Basler Ausschuss legt für Banken strengere Kapitalvorgaben beim Umgang mit Bitcoin fest

Basler Ausschuss legt für Banken strengere Kapitalvorgaben beim Umgang mit Bitcoin fest


Der Basler Ausschuss, also der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), ein weltweiter Ausschuss für das einheitliche Vorgehen durch Zentralbanken und Bankenaufsichten, hat neue Standards beim Umgang mit Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) vorgelegt.

Das Komitee hat am Donnerstag ein entsprechendes Konsultationspapier veröffentlicht, in dem sie die bankenaufsichtliche Behandlung von Kryptowährungen ausführlich beleuchtet.

Die daraus hervorgegangenen Vorschläge knüpfen an ein vorheriges Thesenpapier von 2019 an, und beziehen das erhaltene Feedback von verschiedensten Stakeholdern und Branchenteilnehmern mit ein.

Die hohe Volatilität von Kryptowährungen und deren mögliche Nutzung für kriminelle Aktivitäten haben den Basler Ausschuss dazu veranlasst, für Bitcoin eine Risikogewichtung von 1.250 % festzulegen. Dies würde bedeuten, dass Banken für jeden Dollar den sie in Bitcoin investiert haben, mindestens 1 US-Dollar als Kapital zur Verfügung haben müssen.

Damit soll sichergestellt werden, dass selbst der komplette Wertverlust der jeweiligen Kryptowährung abgefangen werden kann, ohne dass „Anleger und Sparer der betreffenden Banken einem Verlustrisiko ausgesetzt sind“.

Zudem schlägt der BCBS vor, dass Kryptowährungen in zwei grundlegende Kategorien unterteilt werden sollten. Für die erste Kategorie würden weiterhin die bestehenden Vorgaben gelten, während für Kryptowährungen wie Bitcoin konservativere Richtlinien gelten würden.

Einstufungskriterien für Kryptowährungen. Quelle: Bank for International Settlements

Zur ersten Kategorie würden „tokensierte“ Assets, also zum Beispiel Aktien in Form einer Kryptowährung, gehören. Auch Kryptowährungen mit einem „effektiven Stabilisierungsmechanismus“, die sogenannten Stablecoins, würden darunter fallen.

In die zweite Gruppe werden wiederum alle anderen Kryptowährungen erfasst, die „die genannten Einstufungsmerkmale nicht erfüllen“. Dementsprechend wäre Bitcoin in Kategorie 2 zu verorten.



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