Ein Dach rechtlicher Körperschaft für mehrere Vermögenswerte und mehrere Token: Tokenisierung von Realvermögen in Liechtenstein | von der Hauptstadt | Die Hauptstadt | Januar 2021

Ein Dach rechtlicher Körperschaft für mehrere Vermögenswerte und mehrere Token: Tokenisierung von Realvermögen in Liechtenstein | von der Hauptstadt | Die Hauptstadt | Januar 2021


Mit dem Liechtenstein Token Act kann alles, d. H. Jedes Recht und jeder Vermögenswert, mit einem Token versehen werden. Es bleibt jedoch die Frage, wie es rechtlich möglich ist, alles zu tokenisieren. Um diese Frage zu beantworten, wird in diesem Artikel eine erweiterte Tokenisierungsmethode vorgestellt und erläutert: Gesetzlich konforme Multi-Asset-Equity-Tokenisierung, die durch eine bestimmte Holdingstruktur – Protected Cell Company (PCC) – ermöglicht wird. Stellen Sie sich vor, mehrere Assets werden von ein und derselben juristischen Person mit einem Token versehen (d. H. Mehrere Immobilienobjekte, mehrere Maschinen, mehrere IP-Rechte). Außerdem werden für jeden Vermögenswert mehrere Tranchen von Token ausgegeben (d. H. Eigenkapital-Token, Schuldtoken, Token-Beteiligungsrechte). Auf diese Weise könnte ein Immobilienobjekt sowohl durch Eigenkapital- als auch durch Schuldtitel dargestellt werden. Ebenso könnte eine Token-Maschine durch zwei Tranchen von Schuldtiteln dargestellt werden. Die Struktur eines PCC ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Tokenisierung. Darüber hinaus ermöglicht das liechtensteinische Token-Gesetz den EU-Pass, wodurch Kunden einen vereinfachten Marktzugang erhalten, was wiederum die betriebliche und regulatorische Effizienz erheblich steigert. In Liechtenstein tokenisierte Aktien gelten daher sowohl in Liechtenstein als auch in anderen Ländern als normale Wertpapiere. Dies sind hervorragende Voraussetzungen, um unter anderem Eigenkapital zu kennzeichnen und mit Eigenkapital-Token darzustellen. Diese beispiellosen Entwicklungen in Verbindung mit der neuen Rechtssicherheit des liechtensteinischen Token-Gesetzes ebnen den Weg für die Entstehung einer Token-Wirtschaft. – Autor: Nicolas Weber

Die Grundstruktur der Tokenisierung besteht darin, dass ein Vermögenswert oder ein Recht durch ein Token dargestellt wird und das Token als Träger dieses Werts oder Rechts fungiert. Wenn Aktien oder Eigenkapital als Token gekennzeichnet sind, werden sie durch Eigenkapital-Token dargestellt. Wenn Schuldverschreibungen, Fremdkapital oder Anleihen mit einem Token versehen werden, werden sie ebenfalls durch Schuldtitel dargestellt.

Das neue Liechtenstein Token Act (TVTG) bietet die zugrunde liegende Rechtsstruktur und damit die notwendige Rechtssicherheit. Diese disruptive Gesetzgebung, die im Januar 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, europaweit Standards zu setzen. Liechtenstein wird zu Recht als Pionier und Vorläufer einer aufstrebenden Token-Wirtschaft bezeichnet. Aufgrund dieser genau definierten Rechtsprechung ist es jetzt einfacher, Trends zu ermitteln, die sich im Bereich der Tokenisierung abzeichnen. Einer dieser Trends ist sicherlich die Tokenisierung von Immobilien.

Die meisten bereits bestehenden Tokenisierungsprojekte arbeiten mit Schulden-Token. Der Vermögenswert – beispielsweise ein Immobilienobjekt – gehört einer juristischen Person, und diese juristische Person emittiert Schuldtitel. Die daraus resultierenden Schuldtitel bieten dem Anleger eine Zinszahlung auf der Grundlage eines festen Zinssatzes. Ein flexibler Zinssatz ist auch möglich, um eine günstigere Leistung zu erzielen. In den meisten Gesetzen ist eine Tokenisierung von Schulden grundsätzlich möglich, obwohl komplexe rechtliche Konstrukte erforderlich sind. Die Tokenisierung von Gerechtigkeit ist jedoch schwieriger und in den meisten Gesetzen immer noch nicht möglich. Dieser Umstand hat sich nun dank der fortgeschrittenen Gerichtsbarkeit in Liechtenstein geändert. Es ist jetzt möglich, Rechte und Werte aller Art ohne komplexe Problemumgehungen oder weit hergeholte Interpretationen von Absätzen zu kennzeichnen.

Bei der Tokenisierung werden im Allgemeinen Assets und Rechte in Blockchain-Netzwerken bereitgestellt. Die Tokenisierung ist für Anleger attraktiv, da sie Anlagen wesentlich komfortabler macht und gleichzeitig eine viel bessere Diversifikation als zuvor ermöglicht. Mit der Tokenisierung kann jede Art von Immobilien (z. B. Immobilien, Kunst, Patente, Zertifikate, Gutscheine, Autos) investierbar gemacht werden. Das Eigentum kann fraktioniert werden und die Fungibilität von Vermögenswerten wird erhöht. Dadurch wird die Effizienz gesteigert und gleichzeitig das Vertrauen der einzelnen Akteure in den Prozess gestärkt und die Kosten dieser Prozesse gesenkt. Der Emittent hingegen kann alle Arten von Vermögenswerten in Token „verpacken“ und sie Anlegern anbieten. Auch einzelne Maschinen können tokenisiert werden. Dies würde es Investoren ermöglichen, in einzelne Maschinen zu investieren. Für den Maschinenhersteller wäre dies eine vom Kapitalmarkt ermöglichte Verkaufsfinanzierung. Jede Maschine kann zu einem einzigen „Profit Center“ werden. Maschinen können von Investoren finanziert werden; den Kunden zur Verfügung gestellt werden und über die Einnahmen des Kunden den Anlegern eine Rendite bringen. Als solches würde die Maschine als „Profit Center“ – wie ein kleines Unternehmen – Schuld- und Eigenkapitalmarken ausgeben. Ein Investor in Schuldtitel würde eine Zinszahlung für seine ursprüngliche Investition erhalten, während ein Investor in Aktien-Token von der verbleibenden Rendite profitieren würde.

Das TVTG bietet den notwendigen rechtlichen Rahmen für Tokenisierungsprozesse für die weitere Entwicklung der Token-Wirtschaft. Kosten und Zeitaufwand werden erheblich reduziert. Dies wird als starker Treiber für die erwartete allgemeine Einführung der Tokenisierung im Allgemeinen angesehen.

Eines der Kernelemente des neuen Frameworks ist das sogenannte Token Container Model (siehe Abbildung 1). In diesem Modell dient ein Token als Container mit der Fähigkeit, Rechte aller Art zu enthalten. So ist es möglich, diesen Container mit einem Recht zu „beladen“, das einen realen Vermögenswert wie Aktien, Gold und Immobilien darstellt.

Da Liechtenstein Mitglied des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ist, ist es wahrscheinlich, dass die TVTG einen entscheidenden Beitrag zur Standardisierung der Tokenisierungsprozesse in Europa leisten wird. Die kürzlich von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnung zur Regulierung von Krypto-Assets (kurz „Märkte in Krypto-Assets“ oder MiCA)) befasst sich mit einer standardisierten Regelung für den Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets.

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist das Sorgerecht. Wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, können die Inhaber der Token (d. H. Die Aktionäre) ihren bevorzugten Verwahrungsanbieter frei wählen.

Abbildung 1: Das Token-Container-Modell wird erläutert

Der einzigartige Rechtsrahmen der TVTG regelt eindeutig das Eigentum. Die Eigentümer haben jederzeit die Befugnis, über die durch Token vertretenen Vermögenswerte und Rechte zu verfügen. Die Tokenisierung selbst folgt einem geordneten Lebenszyklus, ebenso wie die resultierenden Token. Dies gibt Softwareanbietern wie Amazing Blocks die Möglichkeit, eine breite Palette von Dienstleistungen und Produkten anzubieten. Der Zyklus besteht im Allgemeinen aus folgenden Elementen: Generieren des Tokens, Ausgeben (normalerweise über ETO, STO, IEO oder ICO), Verwalten und Handeln mit anderen Token und Platzieren der Token in einem Anlageportfolio zu Diversifizierungszwecken aus Anlegersicht.

Wenn es um die Tokenisierung von Eigenkapital geht, muss das liechtensteinische Token-Gesetz wirksam eingesetzt werden. Dazu wird natürlich eine in Liechtenstein ansässige juristische Person benötigt. Hierfür kann eine Aktiengesellschaft (Aktiengesellschaft) eingesetzt werden – organisiert als PCC. Die Aktien der jeweiligen AG können auch nachträglich getoken werden. Unter Verwendung einer Tokenisierungssoftware tun dies bereits die ersten Projekte, die Sie können Lies hier. Diese Token-Aktien ermöglichen eine einfachere Verwaltung der juristischen Person selbst, beispielsweise bei Eigentümerwechseln oder bei der Gewinnung neuer Investoren.

Ein weiteres bereits eingangs erwähntes Beispiel ist die Tokenisierung einer Maschine. In diesem Fall sind Equity-Token eine gute Wahl. Auch hier geht das Eigentum auf die juristische Person über und wird dann tokenisiert. Der Besitzer des Tokens ist jetzt der Besitzer eines Teils der Maschine (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Schulden- und Eigenkapitalmarken einer juristischen Person

Ein weiteres sehr interessantes Modell ist, wenn mehrere Tranchen von Token für ein und dasselbe Gut ausgegeben werden. Beispielsweise könnte es für das Immobilienobjekt sinnvoll sein, sowohl Schuld- als auch Eigenkapitalmarken auszugeben. Die Anleger der Schuldtitel erhalten für ihre Investition eine Zinszahlung; entweder ein fester Zinssatz oder ein flexibler Zinssatz. Umgekehrt besitzen die Anleger der Aktienmarken den Vermögenswert und halten den Aktienwert. Ihre Belohnung ist – einfach gesagt – der Gewinn, während die Zinszahlungen zuvor abgezogen wurden. Diese innovative Multi-Asset-Multi-Token-Emission ist in der folgenden Abbildung 3 dargestellt.

Abbildung 3: Multi-Asset-Tokenisierung

Abbildung 4: Ausstellungsprozesse für mehrere Assets und Token

Zum anderen gibt es eine Emittentensoftware für den Vorstand. Diese Software ermöglicht die Verwaltung aller Funktionen eines Smart Contract. Für einen Vermögenswert generierte Token stammen aus einem intelligenten Vertrag. Wenn ein Immobilienobjekt oder ein anderer Vermögenswert durch Eigenkapital- und Schuldtitel dargestellt würde, wären zwei intelligente Verträge vorhanden. Ihre Konfigurationen, die Anzahl der ausstehenden Token und die Einschränkungen für die Tokenübertragung usw. können mit der Ausstellersoftware konfiguriert werden. Daher kann es verwendet werden, um mehrere intelligente Verträge für die Ausgabe mehrerer Token-Tranchen zu konfigurieren. Diese Token wie Aktien-, Schuld- oder Beteiligungsrechte werden in die Investorensuite aufgenommen, damit Anleger in sie investieren können. Dies wird wie folgt dargestellt:

Abbildung 5: Emittenten- und Investorensoftware zur Schaffung einer Token Economy

Es werden weiterhin neue Anlageklassen entdeckt und in die Tokenisierung eingeführt. Dabei werden sich sicherlich weitere neue Fragen zur Zuständigkeit stellen. Das liechtensteinische Token-Gesetz hat jedoch bereits seinen ersten praktischen Test bestanden und bewiesen, dass das Framework bei Anwendung erfolgreich funktioniert. Zum ersten Mal wurden die Aktien einer AG erfolgreich getoken.

Eine zentrale Frage bleibt, wie Eigenkapital-, Schuld- oder Beteiligungsrechte in anderen Ländern anerkannt und behandelt werden. Als Mitglied der Europäischen Wirtschaftsvereinigung (EWR) ist die Einhaltung der kodifizierten EU / EWR-Vorschriften obligatorisch. Diese Grundregelungen bilden die Grundlage für das Token Act.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollten qualifizierte Anwälte in der Lage sein, eine Lösung zu finden, die es Anlegern aus mehreren Ländern ermöglicht, in Token zu investieren, die von oder innerhalb einer liechtensteinischen juristischen Person generiert wurden.

Zusammenfassend ist Liechtenstein bereits ein interessantes Ziel für alle Arten von Projekten, die sich auf Tokenisierung konzentrieren. Die Tokenisierung von Rechten und Vermögenswerten ist jetzt auf einfache, zeitsparende und kostengünstige Weise möglich.

Autor

Nicolas Weber arbeitet in der Abteilung Business Development Europe bei Amazing Blocks – einem Tokenisierungs-Startup aus Liechtenstein, das den gesamten Lebenszyklus unterstützt: Beratung während des Gründungszeitraums und eine Software für Emission, Verwaltung und Investoren. Er ist Ihr direkter Ansprechpartner für alle Fragen. Sie können ihn über kontaktieren Email oder mit ihm verbinden LinkedIn.



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