Bank of Spain eröffnet Register für Krypto-Dienstleister
Nach Monate des Wartens, hat die Bank von Spanien endlich Anweisungen zur Registrierung herausgegeben, um kryptobezogene Dienstleistungen im Land anzubieten.
- Institutionen sind angewiesen über ein elektronisches Register zu beantragen, wonach die Zentralbank den Antrag bis zu drei Monate prüfen muss.
- Der Prozess wurde erstmals im Juni von der spanischen Zentralbank angekündigt, mit der Zusage, zu gegebener Zeit Anweisungen zum weiteren Vorgehen zu erteilen. Diese Anleitung ist nun endlich angekommen.
- Ein Großteil der Unsicherheit bezog sich darauf, ob sich bestehende Mainstream-Finanzinstitute wie Banken registrieren müssten, da sie bereits regulierte Unternehmen sind.
- Die Bank of Spain hat dies nun klargestellt: „Die Pflicht zur Registrierung in diesem Register gilt für alle natürlichen oder juristischen Personen, die sich in einem der oben genannten Fälle befinden und virtuelle Währungsumtauschdienste für Treuhandwährung und Verwahrung von elektronischen Geldbörsen anbieten , unabhängig davon, ob sie auch in anderen Verwaltungsakten bei der Bank von Spanien oder bei anderen zuständigen Behörden eingetragen sind.“
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