Bitcoin-Marktkapitalisierung überholt Nvidia
Inmitten des starken Bullenmarktes auf dem Kryptowährungsmarkt überholt Bitcoin (BTC) ein weiteres großes amerikanisches Unternehmen in Sachen Marktkapitalisierung.
Als der Bitcoin-Kurs am 18. November kurzzeitig über 18.000 US-Dollar stieg, stieg die Marktkapitalisierung von Bitcoin auf über 336 Mrd. US-Dollar und übertraf damit die Marktkapitalisierung von Nvidia, einem der weltweit bekanntesten Hersteller von Grafikkarten.
Am 17. November schlossen die Aktien von Nvidia laut Daten von Macro Trends bei 330,7 Mrd. US-Dollar. Zuvor gab es einen deutlichen Rückgang von 358,7 Mrd. US-Dollar, den die Aktie am 2. November verzeichnete. Bei Redaktionsschluss beläuft sich die Marktkapitalisierung von Bitcoin nach Angaben von CoinMarketCap auf 336 Mrd. US-Dollar.
Diese neue Meilenstein für Bitcoin in Sachen Marktkapitalisierung gegenüber Nvidia kommt jetzt, wo sowohl Bitcoin als auch Nvidia ein großes Wachstum verzeichneten.
Wie Cointelegraph berichtete, ist Bitcoin dieses Jahr um fast 400 Prozent gestiegen und ist von unter 4.000 US-Dollar im Januar 2020 auf über 18.000 US-Dollar im November nach oben geschossen. Die Marktkapitalisierung von Nvidia stieg in diesem Jahr um über 100 Prozent von rund 150 Mrd. US-Dollar auf über 350 Mrd. US-Dollar. Laut dem Nvidia-Finanzbericht vom August 2020 verzeichnete das Unternehmen im zweiten Quartal 2020 einen Rekordumsatz von 3,87 Mrd. US-Dollar. Das entspricht einer Steigerung von 50 Prozent im Vergleich zu 2019.
Bitcoin und Nvidia haben eine enge Verbindung, da Nvidia eine der weltweit leistungsstärksten GPU-Karten für das Kryptowährungs-Mining herstellt. Wie bereits berichtet, könnte Nvidia aufgrund seiner Krypto-Mining-Aktivitäten auf einige Probleme stoßen.
Im Mai 2020 wurde Nvidia im einer Sammelklage vorgeworfen, über 1 Mrd. US-Dollar Umsatz falsch angegeben zu haben, um herunterzuspielen, dass das Unternehmen sich auf die Verkäufe an Krypto-Miner verlässt. Im September 2020 argumentierten die Anwälte von Nvidia, dass die Investoren kein Recht auf Zugang zu den internen Aufzeichnungen über den “Krypto-Wahnsinn” der Jahre 2017 und 2018 hätten.