Verdachtsfأ¤lle werden kaum genau untersucht — RT DE
Wer in Deutschland stirbt und zuvor positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, landet ziemlich sicher in der Statistik der Corona-Toten, unabhängig davon, ob eine Lungenentzündung, Krebs im Endstadium oder ein Autounfall ursächlich war. Umgekehrt gehen die Behörden bei jenen vor, die nach einer Corona-Impfung sterben. Vorerkrankungen sind plötzlich entscheidend, und “Faktenchecker” betonen in Dauerschleife: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führe keine bestätigten, sondern nur gemeldete Verdachtsfälle mit zeitlichem Zusammenhang auf. Wenn aber der Verdacht auf Tod durch Impfung besteht, sollte man ihn ausräumen oder bestätigen – und zwar mit einer gewissenhaften Obduktion der Toten. Genau das passiert aber nicht.
Das legt eine Antwort von PEI-Sprecherin Susanne Stöcker auf Anfrage der Autorin nahe. Sie konnte oder wollte weder erklären, bei wie vielen der gemeldeten Todesfälle nach Impfung eine Obduktion erfolgte, noch, wie häufig die Staatsanwaltschaft ermittelte und wie diese Verfahren ausgingen. Auch werde nicht erfasst, so Stöcker, ob die Fälle von Ärzten oder Angehörigen gemeldet wurden. Gleiches gilt für die fünf Todesfälle bei Minderjährigen, die bis Ende September beim Institut eingingen.
Fast 2.000 ungeklärte Verdachts-Todesfälle
Der Reihe nach: In seinem letzten Sicherheitsbericht, der gemeldete Nebenwirkungen bis Ende September erfasst, berichtet das PEI von knapp 172.200 gemeldeten Verdachtsfällen von Nebenwirkungen. Gut 21.000 Betroffene seien schwerwiegend erkrankt. Und weiter heißt es in dem Bericht auf Seite 15:
“In 1.802 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung berichtet. Eine Analyse der Daten ergibt keine wesentliche Änderung zur Auswertung der vorhergehenden Sicherheitsberichte.”
Der letzte Satz bezieht sich auf den Sicherheitsbericht des PEI vom 19. August. Darin sind Verdachtsfälle bis Ende Juli aufgelistet. Von den damals dem Institut übermittelten gut 14.000 von “schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen” Betroffenen waren im ersten Halbjahr 1.252 Geimpfte gestorben. Dazu erläuterte das PEI auf Seite 13:
“In 48 Fällen hält das Paul-Ehrlich-Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen COVID19-Impfung für möglich oder wahrscheinlich.”
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31 Verstorbene hatten demnach eine Thrombose mit Thrombozytopenie nach Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca erlitten. Das heißt: Sie bekamen zugleich Blutgerinnsel im Körper und eine Autoimmunreaktion, bei der der Körper Antikörper gegen eigene Blutplättchen bildet. Letzteres führt zu inneren Blutungen. Zwei weitere Betroffene starben demnach an einer Hirnblutung, zwei an einer Hirnvenenthrombose.
Außerdem erlagen zwei Geimpfte dem Guillain-Barré-Syndrom (GBS), einer autoimmunen Nervenentzündung, die zu schweren Lähmungen bis hin zum Tod führen kann. Hinzu kommen vier Fälle von Herzversagen, einhergehend mit Blutgerinnseln und Herzentzündung. Bis auf je einen Fall nach Gabe der mRNA-Vakzine von Moderna und Pfizer/BioNTech bezogen sich alle auf Impfungen mit AstraZeneca.
Behörden mit Tunnelblick
Das PEI hat sich also offenbar auf den in Deutschland kaum noch genutzten Vektor-Impfstoff von AstraZeneca und das damit verbundene neuartige “TT-Syndrom” (Thrombose und Thrombozytopenie) fixiert. Seit Ende März empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) diese Impfung nur noch für Über-60-Jährige, weil “TTS” vor allem bei jüngeren Frauen aufgetreten war.
In einem Rote-Hand-Brief von Mitte April hatte der Konzern “TTS” als Nebenwirkung anerkannt und die Thrombozytopenie sogar als häufige Reaktion eingestuft. Das heißt: Eine Autoimmunreaktion gegen eigene Blutplättchen kann bei einem bis zehn von 100 Geimpften auftreten.
Schaut die oberste Impfstoff-Überwachungsbehörde, das PEI, also lediglich mit einem Tunnelblick auf Impfkomplikationen, die bereits so viel häufiger als gewöhnlich auftraten, dass sie auch von den Pharmakonzernen bereits anerkannt wurden? Denn Fazit bleibt: Bei mehr als 1.750 gemeldeten Todesfällen unmittelbar nach einer Corona-Impfung bis Ende September ist überhaupt nicht klar, ob und wie dem Verdacht jemals nachgegangen wurde. Plausibel ausgeschlossen wurde ein solcher nicht.
Wie steht es somit um den Wahrheitsgehalt der Impfwerbung der Bundesregierung, wonach “jeder Todesfall, der in einen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung fällt, von den zuständigen Behörden geprüft” werde? Dort schreibt die Bundesregierung weiter:
“Sicherheit hat bei Impfstoffen allerhöchste Priorität. In Deutschland verfolgen das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut das Impfgeschehen aufmerksam. Sie gehen allen Hinweisen auf unerwünschte und auch schwere Nebenwirkungen nach.”
Im Gegensatz zu dieser Behauptung scheint das PEI sich weitgehend darauf zu beschränken, Meldefälle in ihr Zahlenwerk einzupflegen. Ein ähnliches Vorgehen ist bei den Verdachtsmeldungen zu geimpften Kindern und Jugendlichen zu beobachten, davon binnen sechs Wochen Impfkampagne bereits 405 schwerwiegende.
Todesfälle bei Kindern: Leider “nicht beurteilbar”
Mitte August empfahl die STIKO eine mRNA-Impfung auch für die Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen. Besonders brisant: Allein für die sechs Wochen bis Ende September führt das PEI bereits fünf Todesfälle von Kindern und Jugendlichen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auf. Im Sicherheitsbericht schreibt es dazu:
“Fünf der 1.809 Verdachtsfallmeldungen beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei bis 24 Tagen nach Impfung mit Comirnaty.”
Recht genau beschreibt das Institut die gemeldeten Reaktionen, die wohl zum Tod der Kinder geführt haben. So heißt es weiter in dem Bericht:
“Ein Todesfall betrifft eine weibliche 16-jährige Jugendliche, die im Zusammenhang mit einer Arrhythmie verstarb. Bei drei verstorbenen männlichen Jugendlichen bestanden schwere Vorerkrankungen. Berichtet wurden Multiorganversagen, Lungenblutung, disseminierte intravasale Gerinnung, septischer Schock und Fieber in einem Fall (männlich, 14 Jahre), Fieber und zirkulatorischer Kollaps im zweiten Fall (männlich, 15 Jahre) und Lungenembolie im dritten Fall (männlich, 16 Jahre). (…) Bei einem vierten verstorbenen Jungen (12 Jahre) sind sehr wenige, insgesamt unzureichende Informationen zum Verlauf und den Todesumständen bekannt.”
Bei den verstorbenen drei Jungen könne das Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung leider nicht beurteilen, heißt es dazu nur. Und: Das PEI könne hier “keine klinischen Gemeinsamkeiten” erkennen. Weder stellte es Folgeüberlegungen an, noch legte es den Stand etwaiger Untersuchungen dar. Es ging auch nicht näher auf den Tod der 16-Jährigen und des Zwölfjährigen ein.
Dabei wäre insbesondere bei verstorbenen Kindern über Folgendes nachzudenken: Welche Vorerkrankungen hatten sie konkret? Waren diese so schwerwiegend, dass die Kinder bereits vor der Impfung in einem palliativen Zustand waren? Und wenn ja: Wie kann es sein, dass Ärzte einem Kind, das ohnehin dem Tod geweiht ist, noch eine neuartige, gentechnische Impfung verpassen, von der bekannt ist, dass sie mehr Nebenwirkungen als bisher bekannte Vakzine auslösen kann? Denn klar ist doch: Zwölf- bis 16-Jährige fallen höchst selten einfach so tot um oder bekommen aus dem Nichts eine Lungenblutung.
Wie man es dreht und wendet: In einem Rechtsstaat müsste alles dafür getan werden, um diese Fälle lückenlos aufzuklären. Eigentlich hätte auch die Impfkampagne mindestens für Minderjährige sofort gestoppt werden müssen, bis eindeutige Ergebnisse vorliegen. Doch nichts dergleichen geschieht. Das PEI belässt es dabei: Die Fälle seien nicht beurteilbar.
Verdacht wird nicht ausgeräumt
Auch ein öffentlicher Aufschrei der deutschen Leitmedien bleibt aus. Es scheint, als seien sie direkt eingebunden in die Impfkampagne der Bundesregierung. Nur ein paar Beispiele: Im September suggerierte die Berliner Morgenpost, das PEI untersuche alle Todesfälle nach Impfung ausgiebig.
Selbst ernannte Faktenchecker betonen seit Beginn der Impfungen, dass es sich bei Meldefällen zu Nebenwirkungen und Toten in Deutschland und Europa nur um Verdachtsfälle handele, die nicht bestätigt seien, wie hier und hier zum Beispiel.
Wenn die Faktenchecker derart zugeschlagen haben, werden beanstandete Artikel sichtbar als Falschmeldung deklariert und berichtende Medien mit einem Bann versehen, wodurch die Beiträge schwerer auffindbar werden und aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter gelöscht werden. Das Problem dabei liegt auf der Hand: Einer Verdachtsmeldung liegt erst einmal eines zugrunde – ein Verdacht.
Und solange der Verdacht auf Tod durch Impfung nicht durch ordentliche Untersuchungen ausgeräumt werden konnte, sprich: eine zielgerichtet durchgeführte Obduktion, existiert er eben: der dringende Verdacht, ein Mensch könnte durch eine COVID-19-Impfung verstorben sein.
Die Weigerung, genauer hinzusehen
Es scheint, als haben deutsche Institutionen, Behörden und viele Medien ein Problem damit, hier genauer hinzuschauen. So berichtete etwa die Mutter der 32-jährigen Dana Ottmann, die im März nachweislich an einer AstraZeneca-Impfung starb, im Mai dem Focus von einem regelrechten Spießrutenlauf.
Petra Ottmann sei nach dem Tod ihrer Tochter – sie starb an einer Hirnblutung – auf taube Ohren gestoßen. Viele hätten von einem Zusammenhang mit der Impfung nichts wissen wollen. Sie habe befürchtet, dass etwas vertuscht werden könnte und sich deshalb an das Westfalen-Blatt gewandt. Sie habe Öffentlichkeit herstellen und so praktisch eine genaue Untersuchung erzwingen wollen.
Ähnliche Tendenzen zeigt der Fall eines Anfang November nach einer Pfizer/BioNTech-Impfung verstorbenen zwölfjährigen Kindes, der übrigens noch nicht im PEI-Bericht auftaucht. Laut NDR machte der Landkreis Cuxhaven diesen Fall nur öffentlich bekannt, weil Gerüchte im Internet kursierten.
Mehrfach betont der öffentlich-rechtliche Sender, dass der Junge schließlich vorerkrankt war und dies als Ursache nicht ausgeschlossen werden könne. Obwohl, wie aus diesem Bericht hervorgeht, die Rechtsmediziner bereits nahelegten, dass wohl die Impfung die Ursache war. Trotzdem sah die Staatsanwaltschaft Stade keinen Anlass, zu ermitteln. Derweil will der Landkreis trotzdem vorerst nur noch gesunde Kinder impfen – vorsichtshalber. Dabei legte die STIKO gerade das Hauptaugenmerk auf das Impfen kranker Kinder, weil diese, im Gegensatz zu gesunden Kindern, durch Corona gefährdet seien.
Wie oft wurde obduziert, wie oft ermittelt? PEI schweigt dazu
Die Autorin wollte nun mehr zum konkreten Verfahren mit den 1.802 gemeldeten Todesfällen nach einer Corona-Impfung wissen. Zum Vergleich: Zwischen den Jahren 2000 und 2020 gingen insgesamt 456 Todesfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung ein, und dies beim gut Siebenfachen an verabreichten Impfdosen.
Das PEI wurde um Auskunft darüber ersucht, wie viele der Verstorbenen, einschließlich der fünf Kinder, rechtsmedizinisch untersucht worden waren, in wie vielen Fällen die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, was bei einem Verdacht auf unnatürliche Todesursache Gang und Gäbe ist, und wie viele der Fälle jeweils von Ärzten, Kliniken, Behörden und Angehörigen gemeldet worden waren. Der Gedanke hinter der letzten Frage: Wenn Mediziner einen Todesfall melden, dürfte der Verdacht auf einen Impfschaden doch sehr groß sein. PEI-Sprecherin Susanne Stöcker nannte aber keine Zahlen. Vielmehr versicherte sie zunächst: Jeder Meldefall werde vom PEI “genau untersucht”. Weiter teilte sie mit:
“Sofern von einem Gesundheitsamt oder einer Staatsanwaltschaft Obduktionen angeordnet werden, bemüht das Paul-Ehrlich-Institut sich darum, die Ergebnisse zu erhalten. Unabhängig davon nimmt das Paul-Ehrlich-Institut Kontakt auf zu meldenden Ärzten – oder wenn die Meldung durch Angehörige erfolgt ist nach Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht – um weitere Informationen beispielsweise zur Anamnese der verstorbenen Person zu erhalten.”
Darüber hinaus würden Verdachtsfallmeldungen, so Stöcker, “unabhängig von der Meldequelle aufgenommen”. Somit spiele es “keine Rolle, ob die Meldung durch Ärzte, Angehörige, Zulassungsinhaber oder das Gesundheitsamt erfolgt”. Es kämen sogar Doppelmeldungen vor, berichtete sie. Zur Frage, wie häufig eine Staatsanwaltschaft ermittelte, verwies sie die Autorin darauf, Anfragen an selbige zu richten.
Dunkelziffer: Mediziner beklagen fehlende Obduktionen
Wie stellt sich die Sprecherin jenes Instituts, das die Sicherheit der neuartigen, genbasierten mRNA- und Vektor-Impfstoffe überwachen soll, das vor? In Deutschland gibt es mehr als 100 Staatsanwaltschaften. Diese müssten erstens alle auf blauen Dunst angefragt werden, ob sie zufällig zu Todesfällen nach einer Impfung ermitteln. Zweitens müssen diese zu laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben.
Mit anderen Worten: Es ist nicht bekannt, wie viele Todesfälle überhaupt rechtsmedizinisch untersucht wurden und wie oft Staatsanwälte eingeschaltet waren. Dass in Deutschland viel zu wenige Obduktionen stattfinden, gerade auch bei Corona und den Impfungen, beklagten bereits mehrere Fachleute.
So sprach sich zwar der Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild bereits im März im Gespräch mit der Autorin für die Corona-Impfungen aus. Andererseits kritisierte er eine mangelnde Überwachung und fehlende rechtsmedizinische Untersuchungen. Er sagte: “Der Fehler liegt im System.”
Selbiges monierten auch der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher und eine ärztliche Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes. Beide gehen demnach davon aus, dass es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer an Impftoten gibt, worauf es auch Hinweise gebe. Die Kritik auf ihre Äußerungen war groß, Schirmacher erntete einen regelrechten Shitstorm. Nur Belege für das Gegenteil brachte bisher niemand. Der Verdacht, dass fast 2.000 Menschen in Deutschland – oder auch weit mehr – innerhalb eines dreiviertel Jahres an der Impfung gestorben sein könnten, steht weiter im Raum.
RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.
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