Britische Kryptobranche tut sich bei Geldwäschebekämpfung bisher schwer
Der Parlamentarier John Glen, der zugleich als Wirtschaftsberater des Finanzministeriums dient, machte am Freitag auf die entsprechenden Fehlstände aufmerksam. Demnach läuft die Meldung bei der britischen Finanzdienstleistungsaufsicht nur schleppend.
So sind bisher erst fünf Krypto-Unternehmen bei der „Financial Conduct Authority“ registriert, obwohl die Behörde bereits im Januar 2020 mit der Beaufsichtigung der Geldwäschebekämpfung in der Kryptobranche beauftragt wurde.
„Von den betreffenden Firmen haben mehr als 90 % ihre Meldeanträge nach Prüfung der FCA wieder zurückgezogen, während nur 167 Unternehmen ihre Anträge belassen haben“, wie Glen dahingehend ausführt. Zudem wären die Anträge von 77 neuen Krypto-Unternehmen noch in der Schwebe.
Der Politiker erklärt, dass die FCA die meisten Anträge noch nicht genehmigen konnte, weil die betreffenden Krypto-Unternehmen noch nicht in ausreichendem Maße die Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung einhalten. Aus diesem Grund hat die Behörde für viele dieser Firmen eine „vorläufige Genehmigung“ erteilt, damit der Geschäftsbetrieb der Branche aufrechterhalten werden kann. Spätestens am 9. Juli muss über diese Anträge dann allerdings eine endgültige Entscheidungen getroffen werden.
Glen bestätigt, dass das britische Finanzministerium im regen Austausch mit FCA, Verbänden der Kryptobranche, Krypto-Unternehmen und Verbraucherschutzorganisationen steht, um für eine ordnungsgemäße Regulierung von Kryptowährungen und Krypto-Finanzdienstleistungen zu sorgen. Dementsprechend hat das Ministerium inzwischen auch schon ein Konsultationsverfahren angeschoben, um einen passenden Gesetzesrahmen zu schaffen:
„Alle zukünftigen Regulierungsvorschläge, die die Regierung auf Grundlage dieses Konsultationsverfahrens machen wird, sollen zum Ziel haben, die etwaigen Risiken für Verbraucher mit der Förderung von Innovation und Wettbewerb in der Branche auszubalancieren.“