“Das ist Politikberatung, wie sie nicht sein darf” — RT DE

“Das ist Politikberatung, wie sie nicht sein darf” — RT DE


19 Dez. 2020 19:39 Uhr

In der 31. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss ging es erneut um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen von Politik und Verwaltung. Die Untersuchung dieser Maßnahmen ist erklärtes Ziel der Ausschussarbeit, um dadurch ihre rechtliche und öffentliche Bewertung zu ermöglichen.

Dafür kamen die Juristen des Ausschusses zu einer mehrstündigen Anhörung am 11. Dezember in Berlin zusammen. Der Unternehmer aus dem Gast- und Veranstaltungsgewerbe Nils Roth berichtete über seine wirtschaftliche Situation infolge der Corona-Maßnahmen. Zu den damit verbundenen Fragen der Verantwortung des Staates, der Politik und Politikberatung sowie der Medien und zu möglichen Haftungsfolgen äußerte sich der Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab.

Das anschließende Gespräch mit dem ehemaligen Nationalspieler und Fußballweltmeister Thomas Berthold und dem früheren Bundesligahandballer Holger Thiesen behandelte die Rolle und Aufgabe des Staates, die Funktion des Rechtsstaates, die Überwindung der aktuellen “Corona-Krise” und mögliche gesellschaftliche Zukunftsperspektiven.

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BERICHT DES UNTERNEHMERS IM GAST- UND VERANSTALTUNGSGEWERBE NILS ROTH

Nachdem Nils Roth bereits im Juli vor dem Ausschuss über seine wirtschaftliche Situation als Betreiber der “größten Karaokebar in Europa” berichtet hatte, war er zum zweiten Mal zu einer Anhörung geladen.

Seit dem ersten Bericht habe sich nichts verändert, wenn dann zum Negativen. Sein Betrieb sei weiterhin geschlossen. Mit Beginn der Corona-Maßnahmen im März stünden den laufenden Kosten keinerlei Einnahmen gegenüber. Staatliche Hilfen, die er zweimal erhalten habe, deckten noch nicht einmal die Mietkosten. Die Zahl seiner Mitarbeiter habe sich von 40 auf zehn reduziert. Er sei noch mit einem anderen Unternehmen im Bereich Karaokeveranstaltungen aktiv.

Laut weiterer Stimmen aus dem Bereich ist er kein Einzelfall, ergänzte ein Ausschussmitglied.

“Ich war mit jemandem von der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) bei einem Meeting und höre, dass die ganze Branche ächzt und knarzt. Einige versuchen, mit den 75 Prozent (Hilfszahlungen in Höhe des Vorjahresumsatzes) (…) zurechtzukommen, die man hofft zu bekommen. Viele haben nichts bekommen. Viele sind absolut sauer auf die Verbände, weil die scheinbar nichts tun, außer für sich selbst zu arbeiten. (…) Manche hoffen immer noch, dass der Staat das schon alles wieder richten wird und dass im März dann wieder alles losgehen wird.”

Diese Hilfszahlungen findet er grundsätzlich gut, erklärte Roth, “wenn es so wäre, dass es sie gebe”. Sein Betrieb habe eine Abschlagszahlung erhalten. Doch seien es seinen Erfahrungen nach viel zu wenige, die diese Abschlagszahlungen in Anspruch nehmen konnten. Zudem erfolgen die Auszahlungen der Hilfen mit zeitlicher Verzögerung und kämen daher “für die meisten schon zu spät”.

“Das ist eine Geldvernichtung, die im Laufe der Monate, schon seit März, ganz sicher bei vielen Unternehmen zum Tod führt.”

Der Staat sage, die Unternehmen sollten zum Wohle der Gesundheit der Bevölkerung schließen. Das tue man. Und weil man dies tue, zahle der Staat diese Hilfen.

“Aber wie ist es dann mit den Monaten zuvor?”

Ihm und seinem Betrieb ginge es wohl noch besser als anderen Unternehmen, da sie immer akribisch “am Ball” geblieben seien und sich um Unterstützungen auch nach ersten Ablehnungen bemüht hätten. Womöglich liege die derzeitige schnelle Zusage der “Novemberhilfe” auch daran, dass er vor Monaten im Rahmen eines gemeinsamen Interviews mit dem Berliner Innensenator seine Situation geschildert habe. Ihm sei damals eine Überprüfung zugesichert worden.

Öffentlichkeit hilft, so der Ausschuss. Dies sei auch das erklärte Ziel ihrer Arbeit. Insgesamt sehe die Betrachtung der Sachlage bei der Behandlung solcher Unternehmenssituationen durch staatliche Stellen nach Willkür und Chaos aus. Glücklicherweise gebe es noch einige Juristen, die genauer hinschauten.

“Wir stehen auf dem Standpunkt, dass derjenige, dem der Staat verbietet, Einnahmen zu erzielen, gegenüber dem Staat dann auch, und / oder gegenüber demjenigen, der den Staat dazu gebracht hat, das zu machen, Ansprüche hat.”

Diesbezügliche Anstrengungen gestalten sich schwierig, entgegnete Roth. Schließlich müsse man zuerst einmal überlegen, ob man überhaupt noch jemals wieder unter solchen Umständen wie früher öffnen könne. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei ziemlich gering. Es gebe keinerlei Planungsmöglichkeiten. Und wenn man öffnen könnte, dann habe man Lasten zu bewältigen, die sich infolge der Maßnahmensituation angesammelt hätten.

Seiner Einschätzung nach sind die Aussichten für das Hotel- und Gaststättengewerbe in einer Stadt wie Berlin düster.

BERICHT DES RECHTSWISSENSCHAFTLERS PROF. MARTIN SCHWAB

Im Zusammenhang mit der anwaltlichen Vertretung des Unternehmers Roth bat der Ausschuss den Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab um dessen Einschätzung der juristischen Situation der Corona-Maßnahmen und deren Folgen.

Im August hatte er sich bereits zu den rechtlichen Fragen der Staatshaftung geäußert, erinnerte Schwab. Damals habe er es vereinfachend auf den Punkt gebracht.

“Der Staat, der einem Gewerbetreibenden verbietet, Geld zu verdienen, muss ihm sagen, wo es herkommt.”

Angesichts der jüngsten Neufassung der Infektionsschutzgesetzes sei er ziemlich erschüttert.

“Dass zwar ausdrücklich eine Ermächtigungsgrundlage formuliert wurde, um Betriebe zu schließen. Nicht aber eine dementsprechende Entschädigungsregelung getroffen wurde.”

Der betreffende Paragraf, der die Fälle des Erleidens von Maßnahmen bei Kranken oder Ansteckungsverdächtigen regele, sei nicht um diejenigen erweitert worden, von denen selbst keine Störung ausgehe und die daher erst recht bei Entschädigungen zu berücksichtigen seien. Allein aus diesem Grund halte er den neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig. Das Verbot der Berufsausübung erfolge schließlich, “ohne dass über die Entschädigungsfrage überhaupt nachgedacht wird”. Dies berühre unmittelbar das Grundrecht der Berufsfreiheit und sei unabhängig von den weiteren verfassungsrechtlichen Fragen etwa zum Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot.

Allerdings gebe es das praktische Problem, dieses Recht rechtzeitig geltend machen zu können beziehungsweise zu bekommen.

“Bis ich so etwas durchgeklagt kriege, müsste ich erst einmal einen Rechtsstreit zu Staatshaftung führen. Und jetzt stelle ich mir einen Gewerbetreibenden vor, den man seit Monaten keine Einnahmen erzielen lässt. Wovon soll so ein Mensch einen so langen Prozess bezahlen? Einmal abgesehen davon, dass das Jahre dauert, bis das entschieden ist. Und sich bis dahin die Liquditätslage ja nicht verbessert.”

Hierbei geht es dem Ausschuss nach als erstes um die sachliche Grundlage für das Berufsausübungsverbot, aus der sich dann die rechtliche Grundlage ableitet. Die Daten zum diesbezüglich zu betrachtenden Infektionsgeschehen beruhten maßgeblich auf dem Einsatz des von Prof. Christian Drosten mitentwickelten sogenannten “Drosten-PCR-Tests”.

“Wenn es also so ist, dass diese Tests, entgegen den Behauptungen von Herrn Drosten, keine Aussagen über die Infektionen treffen können, schon gar nicht so, wie sie von ihm eingestellt wurden, nämlich bei 45 Zyklen (der Vervielfältigung) gemessen wurde – was wahrscheinlich gar keine Aussage mehr ermöglicht. Denn selbst die US-Amerikaner sind sich darüber einig, dass alles ab 35 Zyklen, (das) hat uns ja auch Mike Yeadon (als ehemaliger Vizepräsident) von Pfizer bestätigt, (…) zu mindestens 97 Prozent Falschpositiven führt. Das würde bedeuten, (…) 45 Zyklen können überhaupt keine Aussage über gar nichts mehr treffen. Sodass wir sagen müssen: Die Infektionszahlen, die hier behauptet werden, die gibt es nicht. (…) Wenn das also so ist, dass es gar kein Infektionsgeschehen gibt. Und wenn es außerdem so ist, dass der Lockdown auf den Empfehlungen von Herrn Drosten beruht. Gibt es da eine Möglichkeit, gegen Herrn Drosten selbst vorzugehen?”

“Die Möglichkeit gibt es”, so Schwab unmissverständlich. Zur Erläuterung dessen, sei es an der Zeit, etwas über die Grundlagen der Politikberatung und seinen eigenen wissenschaftlichen Hintergrund zu sprechen. Rechtsfragen der Politikberatung seien Gegenstand seiner Promotion und auch weiteren akademischen Beschäftigung gewesen, unter anderem mit einer Studie für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2014. Den Anlass dafür habe die angeblich verharmlosende Experteneinschätzung zu einem möglichen Erdbeben in Italien gegeben. Als sich dann tatsächlich ein Beben ereignet habe und es dadurch zu vielen Toten gekommen sei, habe man diese Experten für ihre Beratung schließlich der fahrlässigen Tötung beschuldigt und verurteilt. Das habe zu einem Riesenaufruhr geführt und die Frage aufgeworfen, wie Experten Politik beraten können, ohne strafrechtliche Folgen für ihre Beratung befürchten zu müssen.

“Da bin ich immer davon ausgegangen, wir haben es mit Experten zu tun, die nach bestem Wissen und Gewissen ihren Job machen und jetzt irgendwo hinterher falsch liegen. (…) Und man sagt: Ihr Experten hättet es doch wissen müssen.”

Bei den Schilderungen zur aktuellen Situation handle es sich allerdings um eine andere Konstellation.

“(Wir) reden davon, dass hier möglicherweise vorsätzlich falsche Empfehlungen an die Politik gegeben werden. Und in dem Moment, in dem ein Experte so etwas tut und auf diese Weise veranlasst, dass Entscheidungen auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage gefällt werden, die Schaden bei den von den Maßnahmen betroffenen Menschen verursachen – dann sind wir im Bereich der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung, also im Bereich des Paragrafen 826 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das heißt also, ein Politikberater, der sich so verhält, der kann nach dieser Vorschrift haftbar sein. Denn, was erwarten wir denn von der Politikberatung? Wir erwarten in der Politikberatung im Kern dasselbe, was wir von einem Sachverständigen vor Gericht erwarten. Nämlich Sachkunde, Objektivität und Neutralität.”

Hier sei es mit Sicherheit ein Fehler der Politik gewesen, sich nur auf die Expertise der Virologie und maßgeblich eines Virologen zu stützen und “sich nicht rechtzeitig mit interdisziplinär aufgestelltem Sachverstand versorgt zu haben”. Ebenso sei es ein Fehler gewesen, “Diskussionen, die hätten geführt werden müssen, nicht zu führen”.

Konkret gehe es hierbei um die Informationen aus dem Epidemiologischen Bulletin Nummer 17/2020 vom Robert Koch-Insitut (RKI) zum sogenannten R-Wert, der bereits “am 20. März unter eins gefallen ist”, und des “Fehlalarm”-Berichts aus dem Bundesinnenministerium im Mai zum Nutzen und Schaden der Corona-Maßnahmen.

“Da hätte man die Frage diskutieren müssen: Ist der Rückgang der Infektionszahlen im Frühjahr wirklich ein Verdienst der Kontaktsperren gewesen (…)? Die Diskussion hätte man führen müssen. Man hat sie abgewürgt. Dann kam das Fehlalarm-Papier eines Regierungsbeamten im Mai, der dann auf die Kollateralschäden hinwies. Diese Diskussion hätte man führen müssen. Man hat sie abgewürgt.”

Des Weiteren gehe es um die Stellungnahme der Leopoldina vom 8. Dezember. Darin “wird ein harter Lockdown für die Zeit nach Weihnachten empfohlen”. Dort stehe geschrieben:

“In den letzten sieben Tagen starben mehr Menschen mit dem Coronavirus als 2019 im Straßenverkehr.”

In der Formulierung “mit dem Coronavirus” werde der Handlungsbedarf noch nicht einmal mittels wörtlicher Beschreibung eines Kausalzusammenhangs auf das Virus zurückgeführt. Auch sonst ist dieser Vergleich vollkommen ohne Zusammenhang.

“Wenn ich einen solchen Satz lese, der in diesem Fall, bei diesem Paper, von einer interdisziplinär aufgestellten Arbeitsgruppe gemacht worden ist – an interdisziplinärem Sachverstand ist bei diesem Papier überhaupt nicht zu zweifeln.”

Nach der Frage zur Sachkunde folge dann die nach dem nächsten zuvor genannten Kriterium.

“Ist denn dieser Ratschlag objektiv?”

Das sei eindeutig nicht der Fall.

“Er ist tendenziös. So spricht niemand, der ergebnisoffen Politik berät. So spricht jemand, der (…) einen Lockdown herbeireden will. Das ist Politikberatung, wie sie nicht sein darf. An diesem Papier ist ebenfalls Herr Drosten beteiligt. Aber als einer von vielen (…)”

Und bei der Frage nach der Neutralität sei maßgeblich darauf zu achten, dass Interessenbindungen neutralisiert werden.

“Wenn ich also mehrere Experten in so einem Gremium habe, muss ich immer eines wissen: Sachverstand ist eine Ressource, die ich gegen Geld einkaufen und für meine Zwecke nutzbar machen kann. Das heißt also, es kann durchaus sein, dass ein Sachverständiger interessengeleitet argumentiert oder zumindest sein interessengeleitetes Vorverständnis gar nicht abstreifen kann. Es kann sogar sein, dass so ein Experte sich dieses Vorverständnis gar nicht mehr bewusst macht. Es muss also nicht einmal böser Wille sein.”

In der gegenwärtigen Situation sei daher insbesondere dafür zu sorgen, dass die Interessen der Pharma- und Impfindustrie nicht überhandnehmen. Viele Menschen stellten sich angesichts des möglicherweise in Zukunft zu erwartenden sozialen Drucks die Frage, ob sie sich der bevorstehenden “Corona-Impfung” entziehen könnten, ohne etwa von dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder dem Ausschluss vom öffentlichen Leben bedroht zu sein.

Das alles seien die Voraussetzungen für glaubwürdige Politikberatung.

Mit Blick auf Drostens Rolle als Sachverständiger bei der Politikberatung in der gegenwärtigen Corona-Krise sei eine regelrechte Monopolisierung festzustellen. Dafür “kann er nichts” und sei letztlich die Politik verantwortlich. Drosten sei allerdings für seine eigenen Stellungnahmen und deren Auswirkungen verantwortlich.

“Wofür er aber etwas kann, ist, wenn er tatsächlich, und ich meine, dass muss dann die wissenschaftliche Aufarbeitung ergeben, vorsätzlich Falschbehauptungen in die Welt setzt.”

Drostens wissenschaftliche Publikation vom Januar, die die Grundlage für den globalen Einsatz des “Drosten-PCR-Tests” liefert, werde von einem 22-köpfigen Wissenschaftsteam in einer detaillierten Untersuchung wegen schwerer “wissenschaftlicher Fehler” beanstandet. Deren sogenanntes “Retraction-Paper” enthalte explizit die Forderung der Rücknahme der Drosten-Publikation.

“Wenn sich dann nachweisen lassen könnte, dass hier vorsätzlich falsche Beratung stattgefunden hat, (…) und dadurch Schäden entstanden sind, dann wäre die Haftung von Herrn Drosten persönlich gegeben, wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Und zwar gegenüber allen, die dadurch Schaden erlitten haben. Das kann also dann ziemlich teuer werden.”

Das betreffe alle unter den Schließungsmaßnahmen leidenden Gewerbetreibenden. Zu erinnern sei hierbei auch an die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass man nach den gewonnenen Erkenntnissen aus dem Frühjahr nicht noch einmal so viele Geschäfte schließen würde. Von einem beratenden Gremium wie der Leopoldina sei daher zu erwarten, auf diese Stellungnahme “eines führenden Fachpolitikers” einzugehen und danach zu fragen, warum dessen öffentlich geäußerte Einschätzung nun doch nicht mehr zutreffend sein soll.

“Was ich in dem Leopoldina-Paper auch zur Gänze vermisse, ist, dass überhaupt nicht auf eine Analyse der ganzen Studien, die es mittlerweile gibt, eingegangen wird, in denen einmal nachgerechnet wird, hat der Lockdown mehr geschadet als genutzt. Da ist eine intensive Diskussion am Laufen.”

Er selbst habe im Oktober ein umfassendes Diskussionspapier veröffentlicht, in dem er die Berichterstattung der Medien zu Dr. Wolfgang Wodarg untersucht. Dabei sei er auf die Vielzahl der Studien zur Corona-Thematik aufmerksam geworden und habe diese in groben Zügen vorgestellt, um dem Journalismus aufzuzeigen, worüber er in der jüngsten Zeit hätte berichten sollen. Hinsichtlich der Politikberatung hätte er dann von der Arbeitsgruppe der Leopoldina erwartet, dieses Diskussionspapier zur Kenntnis zu nehmen und zu bewerten. Davon sehe er nichts.

Insgesamt fuße die Stellungnahme der Leopoldina auf “Neuinfektionszahlen” mittels PCR-Tests. Basierend auf den Erkenntnissen, die etwa im Rahmen der Ausschussarbeit zur Datenlage und Qualität der Testparameter vorlägen, wisse man nicht, wie diese “Neuinfektionszahlen” zustande kämen.

“Was ich an den Laborzahlen vor allem bemängele, ist, dass kein Mensch weiß, was in den Laboren passiert, und dass man von den Laboren auch keine Informationen bekommt. Aber wenn ich keine Informationen kriege, dann kann ich mit diesen Zahlen auch keine Politik machen. Und dann darf ich mit diesen Zahlen auch keine Politikberatung machen. Das weiß eigentlich Herr Drosten, dass ein Labortest nicht gleich ein Labortest ist. Das hat er in einem seiner Podcasts, im September glaube ich, sogar ausdrücklich zugegeben.”

Der “Drosten-Test” wird mittlerweile auch in den USA und Kanada derart bezeichnet, ergänzte einer der befragenden Juristen. Dieses Testprotokoll sei die Blaupause für alle auf ihm basierenden PCR-Tests und damit auch der juristische Hebel, um in den USA und Kanada dagegen vorzugehen – gegen die Hersteller dieser Tests und gegen diejenigen, die behaupteten, diese Tests könnten etwas, was aber in Wahrheit nicht der Fall sei. Schließlich wisse man, dass mindestens ab einer Zyklenzahl von 35 die Ergebnisse als unwissenschaftlich zu gelten hätten.

“Wenn jemand in diesem Bereich promoviert hat und die Lufthoheit für sich beansprucht, dann würde ich als Jurist meinen, dann muss er auch die entsprechende Qualifikation haben, um (…) erkennen zu können, dass die Lage so ist, wie sie ist. Und dann kann man nicht mit 45 Zyklen herangehen. Wenn ich dann noch sehe, (…) dass es ja eine Äußerung von ihm gibt, von vor sechs Jahren in der Wirtschaftswoche (…), ein Interview, in dem er selber gesagt hat, dass diese Tests eigentlich nicht so richtig zuverlässig sind und dass auch Gesunde positiv testen, dann scheint mir das Bild doch so dicht zu werden, dass an der Frage, ob das hier eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung war oder ist, nur noch wenig Zweifel bestehen. Jetzt kommt noch das ‘Retraction-Paper’ hinzu. 22 hochangesehene internationale Wissenschaftler (…) haben gesagt, das sind nicht nur Kleinigkeiten, die hier falsch gelaufen sind, sondern das ist so grob falsch, dass dieses Paper sofort zurückgezogen werden muss.”

Die Frage sei dann, ob dies alles bereits für die juristische Bewertung der Vorgänge als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung ausreiche.

Das bejahte Schwab mit dem Hinweis auf die geltenden wissenschaftlichen Standards.

“Wenn hier handwerkliche Fehler nachgewiesen werden, die eigentlich auf vorsätzliches wissenschaftliches Fehlverhalten hindeuten, dann wäre hier auch vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gegeben. Ein wissenschaftlicher Politikberater, der seine wissenschaftlichen Standards vorsätzlich beiseite schiebt, der handelt gegen die guten Sitten, der handelt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.”

Darüber hinaus sehe er in der erwähnten offensichtlich tendenziösen Machart des neuen Leopoldina-Papiers ebenfalls Indizien für Vorsatz, mit Blick in die Zukunft. Es gebe keinerlei Abwägung zwischen Nutzen und Schaden eines Lockdowns. Stattdessen gehe es nur darum, Argumente für einen Lockdown zu finden. Es werde von einer dramatischen Situation gesprochen, “auf einer Grundlage, die mindestens angreifbar ist” angesichts einer Formulierung wie “die Toten mit Corona”. Das Wissen um die Art und Weise der Testungen in den Krankenhäusern sei keine Basis dafür, um hier Handlungsbedarf anzuzeigen. Zudem werde Drosten als Teil des Leopoldina-Gremiums seine Aussagen von 2014 zur Testproblematik nicht vergessen haben. Er wisse also, dass ein positiver PCR-Test nicht automatisch eine Infektion anzeigt.

Doch das Problem reiche noch weiter und in die Zukunft hinein. Schließlich habe man zu Beginn des Herbstes von Maßnahmen wie “Wellenbrecher” gesprochen, damit alles “wieder gut” werde, die dann aber Schritt für Schritt immer weiter verschärft worden seien. Doch es sei für alle ersichtlich, dass auch das nicht ausreichen werde. “Warum?”

“Da muss ich jetzt keine Geheimwissenschaft auspacken, sondern nur die Angaben aus den Quellen des Robert Koch-Instituts zusammentragen. (…) Da steht (…), dass man das virale Erbgut noch Wochen nach überstandener Infektion nachweisen kann.”

Dass in der kalten Jahreszeit solche Erreger aktiver würden, bestreite man nicht. Die Frage sei allerdings: “Wie dramatisch ist die Situation wirklich?” Mehr “Corona-Kranke” seien zu erwarten gewesen.

“Wenn jetzt jemand, der die Infektion überstanden hat, und das werden ja jetzt immer mehr werden, in die Fänge von einem Tester gerät, der dann ein positives Ergebnis herbeiführt, dann wird er ihn als Neuinfektion verkaufen. Und wenn der Arbeitgeber sagt, Du musst Dich alle drei Tage neu testen lassen und Du darfst erst wieder in Deinen Job, wenn Du ein negatives Testergebnis vorweist, dann wird dieser selbe Mensch vielleicht viermal, achtmal, wie oft auch Male getestet werden. Und jeder einzelne Fall wird uns als Neuinfektion verkauft werden. Obwohl es keine Infektion ist, und schon gar keine neue, wenn dieselbe Person mehrfach getestet worden ist. Das heißt also, dieses Verfahren des Aufaddierens von Fallzahlen treibt uns sozusagen ganz automatisch in höhere Fallzahlen, mit denen dann die Politik gemacht wird.”

Zudem habe das RKI laut dem Epidemiologischen Bulletin Nummer 45/2020 eingeräumt, “dass es mit steigender Tendenz einen Probenrückstau gibt, Stand Kalenderwoche 42, über 98.000”. Mittlerweile seien es wohl noch mehr, wenn immer mehr getestet werde.

“Jetzt muss ich diese Proben nur irgendwann einmal gebündelt auswerten, um zu sagen: ‘Es ist ja alles noch viel schlimmer geworden.’ Und schon habe ich noch mehr Infektionszahlen. Das sind aber auch keine neuen Infektionen mehr, weil die Abstrichproben, die ausgewertet wurden, aus einer Zeit stammen, die ein aktuelles Infektionsgeschehen gar nicht mehr abbilden können.”

Das Ganze habe inzwischen auch juristische Relevanz.

“Die Zahl der Neuinfektionen pro Einwohner ist nämlich mittlerweile nach Paragraf 28a, Absatz drei, Infektionsschutzgesetz eine juristische Messgröße. Ich muss also erst einmal sagen: Habe ich es mit einer Infektion zu tun? Antwort, bei positivem PCR-Test, das ist hier mehrfach herausgearbeitet worden: Nein. (Das) sieht mittlerweile auch das Oberverwaltungsgericht in Münster so. (…) Das hat auch das Robert Koch-Institut zugegeben. Das hat auch der Berliner Senat zugeben müssen.”

Selbst als Jurist könne er diese Dinge mit gutem Grund sagen, weil sie “mittlerweile aus allgemein zugänglichen Quellen auch für ein nicht fachkundiges Publikum erschließbar sind”.

“Das heißt, es sind (…) keine Infektionen, die hier abgebildet werden. Wenn überhaupt, dann sind es Ansteckungsverdächtige. Und auch nur dann, wenn ich Labordaten habe, die es mir erlauben, das Testergebnis zu interpretieren. Auf den Ct-Wert hast Du jetzt schon hingewiesen, also auf die Zahl der Zyklen. Dann müssen die Infektionen neu sein. Das sind sie nicht bei Mehrfachtestungen. Das sind sie nicht bei Probenrückstau.”

Dies berühre unmittelbar die Grundrechte.

“Da ich als Staat die Beweislast für die Voraussetzungen von Grundrechtseingriffen trage, muss ich im Prinzip für jede einzelne Abstrichprobe, die ich in diese Statistik, in den Inzidenzwert eingehen lasse, nachweisen: Diese Probe, die hier positiv war, wurde in den letzten sieben Tagen genommen und stammt nicht von derselben Person, die schon einmal mit ihrem Testergebnis da eingeflossen ist.”

Daraus folge wiederum ein entsprechender Aufwand für die Verwaltungen.

“Da kommen auf die Behörden, wenn die Gerichte ihren Job jetzt richtig machen, (…) gewaltige Herausforderungen zu, ihre Statistiken ordentlich zu führen. Denn mit den Fallzahlen, so wie sie jetzt ermittelt werden, kann auf der Basis von Paragraf 28a, Absatz drei, Infektionsschutzgesetz keine Politik gemacht werden.”

Hiermit ergäben sich dann auch konkrete Anforderungen an die Politikberatung, denn diese müsse schließlich die Gesetzeslage zur Kenntnis nehmen. Niemandem könne entgangen sein, dass es den Gesetzesbegriff “Neuinfektionen” gibt. Das heißt:

“Ich muss als politikberatendes Gremium sagen: Bilden denn die Daten, auf die ich meine Beratung stütze, Infektionen ab und bilden sie neue Infektionen ab?”

Angesichts des Leopoldina-Papiers könne es also sein, dass nicht nur Herr Drosten nach Paragraf 826 BGB haftbar ist, sondern möglicherweise auch alle anderen, die daran mitgewirkt haben. Als Rechtswissenschaftler wisse er, wie “Wissenschaft funktioniert”.

“(…) ich muss ehrlich sagen: Über die Unwissenschaftlichkeit dieses Papiers kann ich mich nur wundern.”

Das entspricht genau dem, kommentierte der Ausschuss, was die 22 Wissenschaftler zum “Drosten-Protokoll” und der zugehörigen Publikation von Corman et al. sagen.

“In der wissenschaftlichen Gemeinde wurde das mit Entsetzen aufgenommen, und zwar weltweit. Inzwischen gibt es Fristsetzungen gegenüber Eurosurveillance, sich umgehend dazu zu erklären, ob sie diesen wissenschaftlichen Müll nicht doch besser zurückzieht. (…) Dasselbe scheint sich auch betreffend dieses Leopoldina-Papiers abzubilden.”

Vor diesem hier geschilderten Hintergrund stelle sich die Frage, Prof. Drosten direkt anzuschreiben, “ob er sich nicht einfach einmal korrigieren will”.

Schwab zufolge bildet Paragraf 826 BGB nicht nur die Anspruchsgrundlage dafür, in der Vergangenheit entstandene Schäden zu ersetzen, sondern auch dafür, “weiteres sittenwidriges schadenstiftendes Verhalten zu unterlassen”.

“Wenn wir sagen, vorsätzlich wissenschaftliches Fehlverhalten verursacht Schäden, dann muss es unbedingt gestoppt werden. Und dann müssen auch bereits geäußerte vorsätzliche Fehleinschätzungen, die bis heute fortwirken, weil sie noch nicht in gleichwertiger Weise wieder zurückgerufen wurden, wieder richtiggestellt werden.”

Das seien alles Anspruchsziele, die sich für ihn aus dieser Vorschrift ableiten ließen.

Eines der Ausschussmitglieder bestätigte diese Rechtsfolgen für den ihm und seiner Kanzlei bestens bekannten Bereich des Prozessbetrugs.

“In tausenden von Fällen, betreffend die sogenannten ‘Schrottimmobilien’, hat die Deutsche Bank die Gerichte nach Strich und Faden belogen. Daraus sind objektiv falsche Urteile entstanden. Und das ist das, worauf sich Prof. Schwab gerade bezieht. Wenn solche objektiv falschen Urteile aufgrund eines Prozessbetrugs im Raum stehen, dann kann man das Gericht anrufen (…) und darum bitten, festzustellen, dass diese Urteile auf vorsätzlich falschen Tatsachenbehauptungen beruhen. Und dann wird die Rechtskraft der alten Urteile durchbrochen. Auf dem Weg befinden wir uns gerade. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA.”

Im Corona-Fall gelte das in ganz ähnlicher Weise, insbesondere für die Zukunft. Wenn Herr Drosten aufgefordert werde, sich zu erklären, dann könne er zwar weiterhin für bereits eingetretene Schäden haftbar sein. Doch er könnte wenigstens für die Zukunft von seinen Äußerungen Abstand nehmen. Das sollte er auch tun. Denn angesichts der Umstände, auf die man ihn “lehrbuchartig” in einer Anfrage hinweisen werde, könne zukünftig keinerlei Zweifel an einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung bestehen und könne er keinesfalls sagen: “Ich habe es nicht gewusst.”

Das betrifft möglicherweise auch das Fachmagazin Eurosurveillance als Herausgeber der “Drosten-Studie”, ergänzte eine der befragenden Juristinnen. Schließlich bilde dieses Fachmagazin und das in ihm veröffentlichte “Drosten-Papier” die Grundlage für Entscheidungen der Politik, die nun selbst in dieser Sache aktiv werde.

“Wir wissen, dass das politische Entscheidungsträger sind, die sich mit einer Nachfrage und einer Bitte um wirklich dringende Bearbeitung an das Magazin gewandt haben, das unmittelbar zu korrigieren.”

Im Zusammenhang mit der zuvor geschilderten Haftungsproblematik, die man auch hier genauer in Betracht ziehen müsse, könne für Eurosurveillance durchaus Handlungsbedarf bestehen, die “Drosten-Studie” zurückzuziehen. Zumindest sollte für das Magazin eine Verpflichtung vorliegen, sehr schnell zu Erkenntnissen zu kommen, speziell mit Blick auf die Umstände der Publikation im Januar.

“Wenn man einen Peer-Review-Prozess binnen zwei Tagen durchführen kann, dann kann man genauso gut eine Überprüfung im gleichen Zeitraum stattfinden lassen.”

Schwab sieht im Falle des Magazins den Paragrafen 826 BGB als relevante Anspruchsgrundlage. Sollten die Voraussetzungen dafür gegeben sein, dann habe dies weitreichende Konsequenzen.

“In dem Moment, in dem wir es tatsächlich mit vorsätzlichen Falschinformationen zu tun haben, kann im Prinzip jeder haftbar werden, der selber vorsätzlich mitgewirkt hat, sie zu verbreiten. Das kann dann ein wissenschaftlicher Verlag sein.”

Doch nicht nur das. Sein zuvor erwähntes Diskussionspapier zur Berichterstattung der Medien über Wodarg habe er vor diesem Hintergrund geschrieben.

“Weil ich gesehen habe, worüber unsere Leitmedien berichten und worüber sie nicht berichten. Wenn man nachweisen könnte, dass unsere Medienvertreter auch in Wirklichkeit wussten, was da losging, seien es die Journalisten selber, seien es die Verlage, die dahinter stehen, seien es die Redaktionsleitungen, die dahinter stehen – sie sagen: ‘Kinder, blast die ganze Geschichte einmal ein bisschen auf, wir wissen ganz genau, da ist nichts dran, aber blast da etwas auf.’ Jetzt unterstellen wir einmal, wir könnten so etwas nachweisen. Wir könnten also sagen, das ist nicht nur irgendwie Verletzung journalistischer Sorgfalt oder Fahrlässigkeit (…). Stellen wir uns einmal vor, wir hätten es tatsächlich mit nachweisbarem Vorsatz zu tun. Dann könnten durchaus auch Medienvertreter in die Haftung genommen werden.”

Entscheidend sei dabei die subjektive Seite.

“Wenn ich (…) sehe, die Leute wussten nicht nur, sie reden Unsinn, sondern sie wussten auch, es wird genau dieser und kein anderer Schaden entstehen, darauf muss sich der Vorsatz ja auch beziehen, dann kann es durchaus auch für Menschen teuer werden, die sich als eingekaufte Fakten-Checker betätigt haben, um, sagen wir einmal so, die Wahrheit zu unterdrücken. Wenn man es einem bestimmten dieser Fakten-Checker als Vorsatz nachweisen kann, oder wenn man es den Hinterleuten von diesen Fakten-Checkern nachweisen kann: ‘Kinder, macht einmal alles platt, es darf nur diese eine Wahrheit geben.'”

Sobald das Tor zur Vorschrift 826 BGB einmal offen stehe, könne es sehr viele treffen.

Dem Ausschuss zufolge gibt es Anzeichen, die für ein solches vorsätzliches Szenario sprechen. In den USA seien im Rahmen einer Senatsanhörung führende Vertreter von Google / YouTube, Facebook und Twitter zu einer Plattform für die Moderation von Inhalten und einer firmenübergreifenden Koordination befragt worden.

Wie man inzwischen erfahren habe, kämen zur Steuerung von Medieninhalten die erwähnten Fakten-Checker zum Einsatz. Diese verfassten beispielsweise Berichte unter falschem Namen, auf die sie sich dann als Fakten-Checker bezögen, und sagten dann:

“Guck mal hier, da hat doch Herr X, der sie in Wahrheit selber sind, geschrieben, dass Wolfgang Wodarg nur Mist erzählt. Folglich ist das falsch, was er erzählt. (…) Wenn sich das bewahrheiten lässt, und da tun uns ja die Kollegen in den USA in den Senatsanhörungen einen großen Gefallen, auch solche Beweisergebnisse sind hier verwertbar, dann hätten wir die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung.”

Es wäre dann, erstens, Vorsatz und, zweitens, sittenwidrig, so Schwab unmissverständlich. Denn im Privatrechtsverkehr seien die Wertungen aus den Grundrechten miteinzubeziehen, das heißt die sogenannte “mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die insoweit eine objektive Wertordnung etablieren”.

“Wenn ich sage, ich mache bestimmte Meinungen platt, die sich ja nur auf die wissenschaftliche Bewertung und fachliche Einschätzung dieser Krise beziehen können, dann handele ich sittenwidrig, weil das schlicht und einfach ein Basisgrundrecht der Demokratie beseitigt.”

Der Ausschuss bedankte sich bei Prof. Schwab für dessen ausführliche Erläuterungen der juristischen Hintergründe und Rechtsfolgen hinsichtlich möglicher vorsätzlich sittenwidriger Schädigungen in der Corona-Krise und kündigte die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Prof. Drosten an.

BERICHT DES EX-FUSSBALLNATIONALSPIELERS THOMAS BERTHOLD UND EX-BUNDESLIGAHANDBALLERS HOLGER THIESEN

Für ihn ist dies alles nichts Neues, erklärte Thomas Berthold zu den juristischen Ausführungen, “dass wir hier einer großen Manipulation unterliegen, medial, politisch”.

Dass er selbst in der Öffentlichkeit kritisch zu der Politik der Corona-Maßnahmen Stellung beziehe, gehe auf seine Frau zurück. Sie habe bei den Demonstrationen zu diesem Thema erlebt, dass es sich bei den Teilnehmern um “gute Leute” aus der “Mitte der Gesellschaft” handele. Daher sei er dann selbst auf diesen Demonstrationen als Sprecher aufgetreten.

Die Reaktionen darauf nehme er als überwiegend positiv war, auch wenn ihm einige Freunde mit der Frage gekommen seien, “ob er noch alle Tassen im Schrank hätte”.

Unter seinen früheren Mannschaftskollegen sei ein Unterschied zwischen jenen aus den alten und jenen aus den neuen Bundesländern zu erkennen.

“Es gibt in den alten Bundesländern kaum ehemalige Kollegen, die sich mit dem Thema im Allgemeinen beschäftigen. Es gibt einen, (…) Carsten Ramelow (…), der war auch auf der Demo in Darmstadt.”

Ramelow hatte nichts dagegen, dass ich ihn und seine Familie während dieser Demonstration offiziell begrüße, so Berthold.

Deutlich anders sehe es in den neuen Bundesländern aus.

“Die haben natürlich ganz andere Antennen. Die haben mehr die Angst vor DDR ‘reloaded’. Die sind da viel wissbegieriger, kritischer, hinterfragen und haben auch aktiv Fragen gestellt als die Kollegen (…) aus den alten Bundesländern.”

Als Unternehmer sei er ebenfalls von der Corona-Krise durch eine Verzögerung seiner Planungen und Projekte wie etwa dem Bau eines Stadions in der norditalienischen Stadt Verona betroffen. Ansonsten erlebe er in seinem Umfeld, dass die Einnahmen bis auf ein Viertel des vorherigen Niveaus eingebrochen seien, falls überhaupt noch die Möglichkeit bestehe, in seinem angestammten Bereich tätig zu sein.

Auch die Fußballvereine spürten als Veranstalter direkt die Folgen der Maßnahmen. Zum Verlust der Ticketeinnahmen käme möglicherweise noch der von Sponsoren hinzu, für die die gegenwärtige Situation nicht mehr attraktiv für ein weiteres finanzielles Engagement sei. Durch diesen Wegfall des Tagesgeschäfts bestehe also der Bedarf an zusätzlicher Liquidität. Diese wiederum könne das Einfallstor für externe Kapitalgeber sein. In Italien bahne sich offenbar so etwas an.

Im Allgemeinen habe er einen großen Wunsch:

“Dass wir irgendwann einmal anfangen, einen öffentlichen, wissenschaftlichen Diskurs zu führen. Damit hier auf juristischer Seite, medizinischer Seite, wissenschaftlicher Seite die breite Bevölkerung aufgeklärt wird. Und sie aus dem kompletten Angstmodus herauskommt. Weil, (…) die vergangenen zehn Monate haben ja Schäden hinterlassen. Viele sind ja sogar in Schockstarre. Die haben ja tatsächlich Angst.”

Angst sei weder ein guter noch kluger Lebensbegleiter. Das müsse beendet werden. Wenn die Regierung das nicht könne, dann solle sie zurücktreten.

Eine entscheidende “rote Linie” ist möglicherweise die bevorstehende “Corona-Impfung”, kommentierte der Ausschuss. Diese könne dazu führen, dass sich in der Bevölkerung, deren Mehrheit bislang scheinbar keine Fragen stelle und nicht widerspreche, tatsächlich etwas gegen die Linie in Politik und Leitmedien bewege.

Ähnlich wie bei Berthold gebe es bei bekannten Künstlern Äußerungen dahingehend, dass hier etwas grundsätzlich schief laufe, doch darin zugleich eine Chance liege.

“Wir freuen uns darüber, dass dieses kaputte System jetzt wirklich kaputt geht und etwas wirklich Neues beginnen kann.”

Wichtig dafür sei, dass Menschen mit einem hohen Bekanntheitsgrad wie Sportler und Künstler solche offenen Worte wie der Ex-Nationalspieler fänden.

Berthold zufolge geht es darum, aufzuwachen und sich zu informieren – jenseits der Leitmedien, die in der Corona-Krise als sogenannte “vierte Gewalt” eine beschämende Rolle dabei spielten, Menschen “in die Ecke zu stellen”, die sich für ihre grundgesetzlichen Freiheitsrechte einsetzen.

Das entscheidende Kriterium sehe er in der Einordnung des Geschehens. Dazu habe eine international anerkannte Persönlichkeit wie Prof. John Ioannidis von der Universität Stanford unter anderem im Oktober ganz klare Aussagen getroffen, die auch auf der Webseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht sind.

“Das ist vergleichbar mit einer milden Grippe. Das ist eine Einschätzung. Aber bei uns wird das ja so eingeschätzt, als ob wir hier in Deutschland Ebola hätten, oder die Cholera oder die Pest. Das ist das Schlimme bei dem Ganzen.”

Es gebe so viele offene Baustellen in dieser ganzen Problematik, wie etwa die Frage nach weiteren Erkenntnissen aus Obduktionen, außer denen von Prof. Klaus Püschel in Hamburg, oder nach dem Zustand des Rechtstaats, “der im Endeffekt nicht mehr aktiv ist”.

“Ich kann weiter nur hoffen, dass die Richter dann auch den Mumm haben, Recht zu sprechen. Und dass es nicht auch so ein politisches Herumgeeiere wird.”

Hinsichtlich Ioannidis erinnerte der Ausschuss an dessen weitere Erkenntnisse zu den Todesursachen, die er ebenfalls im Oktober veröffentlicht hat. Viele der anfänglichen Todesfälle sind demnach auf fehlerhafte Medikamentengaben von Hydroxychloroquin und Maßnahmen wie künstliche Beatmung und Verlegungen von Kranken in Pflege- und Altenheime zurückzuführen. Solche Fälle seien zukünftig zu verhindern.

Damit sei klar, welches Ausmaß menschliches Versagen in der Corona-Krise spiele. Aber eben auch,

“dass man tatsächlich Tote verhindern kann, wenn man aufhört, sinnlose Maßnahmen zu ergreifen und sich endlich die Frage stellt: Was ist eigentlich passiert?”

Mit dem Fehlen dieser Diskussion, wodurch die andere Seite nicht gehört werde, zerstöre der Staat nicht nur die Wirtschaft, sondern produziere er “wissentlich und willentlich” weitere vermeidbare Todesopfer.

Um diese Diskussion gehe es in der Arbeit des Ausschusses. Dessen Ziel entspreche dem zuvor geäußerten Wunsch von Berthold:

“Das Bestreben dieses Ausschusses ist, dass endlich die öffentliche wissenschaftliche Diskussion in Gang kommt. Dass endlich die Ioannidis-Seite, die Bhakdi-Seite, die Wodarg-Seite gehört werden. Danach kann ja immer noch jeder, der sich das angehört hat, zum Beispiel auch Frau Merkel, sagen: ‘Nee, dass überzeugt mich nicht, (…) ich glaube Herrn Drosten (…).’ Aber wenigstens anhören muss man das. Das war immer mein Vorwurf: Audiatur et altera pars! – Höre die andere Seite! Das weiß nicht nur jeder Richter. Das weiß auch jeder Normalbürger.”

Doch eine solche Information und Aufklärung bieten die Leitmedien nicht, im Gegenteil, sie unterdrücken sie, so Berthold, weshalb sich die Bevölkerung nicht angemessen eine Meinung bilden kann.

Dem Ausschuss zufolge gehören dazu auch die Informationen zum Zustand und den Entwicklungen im Gesundheitssystem, dessen “drohende Überlastung” derzeit als Rechtfertigung für die Maßnahmen angeführt wird. Hier gebe es Fehlentwicklungen, die lange bekannt seien. Die Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen in den Grippemonaten sei keine Neuigkeit. Die Frage sei: “Was machen wir daraus?”

Man könne natürlich jedes Jahr so reagieren wie jetzt, und “alle einsperren”, weil “wir uns alle gegenseitig schützen müssen”. Doch das bedeute letztlich das Ende des Rechtsstaates.

“Wenn wir es erlauben, dass der Rechtsstaat seinen originären Aufgaben, nämlich die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, nicht nachkommt, und dieses Versäumnis auf die Bevölkerung abwälzt und sagt: ‘Es ist nicht meine Aufgabe das Gesundheitssystem zu gewährleisten, sondern es ist jetzt Eure Aufgabe untereinander, dass ihr Euch nicht gegenseitig ansteckt.’ Dann nimmt der Staat seine Bevölkerung in Geiselhaft, im wahrsten Sinne des Wortes. Und hat keinerlei Ambitionen mehr (…), seinen Aufgaben nachzukommen, weil er seine Versäumnisse immer auf die Bevölkerung abwälzen kann.”

Dann käme man beispielsweise dahin, dass man bei zu vielen Verkehrstoten nicht die Zustände im Straßenverkehr verbessere, sondern das Autofahren verbiete. Oder eben dahin, dass man bei Überlastung des Gesundheitssystems nicht die dortigen Zustände verbessere, sondern deren Kapazitäten noch weiter herunterfahre und die Bevölkerung selbst den Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit gewährleisten müsse.

Doch genau diese Gewährleistung der Grundrechte und die Ermöglichung ihrer Entfaltung seien die eigentliche Aufgabe des Rechtsstaates. Es sei irritierend, wie dieser Staat seine ureigentliche Aufgabe als Rechtsstaat gegenüber der Bevölkerung auf diese abschiebe.

Es sei zu hoffen, dass der Rechtsstaat noch soweit funktioniere, dass speziell die Zivilgerichte “ihren Job machen” und endlich die sachliche Grundlage der Corona-Maßnahmen überprüfen. Doch letztlich komme es auf die Gesamtbemühungen in der Öffentlichkeit an, um eine Änderung der gegenwärtigen Situation zu bewirken. “Definitiv”, meinte Berthold und fügte hinzu:

“Ich möchte wieder das Gefühl haben, dass ich Partner eines Staates bin, und nicht Befehlsempfänger.”

Und hinsichtlich des Versagens des Staates, seiner rechtsstaatlichen Schutzfunktion gegenüber der Bevölkerung nachzukommen und diese stattdessen sogar noch durch die Maßnahmen und bevorstehenden Impfungen zusätzlichen Gefahren auszusetzen, stelle sich die Frage nach der Aufhebung der Immunität der dafür verantwortlichen Politiker.

Darum und um entsprechende persönliche Haftbarkeiten wird es tatsächlich irgendwann auch gehen, bekräftigte der Ausschuss, wenn das gemeinsame strafrechtliche Vorgehen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erfolgt. Dazu liefen die Vorbereitungen.

Bei vorsätzlich sittenwidriger Schädigung könne sich niemand der Haftung entziehen. In den USA und Kanada gebe es extra für diese Fälle einen sogenannten Strafschadensersatz, bei dem es nicht nur um den Ausgleich des tatsächlich entstandenen Schadens gehe, sondern auch um die abschreckende Wirkung einer Strafzahlung.

Dann, so Berthold, trifft seine These durchaus zu:

“Dass die Pandemie die Regierung vor der Bevölkerung schützt.”

“Ja, das ist richtig”, bestätigte ein Mitglied des Ausschusses. Solange die Panik dominiere und niemand genau hinschaue, solange seien die politisch Verantwortlichen in Sicherheit. Daher bleibe ihnen auch nur die Flucht nach vorne.

Anschließend berichtete der ehemalige Handballspieler in der Bundesliga Holger Thiesen von seiner Situation in der Corona-Krise. Schon im Februar sei er für einen kritischen Blick auf das Geschehen sensibilisiert worden, als er seinen Hausarzt danach gefragt habe: Was kommt da auf uns zu? Was ist das? Die Antwort:

“Holger, bleib ganz ruhig! Corona ist ein Marketingname für die neue Grippe. Die wollen irgendetwas Neues verkaufen.”

Der Arzt sei ein klassischer Landarzt und zugleich Präventionsmediziner. Dessen Einschätzung sei für ihn der Anlass dafür gewesen, selbst nachzuforschen. Und so wie er selbst engagiere sich auch sein Hausarzt auf den Demonstrationen. Sein eigenes Anliegen sei es, den Menschen im Kleinen Mut zu machen. Er sehe, dass die Sache zu Ende gehe. Als Anhänger von Strategiespielen wie beispielsweise Go überlege er den nächsten Zug.

“Was machen wir dann? Sollen wir das denen überlassen?”

Er mache sich Gedanken zu einer Übergangsregierung. Schließlich sei absehbar, dass beim Zusammenbruch des “Kartenhauses” der offiziellen Darstellung der Corona-Krise die Regierung zurücktreten werde. Es gehe darum, sich rein gedankenspielerisch mit der Zukunft zu beschäftigen und dafür Vorstellungen zu entwickeln.

Diese Vorstellungen ergäben sich aus dem jetzigen Zustand mit seinen Interessenverquickungen speziell in Wirtschaft und Politik, aber auch bis hinein in die Justiz, deren höchste Ämter und entscheidenden Positionen politisch bestimmt würden. Auf diese könne man sich nicht verlassen. Ausschlaggebend sei es daher, die Medien zurückzugewinnen, um die nötige Aufklärung der Öffentlichkeit leisten und die “gestohlenen Freiheiten” wiedererlangen zu können.

“Da sind wir dran”, bestätigte der Ausschuss. Man führe bereits entsprechende Hintergrundgespräche.

Im Weiteren ging es in der Sitzung darum, was es praktisch und rechtlich bedeutet, wenn die Polizei gegen jemanden vorgeht, der die Corona-Maßnahmen verletzt.

Grundsätzlich befindet man sich hier im Recht der Ordnungswidrigkeiten, das über einen entsprechenden Verweis mit dem Strafprozessrecht verbunden ist, erklärte einer der Juristen, der in seiner anwaltlichen Praxis mit diesen Fällen befasst ist – etwa zu Verstößen gegen die Maskenpflicht oder die Abstandsregelungen.

Generell sei man zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Personalien nur gegenüber der Polizei verpflichtet, sofern sich diese auf ein legitimes Interesse berufen könne, also beim Verdacht auf Begehen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Weitere Auskünfte müsse man nicht geben. So gelte beispielsweise im Falle einer ärztlichen Maskenbefreiung:

“Ich muss dem Staat im Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht nachweisen, dass ich medizinische Gründe gehabt habe, sondern der Staat muss mir nachweisen, dass ich keine medizinischen Gründe gehabt habe. Und da stelle ich mir die Frage: Wie will er das machen?”

Analoges gelte für den Fall der legitimen Gründe beim Verlassen des Hauses trotz Ausgangssperre. Nicht der Betroffene müsse seinen legitimen Grund nachweisen, sondern der Staat müsse nachweisen, dass der Betroffene keinen legitimen Grund habe.

“Wie will der Staat das beweisen, dass ich keinen legitimen Grund hatte? Wie wollen sie das machen?”

Der Rechtsstaat sei im Ordnungswidrigkeitenrecht an die elementaren Grundsätze des Strafrechts gebunden. Niemand müsse seine Unschuld beweisen. Niemand müsse sich selbst belasten. Daher sei die einzige Angabe, die man machen müsse, die der eigenen Personalien. Gegen einen Bescheid etwa eines Bußgeldes wegen einer Ordnungswidrigkeit könne man Einspruch einlegen. Alles Weitere müsse dann der Staat beweisen.

FAZIT UND AUSBLICK

Der Ausschuss kam abschließend auf die zuvor angesprochenen Zukunftsperspektiven zurück. Thiesen verwies auf die dafür elementare Erkenntnis:

“Regeländerungen führen zu Verhaltensänderungen.”

Das lasse sich konkret an Beispielen vorführen, die er in seinem Bereich der Sport- und Jugendarbeit umsetze. So bewirke eine “blaue Karte” für einen gefoulten Spieler, der beim nächsten Foul gegen ihn einen Freistoß direkt auf das Tor erhalte, zu maßgeblichen Änderungen in der Spieltaktik. Auch in der Leichtathletik lasse sich der Effekt von Regeländerungen zeigen, hier speziell in Form von Leistungssteigerungen.

Die entscheidenden Regeln in unserer Gesellschaft seien mit dem Geldsystem verbunden. Hier liege für ihn der wirkliche Grund für das gegenwärtige Geschehen der Corona-Krise. Letztlich müsse es um Fairness gehen. Und die Regeln des derzeitigen Geldsystems seien nicht fair, sondern benachteiligten die Masse der “Schaffenden”. Es gebe faire Geldregeln.

“Dort, wo die Regeln fair sind, da gibt es keinen Streit.”

“Ich denke, diese Krise hier, die wir jetzt haben, die ist dafür geeignet, dass wir einfach solche Dinge neu anfangen.”

Allerdings bereitet gerade die Europäische Zentralbank (EZB) eine Neuerung vor, so Berthold. Es laufe bereits eine Testphase für die Einführung eines sogenannten digitalen Euros.

Die Voraussetzungen für jegliche Neuentwicklung liegen dem Ausschusses zufolge im Hier und Jetzt.

“Das wird erst möglich sein, (…) wenn wir den ersten Schritt hinter uns haben. Der erste Schritt ist, das hier, was gerade abgeht, muss beendet werden. Das erfordert jetzt vollste Konzentration. Denn, wenn es nicht gelingt, dann wird es tödlich werden (…).”

Dabei gehe es neben den Folgen durch die wirtschaftlichen Schäden insbesondere um die zu erwartenden Gesundheitsschäden durch die anlaufenden “Corona-Impfungen”. Selbst wenn diese im geringen prozentualen Bereich lägen, seien die Folgen durch ihren weltweiten Einsatz massiv und beträfen Millionen von Menschenleben.

Thiesen beschrieb den gegenwärtigen Zustand für viele als eine Art Doppelleben, in dem man das Alte noch mitmachen müsse, “um nicht anzuecken”, und bereits das Neue vorbereite.

“Fühle Dich wie ein Spion. (…) Du machst da mit, damit Du auch weiter existieren kannst, damit Du auch weiter an dem neuen Zusammenleben (…) mitmachen kannst.”

Um mit den Menschen in der jetzigen Situation überhaupt ins Gespräch zu kommen, seien Humor und gemeinsames Lachen elementar.

“Dadurch entsteht Nähe. Und dadurch entsteht im Unterbewusstsein ein Vertrauen. (…) Wir gewinnen die Menschen nicht über den Verstand. Der ist im Moment völlig zugenagelt, (sondern) übers Herz.”

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RT DE dokumentiert in einer eigenen Serie mit Artikeln und Podcasts die Arbeit der Stiftung Corona-Ausschuss. Die Berichterstattung zu den Anhörungen des Ausschusses erfolgt thematisch und nicht chronologisch. Sie bleibt durch das Geschehen an sich tagesaktuell – mit Blick auf die weiteren Entwicklungen sowie hinsichtlich einer Aufarbeitung der bisherigen Ereignisse.





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