinsame Informationen besitzen.

Die Hauptmerkmale der Blockchain sind laut Frankfurter Forschern:

  • Dezentralisierung: Daten werden nicht auf einem zentralen Server gespeichert, sondern auf Computern aller Parteien: Die Blockchain basiert auf dem Peer-to-Peer-System (P2P), dank dessen alle Teilnehmer der Kette gleiche Rechte haben und mit jedem interagieren können andere direkt, Vermeidung von Vermittlern;
  • Universalität: Transaktionen sind nicht unbedingt finanzieller Natur. Über die Blockchain können neben Finanztransaktionen auch alle Informationen übertragen werden, einschließlich Textinformationen, die nach ihrer Aufzeichnung in Zukunft nicht mehr geändert werden können.

Für die Durchführung von Transaktionen ist eine digitale Geldbörse erforderlich, die aus einem öffentlichen und einem privaten Schlüssel besteht. Der private Schlüssel kann nicht an Dritte übertragen werden (ähnlich einer PIN oder anderen Passwörtern), dank dessen werden alle Transaktionen autorisiert und die Authentizität des Vorgangs bestätigt. Ein öffentlicher Schlüssel ist eine Chiffre, über die Informationen übertragen werden. Sowohl der private als auch der öffentliche Schlüssel basieren auf Kryptografie, wodurch der Vorgang vertraulich behandelt wird.

Sehr oft findet man in deutschen Lehrquellen die Einteilung der Blockchain in offene (öffentliche) und geschlossene Typen. Eine offene (öffentliche) Blockchain ist eine Blockchain, auf die jeder Teilnehmer mit der erforderlichen Computerausrüstung zugreifen kann. Die größte derartige Kette ist Bitcoin (derzeit die beliebteste Kryptowährung). Eine private Blockchain ist eine Kette mit einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern, für die eine Einladung zum Beitritt erforderlich ist. Dieser Typ wird für Beziehungen innerhalb einer bestimmten Gruppe verwendet, die Dritten keinen Zugriff auf vertrauliche Informationen gewähren möchten.

In Bezug auf Blockchain-Technologien berühren deutsche Wissenschaftler das Konzept eines intelligenten Vertrags, das eng mit ihnen verbunden ist. Ein Smart-Vertrag ist ein Programm, das die Bedingungen des abgeschlossenen Vertrags enthält und ausführt, wodurch die Vertragsparteien die Vertrauensprobleme in der Gegenpartei erfolgreich lösen können, da der Smart-Vertrag automatisch und genau so ausgeführt wird, wie er ursprünglich war vereinbart, Änderungen am Smart-Vertrag sind schließlich nicht möglich.

Eines der wichtigsten Probleme, die derzeit von der deutschen Rechtslehre gelöst werden, ist die Frage, ob intelligente Verträge auf die Rechtsstruktur einer Vereinbarung im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs bezogen werden können. Angesichts der Tatsache, dass der Begriff „intelligenter Vertrag“ weder im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch noch in anderen Vorschriften geregelt ist, bleibt auch die rechtliche Natur dieses Phänomens unklar. Der Abschluss einer Vereinbarung ist die freie Meinungsäußerung des Willens der Parteien. Da der Programmcode jedoch nicht in der Lage ist, den Willen der Parteien auszudrücken, ist ein intelligenter Vertrag für eine Person im rechtlichen Sinne nicht lesbar Vertrag, aber nur sein Ausdruck in einer Computersprache. In dieser Hinsicht ist es weiterhin erforderlich, einen regulären Vertrag abzuschließen, und der intelligente Vertrag wird als Mittel zur Ausführung verwendet.

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Es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt zum rechtlichen Charakter eines intelligenten Vertrags, wonach der verwendete Programmcode als Sprache des Vertragstextes (zusammen mit Fremdsprachen) betrachtet wird. Nach diesem Verständnis wird die Meinungsfreiheit des Willens der Parteien einfach in einer anderen Sprache ausgedrückt, zumal das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch die Freiheit garantiert, die Sprache des Vertragstextes zu wählen. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass im Falle eines Rechtsstreits ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss, um den Fall zu prüfen.

Das zentrale Problem intelligenter Verträge bleibt die Kontrolle über die Einhaltung zivilrechtlicher Grundsätze und Normen beim Schreiben von Code. Gegenwärtig ist es unmöglich, die Rechtmäßigkeit der gegebenen Bestimmungen zu kontrollieren, was die Frage aufwirft: Was ist mit einem intelligenten Vertrag zu tun, unter dessen Bedingungen Gesetzesverstöße begangen werden? Wie oben erwähnt, ist es unmöglich, die Bedingungen eines intelligenten Vertrags zu ändern. Darüber hinaus muss ein intelligenter Vertrag auch technisch korrekt erstellt werden: Er darf keine Fehler enthalten, die seine Arbeit stören oder beenden könnten. Beide Aspekte müssen bei der Ausarbeitung eines intelligenten Vertrags berücksichtigt werden: Er muss sowohl die gesetzlichen als auch die technischen Anforderungen erfüllen, aber es ist immer noch schwierig, dies zu kontrollieren.

Wir können daher den Schluss ziehen, dass die deutsche Doktrin der Entwicklung digitaler Technologien große Aufmerksamkeit widmet und versucht, die mit ihrer Anwendung verbundenen Schlüssellücken zu schließen, insbesondere um die Probleme hinsichtlich des Konzepts und der Merkmale der Blockchain und des rechtlichen Charakters von zu lösen ein kluger Vertrag.

Im nächsten Teil werden wir über die gesetzliche Regulierung von Kryptowährungs- und Blockchain-Technologien in Italien sprechen.

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