Die SEC mag Spot-Bitcoin-ETFs immer noch nicht
Damit ein Bitcoin-ETF den Sieg davontragen kann, muss sein Emittent eine von der SEC so genannte „Überwachungsvereinbarung“ mit einem anderen großen, auf Compliance ausgerichteten Markt abschließen, auf dem der Vermögenswert gehandelt wird. Es ist wirklich ein einfaches Argument. Jeder Möchtegern-Manipulator müsste einen Markt beeinflussen, um Gewinne auf dem anderen zu erzielen. Wenn beide Märkte Daten teilen, sind die Chancen besser, den Gauner zu fangen.