Landesregierung blockiert juristische Berater — RT Deutsch
Juristische Sonderberater sollten die Fälle Jalloh, Bichtemann und Rose im Landtag von Sachsen-Anhalt aufarbeiten. Doch das Ministerium blockiert, Richter und Staatsanwälte verweigern die Auskunft. Die SPD will nun doch einen Untersuchungsausschuss – in einem Jahr.
Das Justizministerium blockiert die Sonderberater, Landesbeamte verweigern jede Auskunft und die stärksten Parteien im Landtag von Sachsen-Anhalt, CDU und AfD, sorgen gemeinsam dafür, die Mauer des Schweigens um jeden Preis aufrechtzuerhalten: Im Land an der Mittelelbe ist die Bürokratie derzeit offensiv damit beschäftigt, die Umstände der mutmaßlichen Mordserie im Dessauer Polizeirevier immer weiter zu vertuschen. Das geht sogar einem Koalitionspartner, der mit der CDU und den Grünen regierenden SPD, nun zu weit. Am Wochenende hat deren Landesvorstand die politische Aufarbeitung der noch immer ungeklärten Tötungsverbrechen an Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose für gescheitert erklärt. Zudem hat sich die SPD der Forderung der Linksfraktion nach einem Untersuchungsausschuss angeschlossen – allerdings erst in einem Jahr.
Das Scheitern der Aufklärung und zahlreiche Ungereimtheiten im Umgang von Ermittlungsbehörden mit diesem Fall haben massive Zweifel an ihrem Handeln ausgelöst”, erklärte die SPD-Landesspitze wörtlich.
Daher sei ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss nun alternativlos. Das Vorhaben sei “unverzüglich nach der Landtagswahl” – also erst im Juni 2021 – anzugehen. Denn die verbleibende Legislaturperiode sei leider zu kurz, um erfolgreich arbeiten zu können. Die SPD-Führung versprach, eine etwaige Koalition nur unter dieser Prämisse einzugehen.
Justizministerium, Politiker und Richterbund torpedieren die Sonderberater
Dabei hatte sich auch die SPD-Fraktion vor anderthalb Jahren – gemeinsam mit ihren Regierungspartnern CDU und Bündnis90/Die Grünen – sogar noch gegen einen Untersuchungsausschuss gestemmt, den die Linkspartei damals beantragt hatte. Durch ihre Enthaltung und die Nein-Stimmen der AfD-Fraktion kam das Gremium nicht zustande. Die Regierungsfraktionen beriefen sich auf die Mitte 2018 bestellten Sonderberater Jerzy Montag und Manfred Nötzel. Die beiden Juristen sollten für den Rechtsausschuss im Landtag die Ermittlungsakten durchforsten und dazu auch – so steht es im Beschluss – Landesbedienstete befragen dürfen. Mit ihrer Arbeit beginnen durften sie allerdings erst Ende 2019, nachdem das Oberlandesgericht ein Klageerzwingungsverfahren der Hinterbliebenen des letzten Opfers, Oury Jalloh, abgewiesen hatte.
So eindeutig der Einsetzungsbeschluss das Befragen von beteiligten Beamten erlaubt, so rigoros wurde dieses nun abgeschmettert. Zunächst war Anfang vergangener Woche ein Brief des Justizstaatssekretärs Josef Molkenbur unter Ministerin Anne-Marie Keding (CDU) an den Rechtsausschussvorsitzenden Detlef Gürth (CDU) in die Öffentlichkeit gelangt. Molkenbur erklärt darin, die vereinbarte Befragung von sieben mit dem Fall befassten Staatsanwälten und Richtern sei ein Verstoß gegen die Landesverfassung. Außerdem geht aus dem Schreiben hervor, dass Letztere sich offenbar weigern, mit den Beratern zu sprechen.
Nachdem Der Spiegel darüber berichtet hatte, ruderte das Ministerium unter Anne-Marie Keding (CDU) zurück. Man erlaube es den Beratern Nötzel und Montag, die Beamten im Rechtsausschuss im Beisein der Landesregierung mit vorher abgesprochenen Fragen zu konfrontieren, hieß es sinngemäß. Doch tags darauf, am Donnerstag, stellte sich der Bund der Richter und Staatsanwälte Sachsen-Anhalt hinter seine Mitglieder: Diese würden zu Recht einen solchen “Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit” verweigern, erklärte dieser Bund. Dennoch sollen aber die Berater dem Rechtsausschuss am 28. August ihren Abschlussbericht vorlegen.
Linke: “Kalkuliertes Scheitern vor den Augen der Öffentlichkeit”
Der CDU-Abgeordnete Jens Kolze lobte den Richterbund umgehend: Man nehme dies “mit großem Respekt zur Kenntnis”, teilte er in einer Pressemitteilung mit. Dem Sonderberater Montag warf Kolze vor, unerlaubt eigenständig ermitteln zu wollen. Das sei nicht seine Aufgabe. Die AfD-Fraktion bezeichnete die Berater als “überflüssig wie ein Kropf” und pflichtete der “Haltung von Justizministerin Keding” (CDU) bei.
Die Linksfraktion kritisierte indes die Politik und die Justiz scharf:
Genau diese institutionelle und individuelle Verweigerungshaltung der Justiz, offensichtliches Desinteresse und mangelnder Aufklärungswille, gepaart mit fadenscheinigen Ausreden und Vorwänden, kennzeichnen den Fall Oury Jalloh und den Umgang damit seit 15 Jahren.
Deutlich werde, “dass das Scheitern kalkuliert ist und vor den Augen der Öffentlichkeit mit einer Kaltschnäuzigkeit geschieht, die ihresgleichen sucht”. Sie forderte darüber hinaus die Grünen und die SPD zum Umdenken auf.
Mediziner: “Theorie der Selbstanzündung nicht mehr Gegenstand des Möglichen”
Befragen wollten die Sonderberater unter anderem Halles Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer. Geyer hatte die Ermittlungen im Fall Oury Jalloh, innerhalb derer auch die Fälle Rose und Bichtemann überhaupt erst aufgerollt worden waren, im Oktober 2017 im Schnellverfahren eingestellt. Den Fall hatte sie von Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad gerade erst im Juni 2017 übertragen bekommen.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau jahrelang “vergeblich” ermittelt. Nach einem Brandversuch im August 2016 hatte deren damaliger Behördenleiter Folker Bittmann, inzwischen im Ruhestand, den Generalbundesanwalt (GBA) einschalten wollen. Denn seine bisherige Theorie vom Selbstmord hatte er schließlich um 180 Grad revidiert und einen Mordverdacht gegen Polizeibeamte erhoben.
Grund waren die Auswertungen der Sachverständigen, darunter Mediziner, Brandexperten und Chemiker. Diese schlossen in ihrem Gutachten aus, dass Jalloh sich selbst angezündet haben kann. Ende 2017 brach der rechtsmedizinische Gutachter Gerold Kauert das von oben verordnete Schweigen sogar eigenmächtig. In einem Bericht des ARD-Magazins Monitor sagte Kauert wörtlich:
Zwischen den Sachverständigen der Brandexpertise und der Medizin bestand Einigkeit darüber, dass auch unter Einbeziehung der neuen Ergebnisse vom bisherigen Ablauf des Todesgeschehens von Oury Jalloh nicht mehr ausgegangen werden kann. Das heißt, die Theorie der Selbstanzündung erschien nicht mehr Gegenstand des Möglichen.
GBA verweigert Ermittlungen, Staatsanwältin stellt Verfahren ein und wird befördert
Der GBA lehnte das Gesuch Bittmanns allerdings ab. Begründung: Die Aufklärung sei Ländersache. Ein mögliches staatstragendes Delikt wollte man dort nicht erkennen. In der Einstellungsverfügung unter Halles Oberstaatsanwältin Geyer hieß es wenig später – der Wahrheit zum Trotz – die Gutachter seien angeblich nicht zu konkreten Ergebnissen gekommen. Das Papier, unterzeichnet von Staatsanwalt Hendrik Weber, ist sogar bereits mit dem 30. August 2017 datiert – nur zweieinhalb Monate nach der Übernahme der Ermittlungen, und dies bei Zehntausenden von Seiten Aktenmaterial sowie zahlreichen Audio- und Videodateien.
Für ihren damaligen Eifer wird die Oberstaatsanwältin Geyer nun wohl belohnt. Sie soll nach Informationen der Autorin demnächst zur neuen Generalstaatsanwältin von Sachsen-Anhalt ernannt werden. Bereits kurz nach der Übernahme der Ermittlungen 2017 und unmittelbar vor der Einstellung des Verfahrens ernannte die Landesregierung von Sachsen-Anhalt sie zur Behördenleiterin in Halle.
Die Linksfraktion vermutete schon 2017, nachdem Journalisten die Vorgänge veröffentlicht hatten, dass Politiker Druck auf die Ermittler ausgeübt haben könnten. Auch SPD und Grüne gaben sich skeptisch und riefen nach Aufklärung: Der Fall landete so im Rechtsausschuss. Die Regierenden einigten sich schließlich auf die Variante mit den Beratern.
Widerlegte Märchen kursieren weiter im Internet und in der Presse
Zu den drei mutmaßlichen Morden im Polizeirevier Dessau zwischen 1997 und 2005 kursieren viele Unwahrheiten. Das betrifft vor allem den Fall Jalloh. Falsche Erzählungen wurden und werden nicht nur von den Polizei- und Justizbehörden, sondern auch von zahlreichen Medien verbreitet.
So hält sich hartnäckig das Gerücht, Jalloh habe “gemeinsam mit anderen Afrikanern mehrere Frauen (sexuell) belästigt”. So ist es sogar bei Wikipedia zu lesen. Wahr ist daran nichts. Tatsächlich kam der 36-Jährige am Morgen des 7. Januar 2005 mit fast drei Promille Alkohol im Blut aus einer Diskothek. Weil er sich nicht imstande sah, alleine in seine Unterkunft zu fahren, wollte er eine Freundin anrufen. Auf seiner Handykarte hatte er aber kein Geld mehr. Er sprach Ein-Euro-Jobberinnen von der Stadtreinigung an, ob sie ihm ihr Handy leihen könnten. Die Frauen, die deshalb die Polizei gerufen hatten, sagten später vor Gericht, dass er sie nicht angefasst habe. Sie hätten dies auch nie behauptet.
Zu keiner Zeit ergebnisoffen ermittelt
Dass zu keiner Zeit ergebnisoffen ermittelt wurde, räumte sogar Bittmann in seinem Gesuch an den GBA ein. Bereits kurz nach dem tödlichen Zellenbrand, noch vor dem Eintreffen der Tatortgruppe, hatten sich die Polizei und das Innenministerium auf eine Version festgelegt: Jalloh habe sich selbst angezündet. Nur ein Feuerzeug fand man nicht. Dieses erschien plötzlich drei Tage später auf der Asservatenliste.
Heute weiß man: Das verschmorte Utensil enthielt keinerlei Spuren von der Zelle und kann nie dort gewesen sein. Herausgefunden hatte dies eine vom Landgericht Magdeburg bestellte Gutachterin bereits im Jahr 2012. Zuvor hatte niemand das Feuerzeug untersucht. Fazit: Jemand muss es nachträglich angeschmort und den Asservaten hinzugefügt haben. Man hat auch Namen dazu. Der an den Tatortermittlungen beteiligte LKA-Beamte Uwe H. war der erste, der den Fund eines Feuerzeuges am 10. Januar 2005 gemeldet hatte. Angeblich sei es aus einer Asservatentüte gepurzelt.
Gutachter haben Selbstmord schon vor Jahren ausgeschlossen
Die Geschichte, wonach ein Selbstmord genauso wahrscheinlich sei wie eine Tötung durch Polizisten, stammt von den einstellenden Justizbehörden. Sie ist schlicht falsch. Die Gutachter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau haben vielmehr eine Selbstanzündung durch Jalloh bereits im Jahr 2017 ausgeschlossen und dies auch ausführlich begründet.
Erstens hat demnach der Brandversuch bestätigt, dass das Feuer am Tatort nicht ohne Brandbeschleuniger so gewütet haben kann. Überprüft worden war das damals nicht. Zweitens muss Jalloh aus medizinischer Sicht vor Brandlegung entweder tot oder bewusstlos gewesen sein. So hatte er etwa keinen erhöhten Spiegel von Stresshormonen und kein Kohlenmonoxid im Blut, er kann also weder vom Feuer viel mitbekommen noch Rauch eingeatmet haben.
Drittens sprechen schwere Verletzungen Jallohs für seine vorangegangene Misshandlung durch Polizisten und damit für eine Verdeckungstat. Letzteres untermauerte der Frankfurter Chefradiologe Boris Bodelle vergangenes Jahr. Im Auftrag der Hinterbliebenen wertete er computertomografische Fotos der Leiche mit neuen Methoden aus. Dabei stieß er neben dem bereits bekannten Nasenbeinbruch auf einen Bruch des gesamten Vorderschädels und mindestens einen Rippenbruch. Schwellungen des Gewebes zeigten, dass die Verletzungen nicht nach dem Tod entstanden sein können. Bodelles schriftliches Gutachten liegt vor.
Auch die anderen Fälle amtlich vertuscht
Gerne wird von Rechten kritisiert, dass sich um die anderen beiden Fälle niemand kümmere und es stets nur um den Fall Jalloh gehe. Die Wahrheit geht anders: Nach den Todesumständen von Hans-Jürgen Rose (1997) und Mario Bichtemann (2002) fragte seinerzeit niemand öffentlich. Auf die Fälle gestoßen sind die Angehörigen Jallohs und ihre Unterstützer durch Hinweise in den Ermittlungsakten. Nur so kamen auch die erst an die Öffentlichkeit.
Gestorben an den Folgen schwerer Misshandlungen
In beiden Fällen sprechen die Umstände für ein Tötungsverbrechen durch Beamte. Trotzdem hatte die Polizei die Ermittlungen damals schnell eingestellt. Der 36-jährige Mario Bichtemann war im Oktober 2002 stark angetrunken und verletzt aufgefunden worden. Anstatt einen Rettungswagen zu rufen, steckte ihn die Polizei in eine Zelle und ließ in 16 Stunden dort. Mit einem Schädelbruch und mehreren gebrochenen Rippen fand man ihn dort am nächsten Tag tot auf. Aufgrund des Alkoholgehalts im ausgetretenen Blut muss davon ausgegangen sein, dass der Schädelbruch erst nach der Einlieferung in das Gewahrsam erfolgte.
Der ebenfalls 36-jährige Hans-Jürgen Rose wurde in einer Dezembernacht 1997 von einer Streife mitgenommen, als er betrunken mit seinem Auto losfahren wollte. Stunden später fand man ihn schwerstverletzt keine 200 Meter vom Polizeirevier entfernt: Neun Rippen waren gebrochen, Beckenwirbel zerstört, die Lunge, die Milz und eine Niere gerissen, und: Sein Rücken und die Handgelenke war mit blutigen Striemen übersät. Die Rechtsmediziner sprachen von schweren Misshandlungen, für die Handfesseln, Polizeischlagstöcke und -stiefel in Betracht kämen. Hinweise auf einen Überfall auf der Straße gab es nicht. Man fand aber massenhaft DNA von Rose an einer Säule im Speiseraum des Polizeireviers – ein Ort, an dem, wie ein Hinweisgeber gegenüber der Autorin sagte, gerne Delinquenten “hart rangenommen” wurden.
Involvierte Polizisten sind seit langem bekannt
Bei allen drei Fällen überschneiden sich einige Personalien. Dienstgruppenleiter war Andreas S., seine Stellvertreterin Beate H. und der bis heute als Neurologe in Dessau praktizierende Revierarzt Andreas B. hatte alle drei Opfer für gewahrsamstauglich erklärt. Zugegen waren jeweils die Polizisten Hans-Ulrich M. und Udo S., das Revier hat Gerald K. damals geleitet.
Besonders fällt ein Polizist auf: Thomas B.: Er hatte Rose festgenommen und im Revier “betreut”, die letzten “Zellenkontrollen” fünf Jahre später bei Bichtemann durchgeführt und war schließlich als Zeuge im Fall Jalloh vorgeladen worden. Thomas B. ist heute kein Polizist mehr. Nur ein halbes Jahr nach Jallohs Feuertod wurde er aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Solch eine Maßnahme ist nicht einfach durchzusetzen. Ein Blick auf seine Facebook-Seite könnte den Grund verraten: Dort feiert er Hitlers Geburtstag und verbreitet rassistische Gerüchte.
Strafvereitelung im Amt: Viele machen mit
Jeder, der die Ermittlungsakten kennt, kann in allen drei Fällen “tragische Unfälle” ausschließen. Seit 2018 bereits sind die Unterlagen für Landtagsabgeordnete in Magdeburg zugänglich. Die meisten involvierten Polizisten leben noch, viele sind noch im Dienst. Man hätte sie schon vor Jahren vorladen und bei nachweislichen Falschaussagen beispielsweise in Erzwingungshaft nehmen können.
Doch das tat die Justiz nicht, und die politisch Verantwortlichen in den Ministerien sahen und sehen bis heute dabei zu. Vielleicht gaben sie sogar Anweisungen, die Fälle immer weiter zu vertuschen. Ein Motiv könnte gewesen sein, das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt in der Öffentlichkeit zu bewahren. Vielleicht hatte man damals schon einen Verdacht gegen den Polizeibeamten Thomas B. und ihn deshalb Mitte 2005 entlassen.
Sicher kann jedenfalls gesagt werden: Alle drei Opfer wären wohl ohne Zutun von Polizeibeamten nicht an diesen Tagen und nicht an diesem einen Ort gestorben. Und hätten die Ermittlungsbehörden ordentlich ermittelt, so hätte hoffentlich die Politik mehr Druck gemacht, statt ignorant wegzusehen. Und hätten die Bundesbehörden nicht beim Vereiteln mitgeholfen, so wären die Täter längst “gefunden” und zur Rechenschaft gezogen.
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