Finanzmarktaufsicht Österreich: Krypto-Assets sind primär Spekulationsobjekte

Finanzmarktaufsicht Österreich: Krypto-Assets sind primär Spekulationsobjekte

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA bewertet Krypto-Assets wie Bitcoin und Co. vor allem als Spekulationsobjekte, so der FMA-Vorstand Eduard Müller in einem Interview mit Trending Topics.

Keine Neubewertung trotz boomender Kurse

Gefragt nach den jüngsten Kurssteigerungen und dem mutmaßlichen Einstieg institutioneller Anleger in Krypto-Assets betont Müller, an der Einschätzung der FMA und der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden habe sich bezüglich digitaler Finanzprodukte wie Bitcoin, Ripple oder Ether nichts geändert.

Man sehe darin keine Währung, “da es sich um kein gesetzliches Zahlungsmittel handelt und wesentliche Merkmale einer Währung wie eine zentrale Ausgabestelle, allgemeine Akzeptanz, stabiles Austauschverhältnis und ein Minimum an Werterhaltungsfunktion fehlen”.

“Wir sehen in derartigen Krypto-Assets vor allem Spekulationsobjekte, die in der Regel extremen Kursschwankungen unterliegen und daher für Konsumenten und Kleinanleger außergewöhnlich hohe Risiken bergen”, so der FMA-Vorstand weiter.

Derartige “Payment Token” unterliegen in der Regel keiner Regulierung und Aufsicht in der Europäischen Union, betont Müller.

Etwas anders verhalte es sich “bei Krypto-Assets in Form von Security Token”, die wegen ihrer leichteren Übertragbarkeit und Handelbarkeit bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen auf zunehmendes Interesse der konzessionierten Marktteilnehmer stoßen würden.

Was aber Bitcoin und ähnliche Krypto-Assets betrifft, könne die FMA “kein gesteigertes oder signifikantes Interesse beaufsichtigter Unternehmen oder institutioneller Anleger” feststellen. Müller hat dafür auch ein paar konkrete Zahlen parat:

“Österreichische Versicherungsunternehmen hatten zum Jahresultimo 2020 keinen Cent direkt in Krypto-Assets investiert; indirekt waren es 5,4 Millionen Euro, die bei der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung über zwei Investmentfonds gehalten wurden.”

Diese “indirekten” Positionen umfassten laut der europäischen Definition als Krypto-Assets börsengehandelte Fonds (ETF) mit Blockchain-Fokus sowie “Aktien eines Anbieters von High-Performance-Computing-Lösungen, welche auch im Kryptotechnologie-Umfeld eingesetzt werden”.

Insgesamt machten diese Investments in Krypto-Assets “nicht einmal ganz 0,004% aller Vermögenswerte der österreichischen Versicherungswirtschaft aus”, so Müller.

Versicherungen oder Pensionsfonds müssen laut dem FMA-Vorstand indirekte Investments in Krypto-Assets zwar nicht der Behörde melden. Sie dürften allerding “nur in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie angemessen erkennen, messen, überwachen, managen und steuern können”.

Müller warnt in diesem Zusammenhang auch vor dem weiterhin bestehenden Problem durch Anlagebetrug bei Krypto-Assets und verweist Anleger auf entsprechende Warnmeldungen der FMA oder anderer Aufsichtsbehörden oder Konsumenten- oder Anlegerschutzorganisationen.

Von den 2020 bei der FMA vorstellig gewordenen 600 mutmaßlichen Opfern von Finanzbetrügern habe mehr als die Hälfte auf Krypto-Assets bezogen, mit einem durschnittlichen Schadensbetrag von 42.000 Euro.

In Bezug auf die von EZB-Chefin Christine Lagarde geforderten schärferen Regeln für Krypto-Assets betont Müller den “technologieneutralen Regulierungs- und Aufsichtsansatz” der FMA nach dem Motto “Gleiche Finanzdienstleistung, gleiches Risiko, gleiche Regeln”.

Das bestehende Finanzmarktrecht lasse sich auf Krypto-Assets allerdings nur unzureichend nutzen. “Die Anwendung des Prospektrechts auf bestimmte Krypto-Assets, ihre Einbeziehung in das Universum der Alternativen Investment Fonds und die Ausdehnung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei auf bestimmte Dienstleister im Zusammenhang mit virtuellen Währungen waren wichtige erste Schritte”, denen möglichst rasch weitere, noch viel umfassendere folgen müssten.

BaFin mit ähnlicher Einschätzung

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte im Januar eine Warnung vor Risiken bei Investments in Kryptowerte wie Bitcoin, mit der Aufforderung, Anleger “sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen”.



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