Präzedenzfall um Staking – Ehepaar gewinnt Rechtsstreit mit US-Finanzamt
Ein Ehepaar aus der amerikanischen Stadt Nashville hat einen Rechtsstreit mit dem US-Finanzamt IRS gewonnen, was nicht nur für die Eheleute ein freudiger Anlass ist, sondern einen Präzedenzfall für Krypto-Anleger in den USA schaffen könnte.
Der Rechtsstreit, in dem es um die steuerrechtliche Bewertung von unverkauften Staking-Rewards aus dem Krypto-Projekt Tezos geht, könnte sich als wichtige Leitlinie für ähnliche Fälle in der Zukunft erweisen. Bisher galt in den USA eigentlich, dass Belohnungen aus dem Staking von Kryptowährungen im Rahmen von Proof-of-Stake (PoS) Konsensverfahren als Einkommen zu versteuern sind. Dementsprechend mussten die Belohnungen versteuert werden, sobald diese ausgeschüttet wurden. Gemäß der Rechtsprechung aus dem vorliegenden Fall müssen jedoch erst darauf Steuern gezahlt werden, sobald die Rewards verkauft werden und einen Ertrag in US-Dollar erzielen.
Die Jarretts hatten ursprünglich im Mai 2021 Klage gegen den Staat erhoben mit der Argumentation, dass die 8.876 Tezos (XTZ), die sie 2019 durch Staking geschöpft hatten, keine Form von Einkommen darstellen und deshalb auch nicht als solches versteuert werden sollten. Dieser Linie folgend argumentierte das Ehepaar weiter, dass die US-Regierung damit eine regelrechte Grenzüberschreitung begehen würde, indem sie „einen Wertschöpfungsprozess besteuert und nicht das daraus erzielte Einkommen“.
„Wenn neu geschöpfte Güter wie Kuchen, Bücher oder Tokens als Einkommen besteuert werden, dann hätte das weitreichende, negative Konsequenzen für alle amerikanischen Steuerzahler und die amerikanische Wirtschaft als Ganzes. Überhaupt würde dafür die Gesetzesgrundlage nach geltendem Steuerrecht fehlen.“
Wie aus den Gerichtsdokumenten hervorgeht, hat sich das US-Finanzamt nun dazu bereiterklärt, der Forderung der Jarretts nachzugeben und die eingezogenen Steuergelder plus Zinsen zurückzuzahlen. Damit bekommt das Ehepaar immerhin 3.793 US-Dollar zurückerstattet.
Nichtsdestotrotz bleibt die Rechtslage um die Versteuerung von Staking-Rewards zunächst unklar, denn die IRS fragt die Steuerzahler in ihren Erklärungsformularen lediglich, ob diese im betreffenden Zeitraum virtuelle Währungen „empfangen, verkauft, gehandelt oder anderweitig veräußert haben“. Da keine dieser Beschreibungen auf die durch Staking erzielten Rewards, die noch nicht gewinnbringend veräußert wurden, zutrifft, herrscht für Krypto-Anleger zunächst weiter Ungewissheit.
Wie Forbes berichtet, will das Ehepaar den Prozess allerdings wohl noch in die nächsthöhere Instanz heben, um in der Angelegenheit langfristige Rechtssicherheit zu haben und einen bundesweiten Präzedenzfall zu schaffen. Die amerikanischen Krypto-Anleger werden wahrscheinlich beide Daumen drücken, dass dabei nicht eine Krypto-Regulierung wie in Großbritannien herauskommt, denn im Vereinigten Königreich wird bereits das Staking als Verkaufsakt interpretiert, wodurch automatisch die Kapitalertragsteuer greift.