Neuer Gesetzentwurf soll Kryptobranche aus der „Grauzone“ holen
Der entsprechende Entwurf vom 18. Mai, der vom ukrainischen Ministerium für Digitalen Wandel stammt, beschreibt ein „Gesetz für Virtuelle Vermögenswerte“, das den rechtlichen Status von Kryptowährungen, deren Herausgabe und Zirkulation in der Ukraine klären soll. Die aktuelle Version ist allerdings nur ein vorläufiger Entwurf, zu dem die Kryptobranche noch bis zum 5. Juni 2020 Anregungen liefern kann.
Ukrainische Kryptobranche noch in der Grauzone
Wie einer der Autoren des Gesetzentwurfs angibt, soll Krypto-Unternehmen damit insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, völlig rechtmäßig Bankkonten eröffnen zu dürfen. Michael Chobanian, der Präsident des ukrainischen Bitcoin-Verbandes, der sich neben den staatlichen Aufsichtsbehörden ebenfalls an der Gestaltung des Gesetzes beteiligt hat, erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Krypto-Firmen des Landes bisher keine Bankkonten aufmachen können.
Dementsprechend soll der vorgeschlagene Entwurf dafür sorgen, dass die ukrainische Kryptobranche aus der rechtlichen Grauzone herauskommt und im Rahmen der Legalität operieren darf. Deshalb sollen Kryptobörsen, Krypto-Unternehmen und Krypto-Nutzer durch das Gesetz „ab sofort das Recht haben, Konten bei Banken und anderen Finanzinstituten zu eröffnen“.
Nur gemeldete Krypto-Firmen wären legal
Allerdings hat der Entwurf auch einen Haken, denn wie Andriy Khavryuchenko, Gründer des Softwareherstellers DevNull.AI, auf Twitter schreibt, würde das Gesetz alle Krypto-Wallets der Ukraine automatisch illegal machen, solange diese nicht beim zuständigen Ministerium gemeldet sind.
Diese Meldepflicht gilt zudem für alle Unternehmen, die in der Ukraine mit Kryptowährungen arbeiten wollen. In diesem Zusammenhang erklärt Chobanian gegenüber Cointelegraph: „Wenn man ohne Zulassung operiert, ist man dann laut Gesetz illegal tätig.“
Darüber hinaus würde für die Krypto-Unternehmen damit zugleich eine Reihe von Auflagen einhergehen, was Geldwäschebekämpfung (AML), die Einholung von Kundendaten (KYC) und Gesetzeskonformität (Compliance) angeht.
Umsetzung der FATF-Richtlinien
Chobanian meint, dass der Gesetzentwurf allen voran durch die neuen Vorgaben des Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF) geprägt ist, denn der FATF fordert die Umsetzung seiner Krypto-Richtlinien bis Juni 2020.
Schon seit vier Jahren befasst sich die Ukraine mit der Erlassung eines Krypto-Gesetzes. So wurde Ende 2015 erstmals darüber berichtet, dass bis Januar 2016 der rechtliche Status von Bitcoin geklärt werden sollte. Ähnlich wie in Russland wurden bisher allerdings keine entsprechenden Gesetzesvorlagen umgesetzt.
Die ukrainische Poltik soll eigentlich sogar an drei verschiedenen Krypto-Gesetzentwürfen arbeiten, wovon einer speziell auf die Besteuerung von Kryptowährungen abzielt. Ende 2019 hatte sich zudem das ukrainische Ministerium für Digitalen Wandel mit der marktführenden Kryptobörse Binance zusammengetan, um sich hinsichtlich der Gestaltung eines rechtlichen Rahmens beraten zu lassen. Laut Chobanian hat Binance allerdings nicht am jüngsten Gesetzentwurf mitgewirkt.