Britische Finanzaufsicht FCA ordnet Betriebsende für Bitcoin-Geldautomaten an
Die britische Finanzaufsicht FCA hebt den Zeigefinger gegenüber Bitcoin-Geldautomaten.
Für die Kryptobranche und viele Beobachter kommt die entsprechende Verordnung der Behörde nach dem Motto „Betrieb einstellen oder es gibt was auf die Finger“ überraschend. Die FCA will gegenüber den Betreibern von Geldautomaten für Bitcoin (BTC) sogar nachhaken, um die zur Kenntnisnahme zu garantieren.
Als Grund für diesen plötzlichen Schritt für die Finanzaufsicht an, dass es an einer ordnungsgemäßen Regulierung fehlt, die stark schwankenden Kryptowährungen ein hohes Risiko für Anleger mit sich bringen und dass geltende Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung (MLR) eingehalten werden müssen.
„Der Betrieb von Krypto-Geldautomaten in Großbritannien ist für uns Grund zur Sorge, weshalb wir Kontakt mit den Betreibern aufnehmen werden, damit diese abgeschaltet werden, ansonsten drohen Konsequenzen.“
Seit August 2020 hat die FCA 33 Krypto-Unternehmen Zulassungen nach der MLR-Richtlinie erteilt. Die bekanntesten Empfänger dieser Genehmigung sind die Gemini Europe Ltd, die zu Kraken gehörende Holdinggesellschaft Payward Ltd und die Galaxy Digital UK Limited. Auch die eToro konnte am 14. Januar eine solche Lizenz für den Krypto-Geschäftsbetrieb ergattern.
Darüber hinaus hat die Behörde bis zum 31. März 2022 insgesamt 22 temporäre Zulassungen erteilt. Nach diesem Stichtag sollen in den betreffenden Fällen endgültige Entscheidungen über die jeweiligen Anträge fallen. Dies gilt für Firmen wie die Blockchain Access UK Limited (blockchain.com), Copper Technologies (UK) Limited, Revolut Ltd und Wirex Ltd.
Wie die Daten von Coin ATM Radar zeigen, sind in Großbritannien insgesamt 81 Bitcoin-Geldautomaten aufgestellt, die von acht Firmen betrieben werden. Aus der Verordnung der FCA geht allerdings hervor, dass keine der 33 Krypto-Unternhmen mit Zulassung eine Betriebsgenehmigung für Bitcoin-Geldautomaten hat. Dementsprechend müssen alle derartigen Automaten eingestellt werden, egal von welchem Betreiber.
Der Präzedenzfall für den plötzliche Schritt ist wahrscheinlich eine Entscheidung der FCA vom 15. November, in der der Zulassungsantrag des Bitcoin-Geldautomatenbetreibers Gidiplus Limited abgelehnt wurde.
Laut dem 16-seitigen Dokument erfüllt Gidiplus nicht die „notwendigen Kriterien für eine Zulassung“ nach der MLR-Richtlinie.
Am 3. Dezember hat Gidiplus dann erfolglos versucht, den Entscheid in der Upper Tribunal Chamber anzufechten, woraufhin die FCA jedoch zu dem Schluss, dass es dem Einspruch „an ausreichender Beweiskraft mangelt, um nachzuweisen, wie der Betreiber in vollem Umfang die geltenden Rechtsvorschriften einhalten kann“.