Die Tagesschau ist den “Diensten” zu Diensten — RT DE

Die Tagesschau ist den “Diensten” zu Diensten — RT DE


von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam

“Nach Informationen des Rechercheverbundes von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung …” Jeder Tagesschau-Konsument kennt die Floskel. In Entsprechung dazu gibt ARD-aktuell den Bundesinnenminister als Apostel der unbefleckten politischen Erkenntnis aus, denn es geht der Redaktion ja nur um die Wahrheit, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Gleichgültig, ob unverschämte Preisvorstellungen eines Impfstoff-Entwicklers “enthüllt”, regierungskritische Zeitungen oder Internet-Magazine des linken oder rechten Extremismus’ bezichtigt oder Parteien und politische Bewegungen mit dem Brandmal “verfassungsfeindlich” stigmatisiert und geheimdienstlich “beobachtet” werden: Anklage, Urteil und Vollstreckung gehen da in eins. Der generelle Verlust verfassungsgewollter Normen wird kaum noch wahrgenommen. Schon gar nicht von der Tagesschau.

Die “Dienste” entziehen sich seit Jahrzehnten der parlamentarischen Kontrolle und bilden einen Staat im Staate. Gerade eben erst wird das wieder sichtbar, im Untersuchungsausschuss zur “Aufarbeitung” des Anschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Da tanzen die Zeugen des Verfassungsschutzes den Abgeordneten auf der Nase herum. Mit Recherchen nach Ursachen und Schuldigen des Staatsversagens tut sich der “Rechercheverbund von NDR, WDR und SZ” hier allerdings nicht hervor.

Auf Journalist machen darf jeder

Wer sich ohne entsprechende Voraussetzungen als Arzt ausgibt oder als Gerichtsvollzieher, landet früher oder später vorm Kadi. Wer als Journalist auftritt, braucht derlei Unbill nicht zu fürchten, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Deshalb soll uns hier nicht interessieren, auf welchen Wegen der ausgebildete Notargehilfe Georg Mascolo zum Chefredakteur des Spiegel avancierte. Bemerken aber wollen wir: Er ist ein transatlantischer Hardliner, Mitglied sowohl des die USA verherrlichenden, Vitamin B-angereicherten Vereins “Atlantikbrücke” als auch der “Core Group” der Münchner “Sicherheitskonferenz”. Beim ehemaligen Nachrichtenmagazin konnte er sich trotzdem nicht halten, er flog beim Spiegel raus.

Eine solche Vorgeschichte qualifiziert immerhin für eine Karriere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unserer Tage. Besonders, wenn man die richtigen Freunde hat – Kumpels, die auf gleicher Wellenlänge senden und sich ebenfalls auf der “Atlantikbrücke” sauwohl fühlen: WDR-Intendant Tom Buhrow beispielsweise oder Stefan Kornelius, der militante Rechtsausleger und leitende Politredaktionär der Süddeutschen. In diesen Kreisen wird Mascolo als “einer der herausragenden Rechercheure des Landes” beweihräuchert. Er melkt eben seine Kontaktleute in den Diensten – oder die Kontaktleute der Dienste füttern ihren Mascolo. Eine unappetitliche Symbiose, egal von welcher Seite betrachtet.

Es stinkt zum Himmel

Mascolo verdient für seine “Leistungen” im “Rechercheverbund von NDR, WDR und SZ” bereits in der Königsklasse, kriegt damit aber den Hals nicht voll. Er vermarktet seine “Erkenntnisse” außerhalb der Tagesschau, bei kommerziellen Medien. Über sein zusammen mit Ehefrau Katja Gloger verfasstes Buch über die COVID-Pandemie interviewt ihn dann wieder der NDR und macht damit kostenlos Werbung für ihn und den Verlag – und keinen Verantwortlichen im Sender stört das eklige Gemauschel.

Katja Gloger ist Vorstandsmitglied der “Reporter ohne Grenzen”, und Göttergatte Georg gehört dem Kuratorium dieses Vereins an. Der firmiert gerne als Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) und wird daher von der Tagesschau häufig zitiert. Er finanziert sich allerdings zu 41 Prozent aus staatlichen Mitteln, ah ja, aller Segen kommt von oben … Dass Katja Gloger auch Mitglied der “Atlantikbrücke” ist, fördert vermutlich die eheliche Harmonie. Wir wollen da nur schnell noch ergänzen: Die “Atlantikbrücke” ist eine Ausgründung der CIA.

Die Frage, ob sich das Ehepaar Mascolo-Gloger auf der Bettkante oder am Küchentisch über seine Geheimdienstquellen und dortigen Schutzpatrone austauscht, kann uns kalt lassen. Wir merken hier nur an, dass sich Mascolo als “Leiter der NDR/WDR/SZ-Recherchekooperation” nicht mit aufregenden Erkenntnissen über die Wirtschaftskriminalität hervortut, nicht mit Enthüllungen über organisierten Kindesmissbrauch, die Drogenmafia oder Waffenhändler glänzt, sondern hauptsächlich mit Informationen aus Geheimdienstkreisen hausiert. Damit macht er seine Punkte und sichert zugleich die Schmutzarbeit der “Dienste” publizistisch ab.

Wer ist der Meinungsmacher?

Bezeugt wird das von der Fachjournalistin Anette Brückner, einer anerkannten Expertin für polizeiliche Informationssysteme. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hörte sie deshalb als Sachverständige zur Einrichtung des “Nationalen Cyber-Abwehrzentrums” an. Zum sogenannten “investigativen Journalismus” à la Mascolo merkte sie an

“Wenn der Terrorexperte Georg Mascolo … für die Tagesschau einen Beitrag produziert und ein BKA-Dokument in die Kamera gehalten wird mit der deutlichen Kennzeichnung ‘Vertraulich – nur für den Dienstgebrauch’: Ist das dann Angeberei oder Self-Marketing über die exklusiven Kanäle … in höchste Kreise der Sicherheitsbehörden? Ist es Meinungsmache [– und wenn ja, in wessen Interesse –] oder einfach nur ein bedenkliches Zeichen dafür, dass Gleichere, wie Mascolo, … mit geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten gefüttert werden und Behörden(mitarbeiter) auf diese Weise ‘Meinung’ machen?”

Sich mit Informationen aus Geheimdienstquellen ausstaffieren zu lassen und damit die Öffentlichkeit zu manipulieren, hat in Deutschland Journalistentradition. Die Liste ist lang: Sie beginnt nicht erst mit dem schäbigen Wirken der Zeit-Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff in den 50ern des vorigen Jahrhunderts und reicht über den Adenauer-Kumpan und vormaligen ZDF-Intendanten Karl Holzamer, den BILD-Chef Peter Bönisch sowie den einstigen ARD-Panorama-Chef Joachim Wagner bis hin zu Georg Mascolo in unsere Gegenwart hinein: Den “Diensten” zu Diensten sein, war und ist ihr Metier. 

“Wir sollten allen Informationen aus Verfassungsschutzämtern prinzipiell den Glauben verweigern”, empfahl vor vielen Jahren Eckart Spoo, der langjährige Vorsitzende der Deutschen Journalisten-Union, Vorbild und Ausnahmeerscheinung im deutschen Journalismus. Er hielt es für indiskutabel, dass sich einige seiner Berufskollegen zu willigen Transporteuren von Informationen aus den Geheimdiensten machen ließen.

Treppenwitz der Zeitgeschichte: Mascolo doziert über seriösen Journalismus, als ob er etwas davon verstünde: 

“Nur eine Regel kann gelten: erst recherchieren, verstehen und dann an den Leser ausliefern mit unserem Gütesiegel, mit dem Gütesiegel unseres Handwerks überprüft. Recherchiert, verstanden und dann geht er ans Publikum.”

Das muss man sich auf dem Trommelfell zergehen lassen und hernach mit gütegesiegelten Mascolo-Machwerken abgleichen. Er und sein Co-Autor Florian Flade berichteten beispielsweise am 19. Juni vorigen Jahres über die Internet-Aktivitäten des Verfassungsschutzes auf tagesschau.de, der Inlandsgeheimdienst werde nach dem Konzept “Operative Nutzung des Internets (ONI)” die Überwachung der sozialen Netzwerke und Chatplattformen verstärken.

Agents provocateurs

Vorgeblich geht es den Schnüfflern darum, Rechtsextremismus zu bekämpfen. Ihr Projekt: Sogenannte Hassprediger aufspüren, sich mittels V-Leuten ihr Vertrauen erschleichen, sie zu Straftaten verleiten und sie im Erfolgsfall samt Mittätern hochgehen lassen. Anstifter zu Straftaten sind selbst Kriminelle, es gibt auch im Geheimdienst Lumpen mit Beamtenstatus. Doch das greift der Investigativjournalist Mascolo nicht kritisch auf.

Der faule ONI-Zauber erinnert an die blamable und dilettantische Rolle dieses “Verfassungsschutzes” im Verbotsverfahren gegen die NPD. Es scheiterte vor dem Gericht in Karlsruhe bekanntlich daran, weil es in den Führungsstrukturen der NPD von V-Männern nur so wimmelte.

“Beim islamistischen Terrorismus habe diese Methode (ONI) bereits einige Erfolge gebracht”, zitiert Mascolo, Lordsiegelbewahrer des investigativen und güteprüfenden Journalismus, ohne Quellenangabe eine Behauptung, die bestenfalls maßlos übertrieben ist. Gerade mal zwei Terroristen wurden nämlich per ONI-Methodik gefasst. Beide Fälle liegen Jahre zurück. Einer der beiden Täter war Beamter des Verfassungsschutzes. Oh Jammer, oh Jauche.

Den Diensten mag die aufgebauschte Erfolgsdarstellung beim Nachweis der eigenen Existenzberechtigung helfen. Mascolo jedenfalls nutzt sie in diesem Sinne:

“Einige größere Landesbehörden setzen schon seit Jahren darauf (ONI). Deren Mitarbeiter dringen mit eigens dafür angelegten Profilen und Accounts tief in die virtuellen Netzwerke der extremistischen Szenen ein …”

Blind auf dem rechten Auge

Seit einigen Jahren fliegen immer mal wieder rechtsextreme Netzwerke auf, insbesondere in Polizei und Bundeswehr. Von entschiedener, schmerzhafter Strafverfolgung in diesen Kreisen hört man jedoch kaum etwas. Es nimmt also nicht wunder, dass die Zahl der “Reichsbürger” und der Mitglieder ähnlich rechter Gruppierungen in der Bundeswehr im Jahr 2020 um fast 30 Prozent gestiegen ist.

Milde und einfühlsam heißt es zu der Problematik nur: “Es braucht Aufklärung, Sanktion und Prävention.”

Mascolo, der Investigative, ignoriert das Offensichtliche: Die Öffentlichkeit soll nicht unbedingt mitkriegen, dass es den Auftraggebern der Dienste derzeit vorrangig darum geht, der AfD den Mitglieder- und Wählerzulauf aus den Unionsparteien wieder abzugraben. Die tatsächliche Bedrohung durch rechtsextreme Gewalt gibt jedenfalls keine Gründe dafür her, die Zuständigkeit der Kriminalpolizei zu übergehen und derart extensive Geheimdienstarbeit zu veranlassen. Bleibt anzumerken: Kriminalpolizeiliche Ermittlungen werden in öffentlichen Gerichtsprozessen verhandelt. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Die geheimdienstliche Bezichtigungspraxis ist es nicht.

Schaumschläger Seehofer

Bei der Vorstellung der Kriminalstatistik 2020 behauptete der Bundesinnenminister eine Steigerung der politisch bedingten Gesetzesverstöße auf fast 45.000 Fälle. Die politisch motivierten Straftaten hätten im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent zugenommen. Keiner fragte ihn nach dem Quell seiner Erkenntnisse und nach welchen Kriterien und von wem Extremismus eigentlich zu definieren ist.

Seehofer dröhnte von “Verrohungstendenzen in unserem Land” und belegte das unter anderem mit einer wachsenden Zahl antisemitischer Gewalttaten. Dass im Jahr 2019 lediglich 13 Prozent aller rechtsextremistischen Straftaten vor Gericht mit einer Verurteilung endeten und dass Staatsanwälte und Richter die Hälfte aller Verfahren einstellten (u.a. wegen Geringfügigkeit), erwähnte der feine Herr Minister nicht. So entsetzlich der Mordfall Walter Lübcke oder der blutige Anschlag in Hanau sind, so wenig erlauben sie es, von einer Staatsgefährdung durch Rechtsextremisten zu reden. Das hieße, Leid und Klage über die Mordopfer politisch zu instrumentalisieren.

Ein anderes Thema ließ Seehofer ebenfalls außen vor: Der Anteil der Kindesmisshandlungen ist abermals gestiegen. 152 getötete Kinder bedeuten eine Steigerung um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit diesen Zahlen kann das Netzwerk von Politik, Geheimdiensten und Medien die Aufblähung des “Verfassungsschutzes” und seiner Kompetenzen allerdings nicht gut begründen. Da wäre eher eine bessere Ausstattung der Kripo gefragt. Mit publikumswirksamer Phrasendrescherei über die “Verrohungstendenzen in unserem Land” ist es jedenfalls nicht getan.

Unterm Scheinheiligenschein

Aufgabe der ARD-aktuell als wichtigster deutscher Nachrichtenredaktion wäre es, die Erosion rechtsstaatlicher Normen und die gefährliche Entwicklung zum Überwachungsstaat für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Keinesfalls lässt sich rechtfertigen, dass sie geheimdienstlicher Schnüffelpraxis den Anschein der Legitimität verleiht

“Der Verfassungsschutz will künftig nicht nur die großen, weitestgehend offenen Plattformen der Szene beobachten, sondern verstärkt auch die kleineren, abgeschotteten Chatgruppen infiltrieren und ein ‘Zielpersonen-Monitoring’ betreiben. Dabei sollen systematisch Hinweise für eine Radikalisierung von Einzelpersonen zusammengetragen werden.”

Der Verfassungsschutz hat im Raum des privaten Meinungsaustauschs grundsätzlich nichts, absolut nichts verloren. Sein Eindringen missachtet mehr als nur Verfassungsprinzipien der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen, der Meinungsäußerungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit.

Den Gütesiegel-Mascolo interessiert das nicht. Der macht sich bloß Gedanken über die Effektivität bestimmter Verfassungsschutzmaßnahmen:

“Die Masse könnte dabei zu einem echten Problem werden … Denn im Netz sei die Zahl der rassistischen und antisemitischen Hetzer inzwischen unüberschaubar groß. Es sei eine gewaltige Herausforderung, unter diesen Personen die tatsächlich gefährlichen, anschlagswilligen Extremisten zu identifizieren.”

Den Rechtsstaat kann man nicht mit rechtswidrigen Übergriffen verteidigen. Der Zweck heiligt die Mittel nicht. Einem Mascolo, der sich von seinem publizistischen “Erfolg” und zahlreichen Auszeichnungen bestätigt sieht, kann man das aber nicht mehr beibringen. Er ist eben kein investigativer, die gesamte Geheimdienst-Szene aufmischender und honoriger Journalist vom Range eines Erich Schmidt-Eenboom.

Fernab jeglicher Verfassungsgrundlagen

Die fortschreitende Auszehrung und Missachtung verfassungsgewollter Normen wird auch im Paragraphen 19 des neuen Medien-Staatsvertrags sichtbar. In diesem Paragraphen wird den Landesmedienanstalten die Macht zuerkannt, Textteile oder sogar komplette Angebote “missliebiger” Medien zu sperren. An partei- und verbandspolitischen Erwägungen orientierte Anstaltsgremien, besetzt mit Interessenvertretern und sachfremder Semi-Prominenz, entscheiden über die Zulässigkeit journalistischer Inhalte – als hätte es den Artikel 5 des Grundgesetzes nie gegeben.

Das bewegt zu einem weiteren kurzen Rückblick. 1969 kündigte Bundeskanzler Willy Brandt in seiner ersten Regierungsklärung an: “Wir wollen mehr Demokratie wagen”. Vier Jahre später wagte er das Gegenteil: Zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder fasste er am 28. Januar 1972 den “Extremistenbeschluss”, auch bekannt als “Radikalenerlass”. Der Verfassungsschutz entschied fortan, wer “Radikaler”, “Extremist” und “Verfassungsfeind” war: Hauptsächlich die Kommunisten, wie schon zu finstersten Adenauer-Zeiten.

Offiziell aufgehoben wurde der Radikalenerlass bis heute nicht, und Abertausende davon Betroffene wurden nie rehabilitiert oder gar entschädigt. Ganz im Gegenteil, die staatlichen Übergriffe von damals sollen wieder aufgefrischt werden: Der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) und die SPD-Vorsitzende Saskia Esken wollen neuerlich Berufsverbote, diesmal für AfD-affine Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Zum Glück kriegen sie ordentlich Gegenwind, auch von linken Protagonisten, Gewerkschaftern und Parteivertretern, die sich heute wieder in Foren gegen Berufsverbote organisieren:

“Die Demokratie wurde nachhaltig beschädigt, ein Klima der Einschüchterung, der Angst und des Duckmäusertums erzeugt. Diese Erfahrung verpflichtet dazu, dass jeder neue Versuch unterbleibt.”

Überzeugen statt verbieten

Mit Denkverboten werden – welch eine Binsenweisheit – Extremisten nur bestätigt und wesentlichste demokratische Standards angegriffen. Wer zum staatlichen Zwangsmittel greift, weil er mit Argumenten nicht überzeugen kann, erweist sich als wahrer Verfassungsfeind. Das müsste die ARD-aktuell ihrem Publikum verklickern, statt einen Mascolo den geheimdienstaffinen Treppenterrier spielen zu lassen.

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Das Autoren-Team: 

Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.

Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität in Taipeh.

Anmerkung der Autoren:

Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die “mediale Massenverblödung” (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein “Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.” dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog



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