“Druff jetzt auf das Vieh!” – Kritik an brutalem Polizeihundetraining ebbt nicht ab — RT DE

“Druff jetzt auf das Vieh!” – Kritik an brutalem Polizeihundetraining ebbt nicht ab — RT DE



    16 Jan. 2021 22:35 Uhr
</time></p><div><p>Es heißt, am Umgang mit Tieren erkenne man den Zustand einer<em> </em>Gesellschaft. Deutschland rühmt sich, ein fortgeschrittenes Land mit einer aufgeklärten Gesellschaft zu sein. Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz hierzulande auch im Grundgesetz verankert.

Gerade Hunde gelten aufgrund ihrer bedingungslosen Loyalität als bester Freund des Menschen. Die Polizeibehörden werben in der Öffentlichkeit gern mit einem positiven Bild von ihrer Arbeit mit Diensthunden. Polizeibeamte und Feuerwehrleute retten mitunter Haustiere aus brenzligen Situationen, wie die Öffentlichkeit durch die jeweilige Medienarbeit erfährt.

Doch nachdem im Januar zufällig gemachte Aufnahmen der Misshandlungen eines Polizeihundes durch seine Trainer in die Öffentlichkeit gelangt sind, steht die sächsische Polizei nun in der Kritik. Und es stehen mehrere Fragen zur Diensthundeausbildung im Raum.

Das Video zeigt, wie die Diensthundeführer der sächsischen Polizei unfähig sind, dem Hund verständliche Befehle zu erteilen, zwei Beamtinnen prügeln mit Stöcken auf das Tier ein, während ihr Ausbilder sie aus dem Hintergrund anfeuert, noch mehr und fester zuzuschlagen.

Wie ein Sprecher der Polizei Leipzig auf Anfrage von RT DE erklärte, sei es im Training erlaubt, den Polizeihund mit einem sogenannten “Soft-Stick” an Körperpartien zu schlagen, die weitestgehend unempfindlich seien. Die Aufgabe des Hundes in einer solchen Trainingssituation sei es, sich nicht durch Gegenwehr und ein gewalttätiges Vorgehen des Tatverdächtigen abbringen zu lassen, wie der Sprecher erklärte.

Doch in der gefilmten Trainingsszene wurden selbst diese – unter Tierschützern umstrittenen – Vorgaben der Polizeihundeausbildung komplett missachtet. Das Video wurde zuerst auf der Onlineplattform Tag24 veröffentlicht, ist aber inzwischen dort nicht mehr abrufbar. Darin ist zu sehen, wie ein scheinbar bisher erfolglos oder sogar ungeschulter Hund auf eine fingierte Tatverdächtige gehetzt wird und sich in ihrem Arm verbeißt. Eine weitere Polizistin kommt hinzu und schlägt mit einer Art Gerte auf den Hund ein. Von mehreren Umstehenden ertönen Befehle wie “Aus” und “Platz”, der Hund reagiert jedoch nicht und bleibt dran. Daraufhin schlagen die beiden Beamtinnen immer heftiger auf ihn ein.

Obwohl dies jedem humanen Umgang mit Tieren widerspricht und in dieser Situation der Hund dabei ein arg- und wehrloses Opfer ist, brüllt der Ausbildungsleiter der Polizei Chemnitz sie an, weiterzumachen.

“Mach druff jetzt auf das Vieh!”, hört man ihn den Kolleginnen zurufen.

Die Aufnahme soll im Sommer 2020 bei einem Hundeführerlehrgang in Nordsachsen entstanden sein. Erst im September sei das Video bei der Polizeidirektion Leipzig eingegangen. Kurz darauf wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen fünf beteiligte Beamte eingeleitet und diese “Ausbildungsmethode” durch den Leipziger Polizeipräsidenten Torsten Schultze umgehend untersagt.

Verfahren eingestellt – Thema ist damit “durch”?

Nachdem das Video am 8. Januar bei Tag24 veröffentlicht wurde, haben es auch andere Medien aufgegriffen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch das Verfahren beinahe zeitgleich eingestellt, weil sie keine strafrechtliche Relevanz im Sinne des Tierschutzgesetzes erkennen konnte. Der Fall wurde an das Landratsamt Nordsachsen zur Prüfung eines Bußgeldverfahrens übergeben. Obwohl den Berichten und auch einer ersten Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, dass das “Thema damit durch” sei, kursiert es weiter in den sozialen Medien. Erst am Dienstag meldete sich die Tierschutzorganisation PETA dazu zu Wort. Offenkundig finden zahlreiche Bürger das Vorgehen und den bisherigen Ausgang der Ermittlungen nicht hinnehmbar. Es mache sie “fassungslos”, wie in den Kommentaren zu lesen ist. Einige Nutzer in den sozialen Medien wünschten sich für die zuständigen Trainer und die Entscheider in den Behörden sogar eine ähnliche Behandlung. Xenia Katzurke, studierte Tierärztin und Verhaltenstherapeutin für Hunde im Tierheim Berlin, sagte der Berliner Zeitung, es sei “skandalös, dass die Leipziger Staatsanwaltschaft hier keinen Straftatbestand erkennen kann”.

“Der Staat schützt (…) die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung”, heißt es im Artikel 20a des Grundgesetzes. Der erste Paragraf des Tierschutzgesetzes betont, der Mensch habe aus seiner Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, und:

“Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”

Auf Anfrage von RT DE erklärte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, dass die Frage, inwieweit es bei diesem Video einen “vernünftigen Grund” für das Leid gibt, das dem Hund offenkundig zugefügt wurde, nicht gestellt würde, weil dieser Teil des Tierschutzgesetzes lediglich den Sinn und Zweck erkläre, aber ein Verstoß in der Praxis keinen Strafbestand erfülle. Der Einstellung des Verfahrens liege der Paragraf 17, Absatz 2 des Tierschutzgesetzes zugrunde, in dem es heißt: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem solchen Tier “aus Rohheit” erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Dass dem Tier “dauerhaft erhebliche Schmerzen zugefügt wurden, sei hier aus der Kürze des Eindrucks nicht erkennbar”, so die Staatsanwaltschaft. Dass dem Tier jedoch erhebliches Leid zugefügt wurde, steht außer Zweifel – nicht nur durch die Schläge mit Schlaginstrumenten, sondern zudem durch den Umstand, von den Personen brutal und wiederholt geschlagen zu werden, die den Hund zu diesem Befehl angeleitet haben, den er ausführt. Doch wo die Tierschützer wie auch viele Hundehalter und -trainer Komplettversagen auf ganzer Linie und klare Misshandlungen durch heftige Hiebe auch auf den Kopf des Tieres sehen, sei für den Richter anhand der Aktenlage in diesem Fall keine “rohe Gesinnung erkennbar” gewesen.

Die Einschätzung der Situation hätte einbeziehen können, dass in dem ohnehin umstrittenen Polizeihundetraining lediglich seitens des fingierten Täters Schläge gegen das Tier eingesetzt werden sollten, jedoch nicht von mehreren Personen mit voller Wucht blindlings auf das Tier eingeschlagen werden darf. Diese Erwägung war offenbar für das Urteil genauso unerheblich wie die mittlerweile weit verbreitete Erkenntnis, dass Gewalt im Training nicht zielführend ist. Zur “Aktenlage” habe der zuständige Richter für das Urteil lediglich das Video herangezogen. Obwohl es in der Staatsanwaltschaft Sachsen seit Kurzem eine Sonderzuständigkeit für Tierschutz gibt, wurde von dem spezifisch für Tierschutz zuständigen Fachpersonal diese Misshandlung des Polizeihundes als rechtskonform eingestuft.

Dass ein Beamter aus solchen Gründen seine Stelle verlieren oder auch nur aus dem Dienst am Hund versetzt würde, sei unwahrscheinlich, wie der Polizeisprecher RT DE erklärte. Ein eventuell zu verhängendes Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit könne aber möglicherweise in Höhe von bis zu 25.000 Euro liegen. Doch die betreffenden Polizisten würden in den gleichen Positionen, also als Ausbilder und Diensthundeführer, weiterarbeiten. Einem Bericht bei Tag24 zufolge, auf den sich auch weitere Medien berufen, sei der Ausbilder Michael L., dem das Schlagen des “Viehs” in der veröffentlichten Szene offenbar nicht genug war, kurz nach dem Vorfall und während der laufenden Ermittlungen befördert worden.

Susanne Schaper, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, fordert Konsequenzen: “Wenn das die Standards der Polizeihundeausbildung in Sachsen sind, müssen sie schleunigst tierrechtskonform modernisiert werden. Die Einstellung der Ermittlungen gegen die betreffenden Beamten durch die Staatsanwaltschaft wirft Fragen auf. Der Tierschutz hat in Sachsen immerhin Verfassungsrang.” Schaper hat dazu eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, deren Antwort bis zum 23. Februar erwartet wird.

Laut dem Tierschutzverein PETA ist dies jedoch alles andere als ein Einzelfall. Das “Scharfmachen” durch Anwendung von Gewalt sei in der Diensthundeausbildung üblich, wie Meldungen, welche die Organisation des Öfteren erreichen, zeigen würden, erklärte eine Sprecherin gegenüber RT DE. Nach der Erklärung des Polizeisprechers sind Hunde bei den Einsätzen enormen Gefahren ausgesetzt, unter anderem durch die Tatverdächtigen, aber auch weil sie beispielsweise in Gebäude vorgeschickt werden, wenn es für Polizisten zu gefährlich erscheinen würde. Nach Ansicht der Tierschützer seien Hunde “nicht dafür da, um gefährliche Polizeiarbeit zu leisten, oder abgerichtet, um als Waffe oder Drohmittel missbraucht und auf Personen gehetzt zu werden”, auch weil Hunde dabei immer wieder verletzt und getötet werden. Außerdem würden sie oftmals auf nicht artgerechte Weise in Zwingern gehalten, wodurch die Tiere nicht nur im Dienst, sondern permanent und sozusagen lebenslänglich enormem Stress ausgesetzt seien. Dazu im Training Schmerzen, Druck und Gewalt anzuwenden, obwohl in diesem Jahrhundert kaum ein ernst zu nehmender Hundeausbilder solche Methoden anwenden oder je als zielführend ansehen würde, werfe größere Fragen auf. Es sei seit Langem klar, dass Hunde viel mehr auf positive Bestärkung reagieren als auf Strafen. PETA ist der Meinung, dass Hunde eigentlich nicht für Aufgaben missbraucht werden sollten, die man auch Menschen nicht zumuten würde.

Schutzhunde seien bei der Suche nach Rauschgift, Sprengstoff, Schusswaffen sowie der Suche nach Vermissten und Straftätern ein “unverzichtbares Einsatzmittel”, erklärte die Polizei. Die Aufgabe der Hunde sei laut Polizeisprecher, in Situationen zu gehen, welche für Menschen zu gefährlich sind. Worin sehen die Experten bei PETA eine Alternative zu diesen harten Trainingsmethoden? Wie könnte in derartigen Situationen, in denen ein Hund verstehen muss, dass er einen Täter nicht loslassen darf, auch wenn dieser sich womöglich heftig zur Wehr setzt, mit sanfteren Methoden gearbeitet werden? Die Expertin Jana Hoger hat hier keinen Zweifel und sagt, dass mittlerweile deutschlandweit viele Trainer moderne Trainingsmethoden vermitteln und sich ganz sicher auch für solche Situationen, in denen der Hund in der Praxis Brenzliges und Stressiges erfahre, ein vernünftiges Konzept entwickeln ließe, wodurch das Einschlagen auf den Hund – auch wie es im Polizeitraining bisher erlaubt ist – nicht mehr notwendig wäre.

Hunde als Einsatzmittel unersetzlich – Gerten aber ungeeignet

Das sächsische Innenministerium ist derzeit mit einer Überarbeitung der Diensthundeausbildung befasst. Eine Anfrage von RT DE, inwieweit die laut Tierschützern generell problematischen Standards des Polizeihundetrainings überarbeitet oder gar der Ruf nach weniger Hundeeinsätzen berücksichtigt wird, wurde an das Landespolizeipräsidium übergeben und von dessen Kommunikationsstelle beantwortet. Demnach gehe es bei der Neuausrichtung des Diensthundewesens in erster Linie um die landesweite Vereinheitlichung bisheriger Standards.

In Bezug auf den durch das Video publik gewordenen Vorfall heißt es, die Erkenntnisse daraus würden berücksichtigt und Gerten seien kein Ausbildungshilfsmittel. Grundsätzlich erfolge die Aus- und Fortbildung der Diensthunde durch Belohnung wie Lob oder andere positive Bestärkung, Stress werde dabei vermieden und Strafen “auf das Nötigste reduziert”. Lediglich bei Schutzhunden seien Schläge durch einen Soft-Stick in der Simulation des Überfalls eines Täters vorgesehen. Dabei werde eine für den Hund extrem belastende Situation geschaffen, die allerdings im Verhältnis zum Ausbildungsstand des Hundes stehen müsse und keine körperlichen oder seelischen Schäden hinterlassen dürfe. Aggression sei hierbei ein “positiv konditionierter Lösungsweg aus einer belastenden Situation”. Inwieweit der Tierschutz im Diensthundetraining künftig umgesetzt wird, wird wohl auch weiterhin für die Öffentlichkeit, Tierschützer oder andere neutrale Stellen schwer überprüfbar sein.

In einem von PETA für die Öffentlichkeit bereitgestellten Musterbrief an den sächsischen Innenminister Roland Wöller argumentieren die Tierschützer für ein generelles Umdenken bei der Nutzung des “Einsatzmittels Hund” durch die Polizei:

“Immer wieder werden auch Hunde im Einsatz verletzt, doch anders als die Polizisten können sie es sich nicht aussuchen, ob sie diese Arbeit verrichten.”

Für viele Hundefreunde scheint das Thema somit noch nicht “durch” zu sein. Auch eine Petition, welche in einem knappen Text einen Stopp jeglicher Misshandlungen von Polizeihunden fordert, gewinnt Mitte Januar noch immer rapide an Unterschriftenzahlen.

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