Etwas zu verbergen? – Ripple-Führung lehnt Einsicht in private Finanzen ab
Die Ripple-Geschäftsführer Bradley Garlinghouse und Christian Larsen lehnen ab, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC im Rahmen der Ermittlungen gegen den Krypto-Zahlungsdienstleister Einsicht in die privaten Finanzunterlagen des Führungsduos bekommt.
Der hauptsächliche Vorwurf in dem Prozess ist, dass die firmeneigene Kryptowährung XRP einen unrechtmäßigen Wertpapierverkauf konstituiert. Allerdings hat die Aufsichtsbehörde jüngst ergänzt, dass sich Garlinghouse und Larsen damit privat bereichert und Anleger gezielt in die Irre geführt haben sollen.
Am 11. März haben die Anwälte der beiden Ripple-Geschäftsführer nun den Schutz von deren privaten Finanzunterlagen beantragt. Gleichsam wurde das Gericht dazu aufgefordert, die von der Behörde bei sechs Banken eingereichten Verfügungen zur Informationsoffenlegung für nichtig zu erklären.
Die Anwälte von Garlinghouse und Larsen argumentieren, dass die SEC die Reichweite ihrer Ermittlungen überschreitet. Die Vermutung, dass die Beklagten ihre persönlichen Finanzen mit denen von Ripple Labs vermischt hätten, wäre haltlos. Dementsprechend heißt es im Antrag:
„Der Versuch der SEC, in einem Verfahren, in dem es nicht um Betrug geht und die Beklagten sich bereit erklärt haben, alle relevanten Informationen bezüglich der betreffenden Transaktionen vorzubringen, Zugang zu den privaten Finanzdaten der Beklagten zu erhalten, ist eine unangemessene Überschreitung ihrer Zuständigkeit.“
Die „betreffenden Transaktionen“ meinen dabei den Verkauf von 14,6 Mrd. XRP, die bei Ermittlungsbeginn einem Gegenwert von 1,38 Mrd. US-Dollar entsprachen. Inzwischen wäre dieses Krypto-Vermögen auf 6,5 Mrd. US-Dollar zu beziffern.
Die Verteidigung von Garlinghouse und Larsen betont die Kooperationsbereitschaft ihrer Mandaten, was Unterlagen bezüglich des Verkaufs von XRP angeht. So wären sie bereit, alle nötigen Dokumente einzureichen, selbst solche, die ihre Vergütung betreffen.
„Konkret haben die individuellen Beklagten zugestimmt, diejenigen Unterlagen vorzulegen, die mit dem Handel von XRP in Verbindung stehen und solche, die die Vergütung, die sie von Ripple erhalten haben, nachweisen“, wie die Anwälte schreiben.
Finanzunterlagen über unverbundene Geschäftsaktivitäten und private Ausgaben wären demnach für den Prozess nicht relevant. Aus diesem Grund fordert die Verteidigung abschließend:
„Die beantragten Unterlagen würden Einsicht in alles gewähren, sowohl in unverbundene Geschäftsaktivität als auch darüber, was die Beklagten für Lebensmittel kaufen.“
Die Verfügungen zur Informationsoffenlegung, die die SEC bei den Banken von Garlinghouse und Larsen eingereicht haben, sollen Einsicht in alle Transaktionsdaten von deren privaten Bankkonten gewähren.
Allerdings gibt es auch Stimmen, die die Forderung der Börsenaufsicht für berechtigt halten. So meint der Rechtsanwalt Preston Byrne gegenüber Cointelegraph, dass Behörden oftmals weitreichenden Verfügungen von den Gerichten genehmigt bekommen, da die Behörden bessere Mittel haben, um die entsprechenden Ermittlungen durchzuführen als das Gericht selbst. Dahingehend erklärt Byrne:
„Die SEC darf aus jedem triftigen Grund eine Verfügung zur Informationsoffenlegung ausstellen. In der Regel gestatten die Gerichte den Behörden umfangreiche Macht zur Informationseinholung, was darin begründet ist, dass die Behörden besser ermitteln können als das jeweilige Gericht. Die Verfügungen der SEC dürfen deshalb durchaus weitreichend und einschneidend sein.“
Byrne ist zudem der Meinung, dass die privaten Finanzunterlagen von Garlinghouse und Larsen sehr wohl relevant für den Prozess sind. Die Gegenwehr der beiden Ripple-Geschäftsführer hält er zwar für nachvollziehbar, jedoch räumt er dieser wenige Chancen auf Erfolg ein.
„In diesem Fall sind die persönlichen Finanzdaten auf jeden Fall von Interesse für die Ermittlungen. Es wundert mich nicht, dass sich Garlinghouse und Larsen dagegen wehren, aber es würde mich wundern, wenn sie damit durchkommen.“