SEC ändert Regeln, um das Sammeln von Spenden für Kryptofirmen zu vereinfachen
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat einige Ausnahmeregeln geändert, um Krypto-Unternehmen die Beschaffung von Geldern zu erleichtern. Durch die Regeländerungen werden die Spendenbeschränkungen für die Angebote von Regulation Crowdfunding, Regulation A und Regulation D, Regel 504, erhöht.
Die neuen Regeln der SEC ermöglichen es Krypto-Unternehmen, mehr Geld zu sammeln
Die S angekündigt Montag, dass es einige Regeln in Bezug auf mehrere Ausnahmen geändert hat. Unter anderem hat die Regulierungsbehörde „die Angebotslimits für Angebote gemäß Regulation A, Regulation Crowdfunding und Rule 504“ erhöht und „bestimmte individuelle Anlagegrenzen“ überarbeitet, heißt es in der Ankündigung. Die Änderungen werden 60 Tage nach Veröffentlichung im Bundesregister wirksam.
"Wir erhöhen die maximal zulässigen Angebotsbeträge für bestimmte Ausnahmen", erklärte SEC-Kommissar Hester Peirce, auch bekannt als Crypto Mom. "Durch die Erhöhung des Angebotslimits gemäß Tier 2 der Verordnung A von 50 Mio. USD auf 75 Mio. USD und des Angebotslimits für das Crowdfunding gemäß Verordnung von 1,07 Mio. USD auf 5 Mio. USD möchten wir die Kosten im Verhältnis zu dem im Rahmen dieser Ausnahmen erhobenen Betrag senken."
Regel A ist eine Ausnahme von der Registrierung öffentlicher Angebote. Es hat zwei Angebotsstufen. Tier 1 gilt für Angebote von bis zu 20 Millionen US-Dollar in einem Zeitraum von 12 Monaten. Derzeit ist Tier 2 für Angebote von bis zu 50 Millionen US-Dollar in einem Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen. Gemäß Crowdfunding können berechtigte Unternehmen Wertpapiere über Crowdfunding anbieten und verkaufen.
In Bezug auf die dritte Ausnahmeregelung beschrieb Kommissar Peirce: „Durch die Erhöhung des Angebotslimits nach Regel 504 von 5 Mio. USD auf 10 Mio. USD möchten wir mehr Emittenten ermutigen, diese unterausgenutzte Ausnahmeregelung zu nutzen, regionale Angebote mit mehreren Staaten durchzuführen und davon Gebrauch zu machen staatlich koordinierte Überprüfungsprogramme. “
Derzeit gewährt Regel 504 der Verordnung D berechtigten Unternehmen eine Ausnahmeregelung für die Registrierung, wenn sie in einem Zeitraum von 12 Monaten bis zu 5 Mio. USD ihrer Wertpapiere anbieten und verkaufen. Peirce bemerkte:
Wir nehmen gezielte Verbesserungen an einem Regulierungssystem vor, das die Kapitalbildung unnötig behindert und die Möglichkeiten der Anleger zur Teilnahme am Wirtschaftswachstum übermäßig einschränkt.
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